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Diskussion Waffenführerschein

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Tine
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Diskussion Waffenführerschein

Beitrag von Tine » Mi 30. Aug 2017, 18:00

raptor hat geschrieben:Das Waffengesetz würde auf intelligente Weise komplett auf den Kopf gestellt gehören: Waffen leicht zugänglich, aber wenn man sie einmal hat, dann strenge Übungsverpflichtungen (Bewerbe, Kurse, nachgewiesenes Training, ...). Natürlich ohne Schikane bei Erkrankung und anderen Verhinderungen. Da ich aber "intelligent" geschreiben habe, habe ich keine Hoffnung, dass das von der Politik jemals umgesetzt wird.


Ich finde das der Zugang zu waffenrechtlichen Dokumenten erschwert werden soll, der Umgang und die Verwahrung strenger kontrolliert werden soll und generell novelliert werden soll das weniger Ermessensspielraum bleibt.
Aber bei der Waffenverfügbarkeit gehört massiv gelockert.

Aktuell kann ich nach 10 psychologischen Überprüfungen von denen ich endlich einen Bestanden habe, einen Waffenführerschein gemacht habe, bei dem ich 3-5 Schuss abgegeben habe eine WBK beantragen. Sobald die durch ist, bekomm ich einen Vertrauensvorschuß von 5 Jahren, kauf mir eine Pistole, eine Halbautomatische Flinte, aber ja keine Vorderschaftrepetierflinte, und ein Kategorie C Gewehr, auf das ich aber auf keinen Fall eine Taschenlampe kleben darf. Das Ganze stell ich einfach ins Kastl zum Staubsauger, weil wenn nix is kommt eh erst in 5 Jahren wer schaun.

Ich würde mir wünschen:

- Antrag auf WBK/WP, und bei positivem Bescheid nachzureichen (da der 2. Schritt mit finanziellem Aufwand gekoppelt ist):
- psychologische Überprüfung
- waffenrechtliche Schulung mit einem Test
- praktische Schulung in allem für das die WBK/WP gültig sein soll. Umgang mit Pistole, Revolver, (HA)Flinte und (HA)Büchse
- nach Austellung eines waffenrechtlichen Dokumentes:
- bei Erwerb einer Waffe eine Überprüfung wie diese verwahrt wird
- eine Chipkarte auf der Waffen und Zubehör eingetragen wird, nicht immer eine neue Karte
- unregelmäßige "Überaschungsbesuche" bei der die Verwahrung überprüft wird, mit geregelten Minimalintervall (sprich Kontrolle ist max. X Mal pro Jahr möglich oder bei begründetem Verdacht

Das sind eigentlich Sachen die jeder Waffenbesitzer aus Eigenverantwortung sowieso so handhaben sollte, was aber durch das aktuelle Gesetz nicht so sichergestellt ist und oft auf Schießstätten angezweifelt werden darf wenn da mal wieder jemand ist bei dem man sich aus dem Augenwinkel immer zu einen Deckungssprung bereit hält.
Und wenn für den Gesetzgeber klar ist, das auf Grund geltender Gesetze ein Waffenbesitzer eine zu 99% zuverlässige Person ist, ist das kein Vertrauensvorschuß mehr, sondern eine Vertrauensbasis.
Und wenn eine Vertrauensbasis besteht soll der Gesetzgeber auch den Waffenzugang erleichtern.

Was spricht dagegen das ich mir eine HA-Büchse kaufe, mit einem 100 Schuss Trommelmagazin, einem Schalldämpfer und einem Scheinwerfer wenn der Gesetzgeber darauf vertrauen kann die Person zuverlässig ist?

Einzig Vollautomaten haben meiner Meinung nach nix in der Zivilbevölkerung zu suchen, weil dann einfach die Chance bestehen würde das dann mal ein M60/MG74/etc. in falsche Hände geraten könnte.
Ich glaub auch keiner braucht wirklich einen Vollautomaten, aber natürlich gibts welche die einen haben wollen würden oder mal am Kugelstand Spaß haben wollen.
Man könnte doch einem Verrein mit Schießplatz eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aber verschärfte Ansrpüche an die Verwahrung und den Verleih auf der Schießstätte stellen.
Der Verein hat die Möglichkeit 1000m zu schießen, dann bekommen sie ein AR-50A1 als Vereinswaffe genehmigt.
Der Verein hat die Möglichkeit ohne Lärmemmissionen nach außen 100m zu schießen und will einen Vollautomaten. Könnte man doch genehmigen.

Aber wenns denn nur so einfach wär.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Mi 30. Aug 2017, 18:08

Tine hat geschrieben:ng zu waffenrechtlichen Dokumenten erschwert werden soll, der Umgang und die Verwahrung strenger kontrolliert werden soll


Und warum findest du das? Passiert so viel Schreckliches mit legal besessenen Schusswaffen? Oder geht es einfach nur darum, dass du dich besser fühlst? Denk mal drüber nach ;)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Balistix » Mi 30. Aug 2017, 18:15

Vielleicht, damit nix passiert, wenn die Verfügbarkeit von Waffentypen massiv ausgeweitet wird, weil ein Teil der momentanen Waffenbesitzer sogar zu blöd für eine Glock ist? :)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von titan » Mi 30. Aug 2017, 18:16

Strenge Übungsverpflichtungen..

Daran erkennt man, dass ihr die ihr soetwas fordert euch überhaupt nicht gspürts und zwar in vielerlei Hinsicht. Die mit weniger Hausverstand und wenig Kompetenz bestimmen sicher nicht die Messlatte für die anderen! Derartige Denkansätze treffen weder die Realität noch beachten sie die anderen Aspekte des Waffenbesitzes und der Waffenhandhabung und führen allein zu einem Rechtfertigungsnotstand gegenüber der Behörden und den AWN. Sammler, körperlich behinderte, Personen die sich von Haus aus schwerer tun oder vor allem ältere Menschen, finanziell eingeschränkte (auch vorübergehend) oder zeitlich eingeschränkte Personen kann man damit prima eins auswischen!

PS: Nichtbeachten der Standortnung lässt sich auch durch Gesetze nicht verhindern. Und wenn ich jemanden sehe der noch nicht über gewisse Dinge nachgedacht hat, dann spreche ich das als erfahrenerer Schütze an und erkläre es nochmal oder informiere die Standleitung.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Tine » Mi 30. Aug 2017, 18:46

BigBen hat geschrieben:Und warum findest du das? Passiert so viel Schreckliches mit legal besessenen Schusswaffen? Oder geht es einfach nur darum, dass du dich besser fühlst? Denk mal drüber nach ;)


Ich dachte das wäre ausführlich beschrieben warum :)

Es passiert eh wenig Schreckliches wenn man die Waffen per capita in Österreich betrachtet, aber auch das Wenige hätte z.T. vielleicht durch eine strengere Kontrolle der Verwahrung oder Sicherstellung eines sicheren Umgangs verhindert werden können.
Wenn was mit einer Schusswaffe passiert ist es:
- eh so gut wie nie (kenn keine Statastiken) durch Eigentümer/Besitzer sondern durch unerlaubten Fremdzugriff, oft durch eine nahe Person, weil nicht ordentlich Verwahrt.
- oft ein Handhabungsfehler auf Grund mangelnder Sicherheit im Umgang.
- Kat. C+D wo Verwahrung nicht überprüft wird.

Und mein Vorschlag ändert ja für den Waffenbesitzer so gut wie nichts, außer das er halt Verwahrung im Vorfeld und regelmäßiger Nachweisen muss und vor dem Waffenerwerb den sicheren Umgang nachweisen können soll.
Kost halt ein bisserl mehr, freun sich die Waffenhändler die die Kurse anbieten, können sie gleich Kundenbindung betreiben.

Und im Gegenzug kann man Waffenbeschränkungen aufheben, Waffenbesitzer und Waffenhändler freun sich.
Als Waffenbesitzer würde ich durchaus den halben Weg gehen um dem Gesetzgeber jede Grundlage zu nehmen anzuzweifeln das mein Halbautomat in falsche Hände geraten kann, ich mit einem Schalldämfper nur Emissionen reduzieren will und ich mit dem Gewehrscheinwerfer nur einen Einbrecher blenden will etc.

Und ich bin dann auch gegen "Plichtübungen".
Wenn jemand den Umgang im Vorfeld nachweisen kann und dann eine Waffe kauft muß jeder selbst wissen ob er damit schießen will, schießen können will, oder sie die nächsten 20 Jahre im Safe zu Hause liegen haben will im Glauben das das im Ernstfall schon irgendwie gehn wird.
Wer schießt absolviert sowieso freiwillig seine Übungen und wers nicht tut, bei dem isse eh immer weg gesperrt.

Es wird halt eher nicht passieren das der Gesetzgeber sagt. Klar, kauf dir jeden Halbautomaten den du willst, ohne Magazinbeschränkung, beim Waffenführerschein hast eh 3 Schuss aus einer Pistole abgegeben und in 5 Jahren schauma mal ob des eh sicher verwahrt ist.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von v0s » Mi 30. Aug 2017, 19:03

So wird sicher was weiter gehen beim Waffengesetz wenn nicht nur ein Waffenhändler, sondern auch noch die Waffenbesitzer selber strengere Vorschriften fordern. :clap:
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Mi 30. Aug 2017, 19:07

Tine hat geschrieben:aber auch das Wenige hätte z.T. vielleicht durch eine strengere Kontrolle der Verwahrung oder Sicherstellung eines sicheren Umgangs verhindert werden können.


Und genau dabei irrst du meiner Meinung nach. Unfälle werden, genauso wie Familientragödien etc. immer passieren und das kann man nicht durch irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder Kurse verhindern.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Steelman » Mi 30. Aug 2017, 19:47

Tine hat geschrieben:
.......Ich finde das der Zugang zu waffenrechtlichen Dokumenten erschwert werden soll, der Umgang und die Verwahrung strenger kontrolliert werden soll ......



Selten ein so befremdliches posting gelesen.

Kann es sein, dass Du an Hoplophobie (die unbegründete Angst vor leblosen Gegenständen aus Metall) leidest?

Dann wärest du im AWN-Forum besser aufgehoben als hier!

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Steelman » Mi 30. Aug 2017, 19:50

raptor hat geschrieben:Also wenn ich in den knapp elf Jahren als Waffenbesitzer eines gelernt habe, dann ist es, dass der Waffenbesitzer des Waffenbesitzers schlimmster Feind ist.


++1
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Tine » Mi 30. Aug 2017, 20:05

Wenn ich gelesen oder zitiert werde, immer nur der Teil mit den Pflichten, nie der Teil in dem ich im Gegenzug eine Erweiterung der Rechte anspreche, interessant.
MmN ist genau das das Problem das nix weitergehen wird.

Und ums klar zu stellen:
- ich bin pro ziviler Waffenbesitz
- ich bin Realist: ich wünsch mir was, aber idR werden immer nur die Pflichten mehr und die Rechte weniger

Aber es scheint ja nichteinmal eine Diskussion möglich.

Wir als Waffenbesitzer können Kompromisse anbieten versuchen, der Gesetzgeber schreibt vor.
Die Zwei extreme sind:
Staat: Ihr könnt uns mit dem aktuellen Gesetz nicht lückenlos nachweisen das ihr mit HA umgehen könnt und diese sicher Verwahrt, alles verboten, sonst passiert was, oder der HA gerät in falsche Hände.
Waffenbesitzer: Ich bin nicht bereit mein limitiertes Recht auf HA aufzugeben.

Da muß einer weder Rechtswissenschaften noch Politik studiert haben um den Kompromiss zu sehen, bzw. beide Seiten zu verstehen.

Dann kommt jemand (ich) daher und schlägt vor:
Wir könnten dem Gesetzgeber Spielraum geben damit wir Umgang und Verwahrung nachweisen können, Gesetzgeber soll uns dann aber mehr Rechte geben, da wir mehr Pflichten akzeptieren.

Resultat: Man bringe Heugabeln und Fackeln... und dann wunderts wen das das Waffengesetz nicht besser wird?

Von mir aus wärs auch okay alles zu lassen wie es ist, sollens eine neue Kategorie einführen wo man alle verbleibenden HA, Schalldämpfer und was weiß ich bekommt, nur werden dann verschärfte Anforderungen and Verwahrung und Umgang gestellt.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von McMonkey » Mi 30. Aug 2017, 20:11

@Tine, möchtest du mir dein Alter verraten?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » Mi 30. Aug 2017, 20:22

Bei allem Respekt, das ist eine ziemlich naive Einstellung. Du kannst eine noch so restriktive Verwahrung und Ausbildung vorschreiben es wird trotzdem keine 100prozentige Sicherheit geben. Außerdem: Ich bin ein unbescholtener Bürger, warum sollte ich mir jedes Jahr oder wann auch immer unangekündigt in den Keller schauen lassen? Mir reichen schon die 5 Jahre. Ein wenig Vertrauen sollte ein Staat in seine Bürger schon haben. Oder machst du deinen Führerschein jedes Jahr neu?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von v0s » Mi 30. Aug 2017, 20:33

@Tine Mit Verschärfen der Verwahrung im Gegenzug für mehr legale Halbautomaten erweitert man aber mMn. das Recht nicht, man verschiebt es quasi, da ich ja nicht mehr darf ohne mehr zu müssen. Außerdem würden ja auch die die keine HA wollen/haben zum Handkuss kommen. Wenn man schon einen Kompromiss einfordern will, dann Freigabe von HA als Wiedergutmachung für das Befürworten der EU Richtlinie z.B. Und die von dir geforderte Kategorie für HA, Schalldämpfer usw. gibt es schon, nennt sich Kat. A.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Tine » Mi 30. Aug 2017, 20:43

McMonkey hat geschrieben:@Tine, möchtest du mir dein Alter verraten?

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diver99 hat geschrieben:Bei allem Respekt, das ist eine ziemlich naive Einstellung. Du kannst eine noch so restriktive Verwahrung und Ausbildung vorschreiben es wird trotzdem keine 100prozentige Sicherheit geben. Außerdem: Ich bin ein unbescholtener Bürger, warum sollte ich mir jedes Jahr oder wann auch immer unangekündigt in den Keller schauen lassen? Mir reichen schon die 5 Jahre. Ein wenig Vertrauen sollte ein Staat in seine Bürger schon haben. Oder machst du deinen Führerschein jedes Jahr neu?


Du mißverstehst mich, es geht nicht um eine 100% Sicherheit, es geht darum dem Gesetzgeber entgegen zu kommen und zu sagen:
"Es gibt keinen Grund mir einen HA zu verbieten, ich mache alles mir Mögliche das der HA bei mir in guten Händen ist und bin bereit dir das zu zeigen"

Und das "warum"? Weil wir das Recht wollen eine Waffe zu besitzen die jenseits von Selbstschutz ist.

Für Selbstschutz in Wohn- und Betriebsräume ist eine Pistole oder Flinte, zumindest meiner Meinung nach, viel geigneter.
Für mich ist der HA eine Spaßmaschine beim dynamischen Schießen... Schießsport ist Funsport?

Aaaber, dieser Thread rast schon mit Vollgas auf die Off-Topic Kurve zu, deshalb könnts mich Teern und Federn, ich lass das mal einfach hier so liegen. Und damit der Thread nicht gesperrt werden muss, könnts mir ja eure Nachrichten per PN schicken wenn mir wer noch was zu sagen hat.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von cas81 » Mi 30. Aug 2017, 21:02

Vergiss es Tine, sie wollen es nicht verstehen. Du bist zu dumm, naiv, jung, verblendet, etc, was auch immer man für Gründe vorschieben mag.

Ich verstehe deinen Grundgedanken und sehe sehrwohl die Chance, einzelne Unfälle durch regelmässige und gut kontrollierte Trainings zu vermeiden. Das war es dann aber auch schon mit dem Konsens. Meiner Meinung nach aber auch egal, denn ich Glaube, du unterliegst einem Denkfehler, der dem Thema vorgelagert ist:

Du denkst, die Obrigkeit will uns und unsere Mitbürger mit dem WaffG schützen. Das wollen sie aber nicht, da bin ich mir ganz sicher. Mag sein, dass das Waffenthema zur Zeit der Erlassung des WaffG noch nicht so ideell verblendet war und der GG aus Faulheit, Schonung von Ressourcen, oder internen Streitereien dieses oberflächliche Konstrukt in Form eines Kompromisses für alle geschaffen hat, nicht aber aufgrund einer grundlegenden und zukunftsweisenden Auffassung. Das trifft heute keineswegs mehr zu, davon bin ich überzeugt. Es herrscht Aktionismus und eine Agenda folgt der nächsten. Das Ziel ist die Totalentwaffnung. Es geht nicht um Sinn und Unsinn, es geht um eine moderne Ideologie, Kuschelgesellschaft und blinde Unterstützung einiges ausgewählter (!) Minderheiten. Dazu gehört der Waffenbesitzer aber nicht, im Gegenteil.

Und darum ist jeder Gedanke, der auf Vertrauen aufbaut, absolut fehl am Platz. Glaube ich zumindest.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

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