grüße,
in letzter zeit häufen sich nicht nachvollziebare schäden an fahrzeugen in unserer tiefgarage , von luftleeren reifen an autos und fahrrädern, lange kratzer an autotüren bis hin zu umgeworfenen motorrädern die seit jahr und tag aufgebockt mittels speziellen motorradständern an der selben stelle abgestellt werden.
die hausverwaltung zeit sich bei dem thema videoüberwachung der tiefgarage wenig kooperativ und zudem scheitert es an der notwendigen 100% zustimmung aller hausparteien.
daher möchten nun einige parkplatzbesitzer zu eigenen schutzmaßnahmen greifen und ihre parkplätze mittels handelsüblich erhältlicher wildkameras zu sichern, bzw. zu überwachen.
reicht es vom rechtlichen aspekt her aus wenn man die schriftliche erlaubniss des jeweilig angrenzenden parkplatzbesitzers einholt der möglicherweise vom kamerawinkel der überwachungskamera erfasst werden könnte, diese erlaubniss vom betreffenden zu bekommen sehe ich jetzt wenige schwierig da in einem vorabgespräch mit ihm eine überwachung seines parkplatzes wegen der vorfälle als sehr positiv aufgenommen wurde.
und dann wäre ja noch der technische aspekt.... sind solche wildkameras für solche “überwachungsmaßnahmen überhaupt geeignet?
die tiefgarage wird mit neonlicht beleuchtet das eine gewisse zeit zum einschalten benötigt, die kamera selbst würde in einer höhe von etwa 2,5 meter unter der decke hängen, stromanschluss wäre schwierig zu verlegen, daher nur batteriebetrieb möglich.
idealerweise hat man an den meisten stellen in der garage noch sehr guten handyempfang, wegen mms und/oder sms versenden ,was ja einige von diesen kameras können.
hat wer schon in solcher oder ähnlicher situation erfahrung sammeln können?
(nachtrag: ist mein 2000tes posting hier im forum )
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Parkplatzüberwachung mittels Wildkamera
Re: Parkplatzüberwachung mittels Wildkamera
Eigentlich steht hier alles drin.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Videoueberwachung.html
Die meisten Probleme gibt es, wenn Du die Einfahrt auf den Bildern hast, natürlich die Kennzeichnungspflicht (da Laufen die Nachbarn sehr oft Sturm) und die Meldepflicht (falls nicht eine Ausnahme).
Zusammenffassung: Wennst die Bilder/Aufnahmen für eine Anzeige verwenden willst, wird es kompliziert,
falls Du auf den Aufnahmen einen Nachbarn/bekannte Person erwischt, ist ein Gespräch immer zu bevorzugen.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Videoueberwachung.html
Die meisten Probleme gibt es, wenn Du die Einfahrt auf den Bildern hast, natürlich die Kennzeichnungspflicht (da Laufen die Nachbarn sehr oft Sturm) und die Meldepflicht (falls nicht eine Ausnahme).
Zusammenffassung: Wennst die Bilder/Aufnahmen für eine Anzeige verwenden willst, wird es kompliziert,
falls Du auf den Aufnahmen einen Nachbarn/bekannte Person erwischt, ist ein Gespräch immer zu bevorzugen.
Re: Parkplatzüberwachung mittels Wildkamera
Kann man ein Wildkamerabild an der Kamera selbst auslösen? Dann würde ich behaupten muxmäusenstill gelauert und fotografiert zu haben;-)
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Re: Parkplatzüberwachung mittels Wildkamera
rhodium hat geschrieben:Kann man ein Wildkamerabild an der Kamera selbst auslösen? Dann würde ich behaupten muxmäusenstill gelauert und fotografiert zu haben;-)
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Selbst wenn nicht, man geht dann ja hoffentlich nicht mit der Kamera, sondern nur mit der Speicherkarte bzw. der Hardcopy zur Polizeidienststelle.
Als das vor x-Jahren bei mir mal Thema für einen Reitstall war meinte ein Polizist, dass man im Fall des Falles schon eine Lösung findet und ins Protokoll schreibt, dass man persönlich fotografiert hat.
Re: Parkplatzüberwachung mittels Wildkamera
man sollte dann halt auch auf den Winkel achten, aus dem fotografiert wird.