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Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 19:03
von rhodium
http://mobil.krone.at/1637611Schade um die Zeit...
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Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 19:23
von Paddy91
phu. das hätte ins Auge gehen können... Will nicht wissen wieviele Forenmitglieder sich da eine Unterkühlung geholt hätten

Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 20:14
von Jo_Kux
Paddy91 hat geschrieben:phu. das hätte ins Auge gehen können... Will nicht wissen wieviele Forenmitglieder sich da eine Unterkühlung geholt hätten

Du meinst, einige PD*ler hätten sich da gerne den Tod geholt, um eine Waffe zu bergen die man in der Sekunde den Behörden übergeben müsste?
Welche seltsamen Hintergedanken treiben dich?
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 20:14
von chrystal
Lieber so als eine (dann) illegale Waffe in falschen Händen!
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 20:37
von Norander
Wenn die Waffe (falls echt) nicht gestohlen ist und auch sonst kein Verbrechen damit verübt wurde, ist es ein Fundgegenstand und geht bei Vorliegen der Berechtigung in das Eigentum des Finders über.
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 20:43
von Jo_Kux
Norander hat geschrieben:Wenn die Waffe (falls echt) nicht gestohlen ist und auch sonst kein Verbrechen damit verübt wurde, ist es ein Fundgegenstand und geht bei Vorliegen der Berechtigung in das Eigentum des Finders über.
Jetzt bin ich aber gespannt wie deiner Meinung nach eine echte Waffe dortin kommen könnte, sodass du sie, machdem du sie raus geholt hast, behalten darfst.
Ich hol schon das Popcorn...auf gehts

Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 22:14
von Bernd2
Isch vong LKW gefallen. Ich schwööör.
Scherz bei Seite. Eine Waffe als Fundsache sollte dank ZWR relativ leicht zuordenbar sein. Da kann ich mir kaum vorstellen das sie der Finder behalten darf wie einen verlorenen Regenschirm. Zudem gibt es bei Fundsachen auch eine Frist die verstreichen muss in der der Eigentümer nicht zu finden ist bis diese ins Eigentum des Finders übergeht.
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 22:33
von v0s
Wenn innerhalb eines Jahres kein Besitzer ausfindig gemacht werden kann, kann man sie übernehmen wenn man berechtigt ist (§42 WaffG.). Interessant wäre wie das mit berechtigt gemeint ist. Kann man sie nur übernehmen wenn man einen freien WBK Platz hat? Oder kann man bei voller WBK den Fund als Grund für eine Erweiterung angeben und kriegt man die Erweiterung dann auch ziemlich sicher?
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: So 11. Feb 2018, 23:25
von Bernd2
v0s hat geschrieben:Wenn innerhalb eines Jahres kein Besitzer ausfindig gemacht werden kann, kann man sie übernehmen wenn man berechtigt ist (§42 WaffG.). Interessant wäre wie das mit berechtigt gemeint ist. Kann man sie nur übernehmen wenn man einen freien WBK Platz hat? Oder kann man bei voller WBK den Fund als Grund für eine Erweiterung angeben und kriegt man die Erweiterung dann auch ziemlich sicher?
Nur sollten Waffen welche eine WBK/WP vorraussetzen im ZWR erfasst sein. Somit ist der Eigentümer zu ermitteln. Anders würde es z.B. bei Flinten sein welche nicht registriert wurden oder Opas K98 vom Dachboden. Aber dazu benötigt man keinen Freien Platz
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 00:01
von v0s
Bernd2 hat geschrieben:Nur sollten Waffen welche eine WBK/WP vorraussetzen im ZWR erfasst sein. Somit ist der Eigentümer zu ermitteln. Anders würde es z.B. bei Flinten sein welche nicht registriert wurden oder Opas K98 vom Dachboden. Aber dazu benötigt man keinen Freien Platz
Der im ZWR ermittelte Eigentümer kann auch ohne Erben verstorben, unbekannt verzogen oder sonst wie unauffindbar sein, oder die Waffe schlampig/falsch eingetragen worden sein. Dann ist es zwar schön dass der Eigentümer im ZWR ermittelt werden konnte, bringt ihm aber auch nicht viel, und man könnte nach der Frist trotzdem Anspruch als Finder anmelden.
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 00:05
von FFWGK
Registriert-> Besitzer erfasst
nicht registriert -> einkassiert (genauso wie im obigen Fall).
Es wird doch niemand glauben, dass derjenige der eine Schußwaffe verliert jemals wieder eine bekommt?
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 12:25
von Norander
Wo steht dass man als Finder nur Anspruch hat, wenn die Waffe im ZWR ist. Könnte z.B. ja auch vom Ausland her kommen.
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 12:47
von gewo
v0s hat geschrieben:Bernd2 hat geschrieben:Nur sollten Waffen welche eine WBK/WP vorraussetzen im ZWR erfasst sein.
nein
das sind sie erst nachdem sie das erste mal an einen endkunden verkauft wurden
Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 13:28
von Steirer
FFWGK hat geschrieben:Registriert-> Besitzer erfasst
nicht registriert -> einkassiert (genauso wie im obigen Fall).
Es wird doch niemand glauben, dass derjenige der eine Schußwaffe verliert jemals wieder eine bekommt?
Gibt's nur wenn du Polizist bist!

Re: Bergung einer Spielzeugwaffe
Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 14:17
von gewo
Steirer hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Registriert-> Besitzer erfasst
nicht registriert -> einkassiert (genauso wie im obigen Fall).
Es wird doch niemand glauben, dass derjenige der eine Schußwaffe verliert jemals wieder eine bekommt?
Gibt's nur wenn du Polizist bist!

ich gehe davon aus dass wenn ein polizist, der aufgrund einer WBK oder eines WP nach den reglememtierungen des waffG privat eine waffe besitzt, die selben probleme beim verlust einer waffe hat wie ein "zivilist"
sollte er seine dienstwaffe, die er aufgrund anderer gesetzesnormen inne hat, verlieren dann stellt dieser verlust weder ein delikt noch sonstwas dar und ist auch straffrei. es handelt sich um den verlust eines ausruestungsgegenstandes.
das mag ned sonderlich foerderlich fuer die karriere sein, aber passiern tut nix, logisch