Paddy91 hat geschrieben:Das Gesetz verlangt aber eine Differenzierung. Wo differenziere ich einfacher als im Verein Vorschlag?
nein das gesetz verlangt eben KEINE differenzierung
eine IV verlangt diese differenzierung
die EU hat in der richtline festgelegt dass jemand der seit mind. einem jahr mitglied in einem verein ist und regelmaessig trainiert ein sportschuetze ist
ein solcher sportschuetze soll zu kurze halbautomaten besitzen duerfen wenn altbesitz
ein solcher sportschuetze soll halbautomaten mit der mindestlaenge auch in zukunft noch erwerben duerfen
ein solcher sportschuetze soll high cap magazine besitzen duerfen
schon bisher war es so dass jemand der mitglied in einem verein war die stueckzahlerweiterung nach par 23 2b massiv erleichtert bis auf 5 stk erhalten hat
schon bisher war es so dass man teilmantelhohlspitz als vereinsmitglied (u.a.) erhalten hat
schon bisher war es so dass man als jaeger schalldaempfer erfolgreich durchprozessieren konnte, durch cen erfolg des drt wagner steht das dann wohl auch - voellig unabhaengiv von der EU richtline im naechsten runderlass, es werden auch zug um zug in den ganzen bundeslaendern auch schon die jagdgesetze auf die neue situation mit den schlaadaempefrn angepasst
es werden hier dinger gefordert die schon in der derzeitigen rechtslage - in voelliger uebereinstimmung mit der EU richtline - zulaessig sind
der richtige weg waere zusaetzlich zu den dingen in der richtline jene dinge zu fordern die im taeglichen ablauf probleme machen
- training fuer personen unter 18 jahren in aufsicht von erwachsenen verantwortlichen
- planmaessige veroeffentlichung von waffen einstufungsbescheiden den inkl der technischen details zur rechtssicherheit fuer die haendler
usw
- ausdehnung defr vereinfachung des par 23b von max 5 auf max 10 stueck usw
das was hier gefordert wurde waren eigentlich nur verschaerfungen