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käufer ohne wbk

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Robiwan
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von Robiwan » Di 13. Mär 2018, 15:21

Paddy91 hat geschrieben:Meldet ihr dann auch brav alle "suche Altbestand" und "verkaufe Altbestands KK-Gewehr" auf Waffengebraucht? Und bitte auch diejenigen, die den falschen Kompensator am RRA oben haben, das sind die schlimmsten. Die haben illegales KRIEGSMATERIAL daheim!
Wenn ein Deutscher einen Pfefferspray ohne Tierabwehrzeichen kauft (oder kaufen will), oder eine Schreckschusswaffe ohne PTB, informiert ihr dann den BND?

Und das ist jetzt in keinsterweise herabwürdigend gemeint aber diese juristischen allerwelts-Diskussionen mit Laien tu ich mir nicht mehr an. (und mit einem link zu Wikipedia .de mit dem Zusatz „in Österreich wird’s nicht anders sein“ lässt nicht auf das Vorhandensein einer Expertise schließen)


Egal wie du dich windest, aus der Nummer kommst nimmer raus ;). Gibt doch einfach zu dass den Porsche-Vergleich unpassend war. Statt dessen versuchst deinen Blödsinn mit noch mit weiteren, unpassenden Beispielen zu untermauern.

Wenn ein Unbefugter offensichtlich versucht illegal an eine Waffe zu kommen, ist das was anderes als jemand der nicht zwischen Kompensator und Flashhider unterscheiden kann, weil er davon ausgeht dass ihm der Händler schon nix illegales verkauft.

Und ja, in dieser konkreten Materie fehlt mir die Expertise und ich war zu faul auf die Schnelle weiter zu recherchieren. Das hole ich aber hiermit nach. Der österreichische Pararaph ist sogar noch allgemeiner gehalten:
§286 StGB, Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

(1) Wer es mit dem Vorsatz, daß vorsätzlich eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen werde, unterläßt, ihre unmittelbar bevorstehende oder schon begonnene Ausführung zu verhindern oder in den Fällen, in denen eine Benachrichtigung die Verhinderung ermöglicht, der Behörde (§ 151 Abs. 3) oder dem Bedrohten mitzuteilen, ist, wenn die strafbare Handlung zumindest versucht worden und mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die nicht verhinderte Tat androht.

Den Rest darfst selber nachlesen.
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cas81
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von cas81 » Mi 14. Mär 2018, 10:31

Und genau da legst du dir selbst ein Ei, zumindest nach österreichischer Rechtsordnung:
Beim Versuch wird zwischen straffreier Vorbereitungshandlung (nicht strafbar) und ausführungsnaher Handlung (ggf strafbar) unterschieden. Das seht sogar im von dir zitierten Paragraphen. Das blosse Erkundigen ist eine straffreie Vorbereitungshandlung. Zeitliche, räimliche Nähe zur unmittelbaren Ausführung der Handlung muss gegeben sein, es dürfen keine weiteren manipulativen Zwischenakte, die für den Erfolg notwenidig sind, vorgeschaltet sein. So zumindest die hM.

Ggf landet besagter Kandidat auf einer Watchlist, k.A. Strafbar gemacht hat er sich jedoch noch nicht, zumindest nicht nach österr. RO.
Und aus genau dem Grund schreibt der Paddy:
Und das ist jetzt in keinsterweise herabwürdigend gemeint aber diese juristischen allerwelts-Diskussionen mit Laien tu ich mir nicht mehr an
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von tiberius » Mi 14. Mär 2018, 14:28

Howdy,

juristischen allerwelts-Diskussionen mit Laien


Gehört ja öfter so gesagt, das ist genau das, was mich hier manchmal stört und meinem Vernehmen nach auch einige
stille Leser von einer Anmeldung abhält, bzw. wird auf den Ständen oft über diese Häufung von gewissen
Beiträgen "über die Spezialisten im PD Forum" gewitzelt: der erhobene Zeigefinger und die Blockwart
mäßigen "das und das und das ist verboten bla bla strafbar etc." von irgendwelchen
Ahnunglosen die gern recht haben, im Sinne sinnfreier Sophisterei.
Oft noch garniert mit Verweis auf irgendwelche Verhältnisse oder Gesetze im Ausland
und ähnlich fundierte Quellen.

Am besten sagl ma unsre Bixn glei ab á la #one less gun , weil bei uns isses ja auch sicher so,
oder so ähnlich, und sicher is sicher.

Da fällt mir ein, das ist doch das perfekte Material für ein weiteres Kapitel im Schubladen thread...

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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von cas81 » Mi 14. Mär 2018, 14:41

tiberius hat geschrieben:Da fällt mir ein, das ist doch das perfekte Material für ein weiteres Kapitel im Schubladen thread...

Wenigstens einer der meinen Hilferuf nach Inspiration beherzigt :text-offtopic: Darf aber jemand anderes machen, weil wenn das nicht mit ganz viel Fingerspitzengefühl geschieht und nicht einzig auf den Schießstand bezogen ist (weil zum Auskotzen gibts den F&Ä- Thread, missbraucht nicht meinen dafür) dann wird auch jener Thread zur Arena für all die Sophisten (so ein schönes Wort, hatte ich ganz vergessen), welche sich (gerechterweise) auf die Füsse getreten fühlen. Den Schuh zieh ich mir nicht an.
Sachte, tiberius, sachte... Aber mach nur :lol:
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von tiberius » Mi 14. Mär 2018, 15:11

Hi,

@ cas81 poah ey, da muss ich aber einen sehr guten Tag haben um nicht die grobe Keule auszupacken...
...obwohl bei der letzten Landesmeisterschaft in Salzburg is schon ganz schön der Schmäh herumgegangen was
man lt. der div. Laienrichter hier im Forum alles nicht (mehr) darf, da gäbs genug Anregung.
Aber ich bin da jetzt genauso befangen mit meinen Beiträgen hier, da lass ich gerne einem anderen,
hier möglichst Unbeteiligten den Vortritt ;) .

Da hamma jetzt glatt einen Sophisten Thread gehijacked.
Obwohls doch sonst immer umgekehrt ist. Dass ich das noch erleben darf.
Prust.

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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von cas81 » Mi 14. Mär 2018, 16:00

tiberius hat geschrieben:Aber ich bin da jetzt genauso befangen mit meinen Beiträgen hier, da lass ich gerne einem anderen,
hier möglichst Unbeteiligten den Vortritt .

Der dann alles aus genau der Laiensicht kundtut, welche wir hier kritisieren. Natürlich mit entsprechenden "Argumenten" vom hohen Ross aka Shettlandpony aus, weil er kennt sich aus, weil er hat in BWL Steuerrecht gehabt. Doh!
Ab in den Sattel, gemma! Morgen steht was Lustiges drin, um nullsechshundert! :-D
Und der Thread ist zurecht eh schon tot, OT -> why not.



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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von Robiwan » Mi 14. Mär 2018, 16:16

cas81 hat geschrieben:Und genau da legst du dir selbst ein Ei, zumindest nach österreichischer Rechtsordnung:
Beim Versuch wird zwischen straffreier Vorbereitungshandlung (nicht strafbar) und ausführungsnaher Handlung (ggf strafbar) unterschieden. Das seht sogar im von dir zitierten Paragraphen. Das blosse Erkundigen ist eine straffreie Vorbereitungshandlung. Zeitliche, räimliche Nähe zur unmittelbaren Ausführung der Handlung muss gegeben sein, es dürfen keine weiteren manipulativen Zwischenakte, die für den Erfolg notwenidig sind, vorgeschaltet sein. So zumindest die hM.

Ggf landet besagter Kandidat auf einer Watchlist, k.A. Strafbar gemacht hat er sich jedoch noch nicht, zumindest nicht nach österr. RO.
Und aus genau dem Grund schreibt der Paddy:
Und das ist jetzt in keinsterweise herabwürdigend gemeint aber diese juristischen allerwelts-Diskussionen mit Laien tu ich mir nicht mehr an


Ok, das mit der Unterscheidung zwischen Vorbereitungshandlung und ausführungsnaher Handlung ist natürlich ein guter Punkt! Wobei ich mir vorstellen kann dass die Grenzen fließend sind.
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von Steinscheißer Karl » Mi 14. Mär 2018, 16:54

Als LWB empfinde ich es als Pflicht, illegale Versuche an genehmigungspflichtigen Waffen zu gelangen, nicht einfach zu ignorieren.
Ob und an wen eine Anzeige erstattet wird (oder gar die richtige Austragung eines Paragraphengefechts), sind hier sekundär. Vielmehr begrüße ich es, dass Forenmitglieder diese Versuche publik machen. Es werden schon auch die richtigen mitlesen...

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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von tiberius » Mi 14. Mär 2018, 17:00

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Der Thread ist tot, es lebe der OT!

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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von cas81 » Mi 14. Mär 2018, 19:32

Steinscheißer Karl hat geschrieben:Als LWB empfinde ich es als Pflicht, illegale Versuche an genehmigungspflichtigen Waffen zu gelangen, nicht einfach zu ignorieren.
Ob und an wen eine Anzeige erstattet wird (oder gar die richtige Austragung eines Paragraphengefechts), sind hier sekundär. Vielmehr begrüße ich es, dass Forenmitglieder diese Versuche publik machen. Es werden schon auch die richtigen mitlesen...


Alles schön und gut soweit. Nur bleibt es nicht dabei. Stattdessen läuft es darauf hinaus, dass sich angeblich irgendwer irgendwo wegen irgendwas strafbar macht, wenn er dies und das macht oder unterlässt und dabei nicht mal die Grundzüge bekannt sind. Darum ist das Ergebnis alles andere als sekundär, denn das ist ja der Zweck dahinter, NUR das ist letztendlich relevant; wenn es zu nichts führt, dann braucht man auch keine "Panik" verbreiten, den Leuten etwas vorzuwerfen und mit unfundierten Zukunftsprognosen werkeln. Erzählen ist das Eine, "drohen, tadeln, mahnen" und erst recht Besserwissen das Andere. Genau das ist in diesem Forum aber Programm; Irgendwer kennt einen Anwalt, dem er dann einen Sachverhalt schildert, bei dem sowieso wesentliche Details fehlen, der Anwalt für Miet- und Erbrecht gibt dann seinen Senf zum Strafrecht dazu. Das aber auch nur so, dass es sein Gegenüber versteht. Irgendwer hat einen Prozess mitgemacht oder kennt so jemanden und schliesst dabei auf Allgemeingültigkeit. Analogie ist ein Fremdwort, interpretiert wird willkürlich. Irgendwer kann lesen und glaubt, dass die Juristerei eh nur aus Auswendiglernen und Nachschlagen besteht, na das kann er natürlich auch. Irgendwer sammelt Fragmentwissen und strickt sich daraus ein grosses und allgemeingültiges Ganzes. Irgendwer hat im Informatikstudium eine Vorlesung gehabt, die sich "Rechtskunde" o.ä. nennt und denkt, er versteht die Juristerei. Schlussendlich hat er bloss den grünen Gürtel in Karate und glaubt, er hat mit seinen Leichtkontakt- Basic- Skills eine Chance im MMA- Ring. Ich glaub schon, dass man an eine gesunde Vorsicht erinnern und den jeweiligen Kandidaten zurück auf den Boden der Tatsachen holen sollte, bevor falsche Ratschläge erteilt werden und eindeutig fachlich Bewanderten etwas gesagt wird wie "den Rest darfst selbst nachlesen". Ist ja kein Einzelfall im Forum. Was bei alledem jemand als seine moralische Pflicht ansieht oder individuell interpretiert ist rein rechtlich betrachtet meist nicht den Cyberspace wert, den das Posting einnimmt. Klingt arrogant, ist aber so. Paddys Spruch passt schon sehr gut. Weil die Sophisten (das kommt jetzt bei jeder Gelegenheit ;-)) sind sowieso unbelehrbar, es folgt immer ein "ja aber". Man muss ja nix blind glauben, aber wenigstens nicht so leichtfertig teilweise heikle "Rechtsauskünfte" verteilen, weil man vielleicht nen grünen Gürtel hat. Wenn man dann Eine kassiert -> selbst schuld. Auch der Stärkste muss irgendwann mal einstecken. Da helfen keine Prinzipien oder "aber trotzdem".

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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von RcL » Mi 14. Mär 2018, 20:46

Irgendwer sammelt Fragmentwissen und strickt sich daraus ein grosses und allgemeingültiges Ganzes.

Ich möchte den fett markierten Teil auf "Jeder" korrigieren, so funktionieren Menschen halt in weiten Teilen...

Und ja, ich empfinde es durchaus als richtig, so jemanden wie es hier beschrieben wurde (Eingangspost) bei den Behörden zu melden. Ob dabei was rauskommt oder nicht, ist dann ohnehin deren Sache und außerhalb meines / seines / unseres Einflusses.

Grade als LWB sollte man imho eine gesunde Abneigung gegen solche Leute haben. Nicht selten sind es nämlich genau die, welche die Waffen dann missbräuchlich verwenden und zu einem schlechten Ruf von Waffen generell bei weiteren Teilen der Bevölkerung beitragen. Da investier ich lieber ein bissel Zeit und sorge dafür, dass auf den Herren dann evtl. zumindest ein Auge geworfen wird.

Was Paddy angeht, hätte ich informative Postings von seiner Seite gerne gelesen. Nach dem 2. unsinnigen Vergleich mit einem Porsche oder einem Pfefferspray interessierts mich aber ehrlich gesagt auch nicht mehr. Der Ton macht die Musik :confusion-shrug:

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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von cas81 » Mi 14. Mär 2018, 21:05

Da sind wir wieder bei individueller Interpretation und subjektivem Pflichtbewusstsein. Ebenso bei Prinzipien und nicht - das worum es eigentlich geht/ging, worauf ich mich beziehe - der "Rechtsberatung". Dass der Ursprung einer Info wichtiger ist als deren Inhalt, ist nur ein weiteres Problem.

Wenn der MMA- Fighter erst mal richtig anfängt, dann kommt sowieso wieder nur das übliche "das juristische Kauderwelsch interessiert hier niemanden!" Kein Wunder, dass er mittlerweile zu solchen Vergleichen greift.

Eh sinnlos... Bin schon still

Edit: Anzeigen ja bitte, gerne. Nur ändert das ja nichts an der Unterstellung der Begehung einer Straftat durch Unterlassen aufgrund der genannten Rechtsgrundlage. Darum geht's mir. Da ist Vorsicht geboten.



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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von Robiwan » Do 15. Mär 2018, 08:09

cas81 hat geschrieben:Eh sinnlos... Bin schon still


Bitte nicht! Auch wenn, oder vor allem weil, du mir Kontra gibst empfinde ich deine sachlichen Beiträge als sehr konstruktiv! So etwas schätze ich enorm und fänd's schade darauf verzichten zu müssen.

cas81 hat geschrieben:Edit: Anzeigen ja bitte, gerne. Nur ändert das ja nichts an der Unterstellung der Begehung einer Straftat durch Unterlassen aufgrund der genannten Rechtsgrundlage. Darum geht's mir. Da ist Vorsicht geboten.


Auch wenn das vielleicht meinerseits so rübergekommen ist, wollte ich nix persönlich unterstellen. Vor allem weil ich nicht weiß welche Schritte der TE unternommen hat.

Ich hatte nur folgendes Szenario im Kopf:
Angenommen jemand findet einen Trottel der sich (vielleicht aus akuter Geldnot) auf so einen Deal einlässt und kommt so an Waffe(n) und Munition. Dann wird ein Verbrechen mit diesen Waffen verübt, der Täter identifiziert und folglich seine gesamte jüngere Vergangenheit akribisch durchleuchtet. Natürlich fällt auf, dass der Täter vorher bei einem anderen versucht hat sich illegal eine Waffe zu besorgen, nur hat derjenige entweder gar nicht oder ablehnend auf das Angebot reagiert. So und jetzt kommt meine persönliche Einschätzung: die Ermittler könnten denken: "na da schau her, hätt der was gsagt hätt ma den Täter scho früher hopps gnommen.". Wird dann schon die Anfrage als "ausführungsnahe Handlung" zum illegalen Waffenerwerb interpretiert, wird's m.E. schon unangenehm. Es kann natürlich auch sein dass ich damit komplett daneben liege. Ausbaden können's dann wieder die braven LWB, weil jede Schraube mit einer Seriennummer zwecks Nachverfolgbarkeit versehen werden muss....
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von cas81 » Do 15. Mär 2018, 08:43

Robiwan hat geschrieben: Wird dann schon die Anfrage als "ausführungsnahe Handlung" zum illegalen Waffenerwerb interpretiert, wird's m.E. schon unangenehm.

Sehr verallgemeinert und nur zur Illustration:
Du willst mich umbringen. Du schreibst mir PM "Hey, gemma gemeinsam schiessen". Ich schreib "ok".
Ist die PM dann schon versuchter Mord?

Nein, Du hockst in nem anderen Bundesland (räumliche Distanz), brauchst mindestens ein paar Stunden her (zeitliche Distanz), musst zum Bahnhof, das Zugticket kaufen, warten, in den Zug steigen, warten, aussteigen, ggf warten, mich treffen, mit mir wohin gehen, die Waffe klar machen und mich dann nochmal treffen (manipulative Zwischenakte).
-> Du hast nichts versucht, deinen Mama, die davon wusste, ist fein raus.

Anders:
Wenn man deiner Anschauung folgt, dann machst du dich jedes mal "strafbar", wenn du drei 16- jährige Halbstarke am Schulhof siehst, wie sich zur Schulhofschlägerei gegen die böse Nebenklasse verabreden und es nicht meldest. Oder wenn du den teuflischen Nachbarn dabei hörst, wie er ins Telefon zu seiner Ex brüllenderweise kundtut "Des Haus g´hert mir! Kumm und versuchs ma wegzumnehmen, i hau die Stiagn owe!".

Freilich kann dir immer irgendwer rigendwie einen Strick aus etwas drehen, die Erfolgsaussichten sind aber gering. Da sind wir bei der nicht vorhandenen 100%- igen Sicherheit, die gibts bei gar nichts. Zu diesen zeitlichen, örtlichen, manipulativen Gschichtl gibts auch Rechtssätze, welche darauf eingehen, da kann also (eigentlich) kein Richter daherkommen und sagen "Najo, mittlerweile wird der Mensch älter als früher, ein Jahr ist somit kürzer als vor ein paar Jahrhunderten, also ist ein Jahr bereits als Unterschreitung der zeitlichen Distanz zu werten".

Heisst also, dass bezogen auf die von dir zitierte Strafdrohung, nix passieren wird. Heisst aber nicht, dass es da nicht irgendwo, irgendwas anderes gibt, bzw etwas gestrickt werden kann. Halte ich zwar für unwahrscheinlich, siehe obige - pfui! - "Analogie". Aber vielleicht gibts ja ne Watchlist für solche Kandidaten (s.o.) und ab und zu bringts ja sogar etwas. Aber du kommst nicht ins Gefängnis, weil der David in München auf die Leute schiesst (zumindest nicht deshalb), selbst wenn er die Waffe von dir zum Gebrutrstag geschenkt bekommen hat mit einer netten Karte, auf der Steht "Ziele hätt ich ja genug, nur die Muni ist so verflucht teuer".
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Re: käufer ohne wbk

Beitrag von Robiwan » Do 15. Mär 2018, 09:12

cas81 hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben: Wird dann schon die Anfrage als "ausführungsnahe Handlung" zum illegalen Waffenerwerb interpretiert, wird's m.E. schon unangenehm.

Sehr verallgemeinert und nur zur Illustration:
Du willst mich umbringen. Du schreibst mir PM "Hey, gemma gemeinsam schiessen". Ich schreib "ok".
Ist die PM dann schon versuchter Mord?


Die "strafbare Handlung" die ich meine ist der illegale Erwerb der Waffe, nicht das was damit ev. angestellt wird. Es entspräche also eher "Hey, ich würd vorbei kommen und dich abmurksen".

Ich hab aber (hoffentlich) prinzipiell verstanden was du mir sagen willst. Ich empfinde es halt subjektiv strenger als es in Wirklichkeit ist.
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