susi hat geschrieben:Blumen sind angekommen, Tiroler. Danke!
...from tirol with love <3
susi hat geschrieben:Blumen sind angekommen, Tiroler. Danke!
chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
Bourne hat geschrieben:chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
Konnte das schon jemand herausfinden?
FAQ: https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2527 hat geschrieben:Kann ich teilnehmen, wenn mein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist?
Ja!
Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich mein Auto nach dem 18. September 2015 verkauft habe?
Ja. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals verkauft haben, können Sie teilnehmen.
Warum muss ich das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, um an der Sammelklage teilnehmen zu können?
Weil Sie nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht glaubhaft behaupten können, dass Sie nicht gewusst haben, dass das Fahrzeug einen höheren NOx-Ausstoß hat, als VW behauptet hat.
Warum kann ich NICHT an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich das Auto VOR Bekanntwerden des Abgasskandals verkauft habe?
Der VKI beruft sich in seiner Argumentation darauf, dass betroffene Dieselfahrzeuge durch Bekanntwerden der Manipulation, selbst nach korrekter technischer Behebung, einen geringeren Wiederverkaufswert haben. Ein einklagbarer Schaden ist somit erst durch Bekanntwerden des Abgasskandals entstanden.
Bourne hat geschrieben:chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
Konnte das schon jemand herausfinden?
JPS1 hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
Konnte das schon jemand herausfinden?FAQ: https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2527 hat geschrieben:Kann ich teilnehmen, wenn mein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist?
Ja!
Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich mein Auto nach dem 18. September 2015 verkauft habe?
Ja. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals verkauft haben, können Sie teilnehmen.
Warum muss ich das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, um an der Sammelklage teilnehmen zu können?
Weil Sie nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht glaubhaft behaupten können, dass Sie nicht gewusst haben, dass das Fahrzeug einen höheren NOx-Ausstoß hat, als VW behauptet hat.
Warum kann ich NICHT an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich das Auto VOR Bekanntwerden des Abgasskandals verkauft habe?
Der VKI beruft sich in seiner Argumentation darauf, dass betroffene Dieselfahrzeuge durch Bekanntwerden der Manipulation, selbst nach korrekter technischer Behebung, einen geringeren Wiederverkaufswert haben. Ein einklagbarer Schaden ist somit erst durch Bekanntwerden des Abgasskandals entstanden.
Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
BigBen hat geschrieben:Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Was genau hat das damit zu tun? Der Hersteller hat gelogen und betrogen und das Gekaufte entspricht nicht den Herstellerangaben. Ob das jetzt Kriterien sind die kaufentscheidend waren oder nicht ist doch vollkommen egal...Fakt ist das jeder Besitzer eines solchen Autos einen Schaden im Sinne von verringertem Wiederverkaufswert etc. hat.
susi hat geschrieben:Da blickt man neidisch auf die USA, wo die Regierung ganz selbstverständlich Strafzahlungen durchgesetzt hat. Aber bei uns ist ja die Packelei, Ehrlosigkeit und Verhaberung normal. Das hat die Regierung vorher so gemacht und das machet die aktuelle Regierung nun genauso.