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Hypothetische Frage bez. Innehabung von Mun...

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gewo
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Re: Hypothetische Frage bez. Innehabung von Mun...

Beitrag von gewo » Di 19. Jun 2018, 19:59

Papa Bär hat geschrieben:Manchmal würd mich echt interessieren, was man mit so einer Frage bezweckt, außer dass man hofft, dass ein paar drauf anspringen und sich eine wilde Streiterei eintwickelt.


es ist ein abstrakter fall ja
und ziemlich sinnlos

aber wenn nur ein paar user aufgrund der postings den unterschied zwischen innehabung und besitz erfahren wars das doch schon wert oder?
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Re: Hypothetische Frage bez. Innehabung von Mun...

Beitrag von gewo » Di 19. Jun 2018, 20:44

@ unsere deutschen freunde

die fragestellung ist nicht ganz so abstrakt wie sie klingt
seit 1996 gibt es in oesterreich nun mal innehabungs problematik

wenn du zuhause einem arbeitskollegen deine ungeladene waffe zeigst und sie ihm waehrend du direkt neben ihm stehst in die hand nehmen laesst dann ist das ein grund fuer den entzug deines waffenrechtlichen dokumentes.
fuer munition fuer faustfeuerwaffen gilt das selbe

ihr in DE kennt dieses thema nicht in der form
also ja die frage ist a bisserl abstrus aber nicht voellig gaga

die bestimmung betreffen des hantierend meiner mitarbeiter mit waffen die gegenstand meiner grschaeftstaetigkeit sind wurde die bestimmung eh schon gepostet.

wer bei mir angestellt ist ( werksvertrag gilt nicht) darf uneingeschraenkt mit schusswaffen hantieren, in den geschaeftsraeumlichkeiten und auch anderswo. transport ist ok, zum fuehren wuerde jedoch ein waffenpass notwendig sein. es ist weder eine waffenbesitzkarte noch ein psychotest notwendig.
mindestalter dafuer ist 18 jahre, ausser es handelt sich um ein lehrverhaeltniss, bei diesen ist das mindestalter aufgehoben.
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DerDaniel
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Re: Hypothetische Frage bez. Innehabung von Mun...

Beitrag von DerDaniel » Di 19. Jun 2018, 21:23

@gewo: Das Innehabung=Besitz-Problem wurde ja bereits ausführlich angesprochen.
Die Frage ist ob der Verrichtungsgehilfe ebenfalls Innehaber ist. Mit der Aussage "XYZ, bitte hilf mir die Kiste zu tragen." ist meiner Ansicht nach ein anderer Rechtsfall gegeben, als wenn ich einem Kumpel sag "Hier, probiers mal.".
Und so Sinnlos ist der Fall nicht. Wenn ich mit einem Kumpel mal auf den Stand fahr und bissal was raus lass, ist die Mun-Kiste mit genug Blei gefüllt, das zu zweit Tragen eindeutig die bessere Lösung ist.

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Re: Hypothetische Frage bez. Innehabung von Mun...

Beitrag von gewo » Di 19. Jun 2018, 21:55

DerDaniel hat geschrieben:@gewo: Das Innehabung=Besitz-Problem wurde ja bereits ausführlich angesprochen.
Die Frage ist ob der Verrichtungsgehilfe ebenfalls Innehaber ist. Mit der Aussage "XYZ, bitte hilf mir die Kiste zu tragen." ist meiner Ansicht nach ein anderer Rechtsfall gegeben, als wenn ich einem Kumpel sag "Hier, probiers mal.".
Und so Sinnlos ist der Fall nicht. Wenn ich mit einem Kumpel mal auf den Stand fahr und bissal was raus lass, ist die Mun-Kiste mit genug Blei gefüllt, das zu zweit Tragen eindeutig die bessere Lösung ist.


Ja wie gesagt
Ich denke auch dass das kaum zu einem Problem führen kann ...
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Robiwan
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Re: Hypothetische Frage bez. Innehabung von Mun...

Beitrag von Robiwan » Mi 20. Jun 2018, 09:42

Auch wenn's nix direkt mit dem Thema zu tun hat: ich möchte mich bei allen Beteiligten (bis auf einen) für ganzen Sichtweisen und sachlich eingebrachten Meinungen und Argumente bedanken. Wie ich schon geahnt habe gibt's keine einfache Antwort auf die Frage, aber ich (und viell. noch weitere) hab was dabei gelernt und das ist auch schon ein Fortschritt.
Vielleicht bemühe ich Herrn Dr. Wagner und den Verein auch mit dieser Frage, dann kommen sich noch 5 Meinungen dazu :lol: .
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