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von gewo » Di 19. Jun 2018, 20:44
@ unsere deutschen freunde
die fragestellung ist nicht ganz so abstrakt wie sie klingt
seit 1996 gibt es in oesterreich nun mal innehabungs problematik
wenn du zuhause einem arbeitskollegen deine ungeladene waffe zeigst und sie ihm waehrend du direkt neben ihm stehst in die hand nehmen laesst dann ist das ein grund fuer den entzug deines waffenrechtlichen dokumentes.
fuer munition fuer faustfeuerwaffen gilt das selbe
ihr in DE kennt dieses thema nicht in der form
also ja die frage ist a bisserl abstrus aber nicht voellig gaga
die bestimmung betreffen des hantierend meiner mitarbeiter mit waffen die gegenstand meiner grschaeftstaetigkeit sind wurde die bestimmung eh schon gepostet.
wer bei mir angestellt ist ( werksvertrag gilt nicht) darf uneingeschraenkt mit schusswaffen hantieren, in den geschaeftsraeumlichkeiten und auch anderswo. transport ist ok, zum fuehren wuerde jedoch ein waffenpass notwendig sein. es ist weder eine waffenbesitzkarte noch ein psychotest notwendig.
mindestalter dafuer ist 18 jahre, ausser es handelt sich um ein lehrverhaeltniss, bei diesen ist das mindestalter aufgehoben.
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