ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Fr 22. Jun 2018, 10:31

Evilcannibal79 hat geschrieben:...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
...


Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von gewo » Fr 22. Jun 2018, 11:34

KGR84 hat geschrieben:
Evilcannibal79 hat geschrieben:...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
...


Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.


im prinzip ja

aber beweislastumkehr - wie bei neuwaren - nach sechs monaten
auf gut deutsch: alles was in den ersten sechs monaten auftritt muss er zahlen - wenn du ein privater bist (fuer gewerblich genutze waren gilt der konsumentenschutz nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

oJo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 734
Registriert: Sa 9. Apr 2016, 19:37
Wohnort: Linz

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von oJo » So 24. Jun 2018, 20:28

Nur weil manche Händler das mit der Beweislast als Freibrief verstehen, heißt es nicht, das danach kein Anspruch mehr möglich ist. Es ist nämlich entgegen mancher Behauptungen kein Gutachten nötig, sondern es muss nur glaubhaft belegt sein, dass der Mangel nicht selbstverursacht ist.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von gewo » So 24. Jun 2018, 22:01

oJo hat geschrieben:Es ist nämlich entgegen mancher Behauptungen kein Gutachten nötig, sondern es muss nur glaubhaft belegt sein, dass der Mangel nicht selbstverursacht ist.


erklaer das dem richter
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1934
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 25. Jun 2018, 08:49

deshalb ja die 6 Monate, alles danach ist eine Streitfrage....
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

Antworten