Evilcannibal79 hat geschrieben:...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
...
Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.