Seite 3 von 3

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 10:31
von KGR84
Evilcannibal79 hat geschrieben:...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
...


Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Verfasst: Fr 22. Jun 2018, 11:34
von gewo
KGR84 hat geschrieben:
Evilcannibal79 hat geschrieben:...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
...


Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.


im prinzip ja

aber beweislastumkehr - wie bei neuwaren - nach sechs monaten
auf gut deutsch: alles was in den ersten sechs monaten auftritt muss er zahlen - wenn du ein privater bist (fuer gewerblich genutze waren gilt der konsumentenschutz nicht

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Verfasst: So 24. Jun 2018, 20:28
von oJo
Nur weil manche Händler das mit der Beweislast als Freibrief verstehen, heißt es nicht, das danach kein Anspruch mehr möglich ist. Es ist nämlich entgegen mancher Behauptungen kein Gutachten nötig, sondern es muss nur glaubhaft belegt sein, dass der Mangel nicht selbstverursacht ist.

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Verfasst: So 24. Jun 2018, 22:01
von gewo
oJo hat geschrieben:Es ist nämlich entgegen mancher Behauptungen kein Gutachten nötig, sondern es muss nur glaubhaft belegt sein, dass der Mangel nicht selbstverursacht ist.


erklaer das dem richter

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 08:49
von Evilcannibal79
deshalb ja die 6 Monate, alles danach ist eine Streitfrage....