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Griffstückkauf in Österreich

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Glock1768
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Aug 2018, 14:37

gewo hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Ich meine, was hat sich der Gesetzgeber hier gedacht :tipphead: :tipphead: :tipphead:


haftungfragen evt...?

wenn ein waffenfuehrerschein erforderlich ist zum umgang mit waffen
dann macht die bstimmung sinn

wenn das der grund ist kann man daran arbeiten dass gesetz in so weit abzuaendern dass man nur jenen menschen ausserhalb von schiesstaenden waffen in die hand geben darf die ueber einen waffenfuehrerschein verfuegen der nicht aelter als fuenf jahre ist


_____________
Gegenfrage: ... wenn ein Waffenführerschein erforderlich ist ...

Wo ist der Unterschied dann in der Sicherheit der Handhabung usw auf einem behördlich genehmigten Schiessstand?????
_____________

gewo, ich schrieb im Beisein des Besitzers ... mein 11 jähriger Sohn arbeitet absolut selbstständig und professionell mit einer Kapp- und Gehrungssäge und wir haben so gemeinsam die Gartenhütte gebaut.

Aber das Stück Lauf (Stahlrohr) darf er daheim nicht berühren, da gefährlich???

In meiner Werkstatt darf er aber wieder mit der Drehbank, der Fräsmaschine, der hydraulischen 10T Presse usw arbeiten???

Einen großen Teil meiner beruflichen Zeit verbringe ich mit Risikoanalysen und baue danach auch mein Leben auf ... und daher ist es für mich ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH, uns derart zu "verarschen" mit Vorschriften, die in der reallen Sicherheit NICHTS bringen ... außer uns zu entmündigen!!!

WER HAFTET, wenn der 10 jährige auf einem Privatgrundstück mit dem AMG jemanden oder sich verletzt/tötet? Richtig, der Fahrzeugbesitzer ... nur das ist erlaubt.

Eine ungeladene Waffe ist absolut gefahrenlos ... aber hier werden wir entmündigt diese einer Person, die wir kennen in die Hand zu geben???

Sorry, das passt doch alles nicht zusammen
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von gewo » Di 21. Aug 2018, 15:15

Glock1768 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Ich meine, was hat sich der Gesetzgeber hier gedacht :tipphead: :tipphead: :tipphead:


WER HAFTET, wenn der 10 jährige auf einem Privatgrundstück mit dem AMG jemanden oder sich verletzt/tötet? Richtig, der Fahrzeugbesitzer ... nur das ist erlaubt.


fahrzeuge sind aufgrund einer verfassungsbestimmung mit einer verschuldensunabhaenigigen haftung belegt
du bist ggf. als zulassungsbesitzer auch dann haftbar wenn du alles richtig gemacht hast
dehalb gibt es ach eine gesetzliche haftpflichtversicherung

diese verschuldensunabhaengige haftung gibt es bei schusswaffen nicht
und eigentlich wuensche ich sie mir auch nicht ehrlich gesagt
denn sie wuerde moeglicherweise genauso in eine gesetzliche haftpflichtversicherung muenden und noch in ein paar andere grauslichkeiten ...
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Holadrio » Di 21. Aug 2018, 17:17

Ich habe solche 2011er Griffe gemeint. Z.B. für SPS, STI, STP, SVI. Da gibt es verschiedene Materialien, Formen und Oberflächen.
Damit braucht man nicht eine neue (und teure) Waffe kaufen wenn einem der Griff nicht mehr optimal liegt.

Danke für die Antworten. Hoffentlich bleibt es so.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von FFWGK » Mi 22. Aug 2018, 09:10

gewo hat geschrieben:wenn das der grund ist kann man daran arbeiten dass gesetz in so weit abzuaendern dass man nur jenen menschen ausserhalb von schiesstaenden waffen in die hand geben darf die ueber einen waffenfuehrerschein verfuegen der nicht aelter als fuenf jahre ist

Die wirds bestimmt massenhaft geben... :doh:
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2018, 09:32

FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn das der grund ist kann man daran arbeiten dass gesetz in so weit abzuaendern dass man nur jenen menschen ausserhalb von schiesstaenden waffen in die hand geben darf die ueber einen waffenfuehrerschein verfuegen der nicht aelter als fuenf jahre ist

Die wirds bestimmt massenhaft geben... :doh:


gibts a menge ...
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Papa Bär » Mi 22. Aug 2018, 18:17

Ich muss jetzt echt "blond" frqagen, was der vorteil eines Griffstücks ist, dasunregistriert in meinem Kasten liegt ugegenüber einem mit Registration. Welchen Unterschiued macht es für einen LWB?
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2018, 18:21

Papa Bär hat geschrieben:Ich muss jetzt echt "blond" frqagen, was der vorteil eines Griffstücks ist, dasunregistriert in meinem Kasten liegt ugegenüber einem mit Registration. Welchen Unterschiued macht es für einen LWB?


die frage ist falsch herum gestellt glaub ich

griffstuecke sind in oesterreich frei erhaeltlich
es gibt dzt keine registrierten griffstuecke
die EU will dass sie registriert werden

dort musst du nachfragen
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von rhodium » Mi 22. Aug 2018, 21:42

Die Frage ist immer kann man auch bei beschränktem Erwerb nach Lust und Laune seine Waffen um alternative GS erweitern? ... bloss so? Wohl kaum.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2018, 23:10

rhodium hat geschrieben:Die Frage ist immer kann man auch bei beschränktem Erwerb nach Lust und Laune seine Waffen um alternative GS erweitern? ... bloss so? Wohl kaum.


???
was sollte dagegen sprechen?

griffstuecke haben keinerlei waffeneigenschaft
da koenntest du dich genauso fragen ob die einfach so deine waffen mit beliebigen visierungen oder mit beliebigen trageriemen ergänzen darfst ...

logisch darfst du
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Papa Bär » Do 23. Aug 2018, 08:27

gewo hat geschrieben:
Papa Bär hat geschrieben:Ich muss jetzt echt "blond" frqagen, was der vorteil eines Griffstücks ist, dasunregistriert in meinem Kasten liegt ugegenüber einem mit Registration. Welchen Unterschiued macht es für einen LWB?


die frage ist falsch herum gestellt glaub ich

griffstuecke sind in oesterreich frei erhaeltlich
es gibt dzt keine registrierten griffstuecke
die EU will dass sie registriert werden

dort musst du nachfragen


Die Frage passt schon so.
Welchen Nachteil hat die Registrierung?
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von BigBen » Do 23. Aug 2018, 09:02

Papa Bär hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Papa Bär hat geschrieben:Ich muss jetzt echt "blond" frqagen, was der vorteil eines Griffstücks ist, dasunregistriert in meinem Kasten liegt ugegenüber einem mit Registration. Welchen Unterschiued macht es für einen LWB?


die frage ist falsch herum gestellt glaub ich

griffstuecke sind in oesterreich frei erhaeltlich
es gibt dzt keine registrierten griffstuecke
die EU will dass sie registriert werden

dort musst du nachfragen


Die Frage passt schon so.
Welchen Nachteil hat die Registrierung?



Mehr Verwaltungsaufwand, mehr Kosten, noch mehr Fehler im ZWR - ohne irgendeinen erkennbaren Nutzen. Die Fragestellung bei etwas das Geld kostet sollte aber eher "welchen Vorteil hat die Registrierung" lauten, oder?
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von 75th » Do 23. Aug 2018, 09:04

Papa Bär hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Papa Bär hat geschrieben:Ich muss jetzt echt "blond" frqagen, was der vorteil eines Griffstücks ist, dasunregistriert in meinem Kasten liegt ugegenüber einem mit Registration. Welchen Unterschiued macht es für einen LWB?


die frage ist falsch herum gestellt glaub ich

griffstuecke sind in oesterreich frei erhaeltlich
es gibt dzt keine registrierten griffstuecke
die EU will dass sie registriert werden

dort musst du nachfragen


Die Frage passt schon so.
Welchen Nachteil hat die Registrierung?


Sofern nur die Registrierung kommt: Rennereien beim Kauf bzw. Verkauf
Aber ob es nur mit der Registrierung getan ist bezweifle ich stark! Es wird dann vermutlich auch "Platzrelevant" wie Wechselsysteme (Zubehöreintrag) den anders ergibt der Verwaltungsaufwand für die Registrierung keinen Sinn.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von gewo » Do 23. Aug 2018, 10:44

sie muessen laut EU registriert werden

aber bei guten willen kann man sie grundsaetzlich ohne platzbedarf stellen
d.h. WBK erforderlich aber kein platz

zb fuer zwei stueck pro WBK oder so ...
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Do 23. Aug 2018, 10:49

Papa Bär hat geschrieben:Ich muss jetzt echt "blond" frqagen, was der vorteil eines Griffstücks ist, dasunregistriert in meinem Kasten liegt ugegenüber einem mit Registration. Welchen Unterschiued macht es für einen LWB?


prinizipell keiner,

aber auch eine Prinzipfrage: Möchtest Du immer weiter überwacht werden, der Behörde immer mehr mitteilen was du besitzt, immer mehr unter Generalverdacht stehen???

ICH NICHT!!!

Deshalb, was soll der ganze Käse???

Außerdem kannst du jetzt praktisch ungebrenzte Anzahlen davon besitzen und hinterher wird dir wieder gesagt, wieviele zu max. besitzen darfst ... Sicherheitsgewinn???
Zuletzt geändert von Glock1768 am Do 23. Aug 2018, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von 75th » Do 23. Aug 2018, 11:21

gewo hat geschrieben:sie muessen laut EU registriert werden

aber bei guten willen kann man sie grundsaetzlich ohne platzbedarf stellen
d.h. WBK erforderlich aber kein platz

zb fuer zwei stueck pro WBK oder so ...

Den guten Willen sehen wir wenn die VO aus der brüsseler Tintenburg umgesetzt wurde. Bis dahin ist sowieso alles Spekulation.

Du scheibst: ohne Platzbedarf ... z.B. zwei Stück pro WBK - ist doch auch ein Platz wenn auch als Zubehör?

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