gewo hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben:Ich meine, was hat sich der Gesetzgeber hier gedacht
haftungfragen evt...?
wenn ein waffenfuehrerschein erforderlich ist zum umgang mit waffen
dann macht die bstimmung sinn
wenn das der grund ist kann man daran arbeiten dass gesetz in so weit abzuaendern dass man nur jenen menschen ausserhalb von schiesstaenden waffen in die hand geben darf die ueber einen waffenfuehrerschein verfuegen der nicht aelter als fuenf jahre ist
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Gegenfrage: ... wenn ein Waffenführerschein erforderlich ist ...
Wo ist der Unterschied dann in der Sicherheit der Handhabung usw auf einem behördlich genehmigten Schiessstand?????
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gewo, ich schrieb im Beisein des Besitzers ... mein 11 jähriger Sohn arbeitet absolut selbstständig und professionell mit einer Kapp- und Gehrungssäge und wir haben so gemeinsam die Gartenhütte gebaut.
Aber das Stück Lauf (Stahlrohr) darf er daheim nicht berühren, da gefährlich???
In meiner Werkstatt darf er aber wieder mit der Drehbank, der Fräsmaschine, der hydraulischen 10T Presse usw arbeiten???
Einen großen Teil meiner beruflichen Zeit verbringe ich mit Risikoanalysen und baue danach auch mein Leben auf ... und daher ist es für mich ABSOLUT UNVERSTÄNDLICH, uns derart zu "verarschen" mit Vorschriften, die in der reallen Sicherheit NICHTS bringen ... außer uns zu entmündigen!!!
WER HAFTET, wenn der 10 jährige auf einem Privatgrundstück mit dem AMG jemanden oder sich verletzt/tötet? Richtig, der Fahrzeugbesitzer ... nur das ist erlaubt.
Eine ungeladene Waffe ist absolut gefahrenlos ... aber hier werden wir entmündigt diese einer Person, die wir kennen in die Hand zu geben???
Sorry, das passt doch alles nicht zusammen