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Griffstückkauf in Österreich

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R3conquista
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Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von R3conquista » Mo 20. Aug 2018, 16:40

Stimmt es das Griffstücke in Österreich ab September nicht mehr frei erhältlich sind ?
Wo kann man dazu die Gesetzesänderung lesen?
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Glock1768
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Mo 20. Aug 2018, 16:43

genau werden wir das erst im neuen WaffG nachlesen können.

Die EU Waffenrichtlinie sieht mehrere Teile als waffenrechtlich relevant an als unser derzeitiges WaffG ... da dies (befürchte ich) so umzusetzen ist wird dann auch ein Griffstück ein waffenrechtlich relevantes Teil und ist (vermutlich) dann nur noch als einzutragendes Zubehör wie ein Wechsellauf oder Wechselsystem erhältlich.

Wie mit den bereits verkauften Griffstücken umgegangen wird steht auch noch in den Sternen ...
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Mo 20. Aug 2018, 16:57

also kurz ... wenn du noch eines möchtest/brauchst ... JETZT zuschlagen ist sicherer
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Holadrio » Mo 20. Aug 2018, 17:02

Weil es dazu passt.
Ist der Erwerb eines Griffes für eine 2011er frei? Damit meine ich nicht Griffschalen sondern den angeschraubten Griff (ohne Führungsteil, jedoch mit den Abzugselementen) aus Plastik, Alu oder Stahl.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Mo 20. Aug 2018, 17:03

hast ein Bild davon?

Ich vermute aber ja ...
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von DerDaniel » Mo 20. Aug 2018, 17:47

A. d. M.: Verschoben

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von andishp » Di 21. Aug 2018, 09:32

Holadrio meint wohl sowas - nur halt mit Innereien -> http://spsshop.es/grips-20111911/grip-with-alumagwell-p-251.html
Das sollte noch Frei sein.
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Myon » Di 21. Aug 2018, 10:56

Ja klar ist frei.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Aug 2018, 12:04

Sehe ich auch so
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Chris_82 » Di 21. Aug 2018, 13:58

Mal abseits der rechtlichen Frage - wie sinnvoll ist es eigentlich für die Glock ein 2. Griffstück dazuzukaufen?
Fürs AR-15 habe ich mehrere Lower mit unterschiedlichen Abzügen, überlege schon länger sowas für die Glock anzuschaffen solange sie noch frei erhältlich sind aber bringen verschiedene Abzüge / Tuning-Komponenten bei der Glock wirklich was für Bewerbe? Habe bisher nur Erfahrung mit den Originalteilen und das nur begrenzt.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von burggraben » Di 21. Aug 2018, 14:04

Bei Polymerpistolengriffstücken ist zusätzlich zu verschiedenen Abzügen auch das Stippeln für manche ein Grund wieso man ein zusätzliches Griffstück will.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Aug 2018, 14:15

Chris_82 hat geschrieben:Mal abseits der rechtlichen Frage - wie sinnvoll ist es eigentlich für die Glock ein 2. Griffstück dazuzukaufen?
Fürs AR-15 habe ich mehrere Lower mit unterschiedlichen Abzügen, überlege schon länger sowas für die Glock anzuschaffen solange sie noch frei erhältlich sind aber bringen verschiedene Abzüge / Tuning-Komponenten bei der Glock wirklich was für Bewerbe? Habe bisher nur Erfahrung mit den Originalteilen und das nur begrenzt.


ein zweites Griffstück kann viele Gründe haben ... ich bleibe jetzt bei Glock

- generell als Reserve (um bei einem Bewerb schnell mal zu wechseln, falls die Technik im Griffstück zickt)
- um sehr rasch das Abzugsgewicht zu ändern ... bei machen Bewerben brauchst ein Abzugsgewicht, das mit einer Minus Feder nicht erreicht werden kann
- um schnell mal ein Griffstück OHNE Beaverrail zu haben ... wenn man eine KPOS, Roni, usw hat, das Waffen MIT Beaverrail eben nicht aufnimmt und man eben nicht jedesmal das Griffstück zerlegen möchte
- wie bereits beschrieben für Anpassungen eines Griffstückes
- für das Trainieren der Grifftechnik daheim OHNE die gesamte Waffe dabei haben zu müssen (Sicherheit) ... kannst auch mal (NOCH) schnell daheim ablegen auch wenn Kinder und Personen ohne WBK daheim sind
- um Personen OHNE WBK das korrekte Halten einer Pistole zu zeigen (weil sie dich vielleicht morgen zum Schiessen begleiten wollen und komplette Anfänger sind)
- einfach "haben wollen"
- usw

was ist denn bitte dabei??? Garnichts ...
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von burggraben » Di 21. Aug 2018, 14:23

Glock1768 hat geschrieben:- um Personen OHNE WBK das korrekte Halten einer Pistole zu zeigen (weil sie dich vielleicht morgen zum Schiessen begleiten wollen und komplette Anfänger sind)

Guter Punkt. Hatte ich bis jetzt noch gar nicht daran gedacht dass es so legal möglich ist einer Person ohne WBK Grifftechniken ausserhalb eines Schießstandes zu zeigen. Schade dass mir dieses Wissen jetzt nix mehr bringen wird. Wenn die Griffstücke jetzt waffenrelevante Teile werden ist es damit vorbei. Es sei denn sie schaffen eine Ausnahme für die Innehabung unter Aufsicht des Besitzer, aber das ist vermutlich eher sehr unwahrscheinlich.

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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Aug 2018, 14:26

burggraben hat geschrieben:Es sei denn sie schaffen eine Ausnahme für die Innehabung unter Aufsicht des Besitzer, aber das ist vermutlich eher sehr unwahrscheinlich.


Leider, wobei das etwas absolut sinnvolles wäre.

Ich darf einem 10 jährigen auf einem Privatgrundstück den Schlüssel eines AMG Mercedes in die Hand drücken und ihn (unter meiner Verantwortung) damit fahren lassen ... aber einem verantwortungsvollen Erwachsenen oder aber auch einem Kind in meinem Beisein daheim keinen Lauf (eigentlich nur ein Stahlrohr!!!) oder auch eine ganze Waffe (1kg Stahl) der Kat B in die Hand drücken

Ich meine, was hat sich der Gesetzgeber hier gedacht :tipphead: :tipphead: :tipphead:
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Re: Griffstückkauf in Österreich

Beitrag von gewo » Di 21. Aug 2018, 14:31

Glock1768 hat geschrieben:Ich meine, was hat sich der Gesetzgeber hier gedacht :tipphead: :tipphead: :tipphead:


haftungfragen evt...?

wenn ein waffenfuehrerschein erforderlich ist zum umgang mit waffen
dann macht die bstimmung sinn

wenn das der grund ist kann man daran arbeiten dass gesetz in so weit abzuaendern dass man nur jenen menschen ausserhalb von schiesstaenden waffen in die hand geben darf die ueber einen waffenfuehrerschein verfuegen der nicht aelter als fuenf jahre ist
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