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Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

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gewo
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von gewo » Di 4. Sep 2018, 16:11

Hellprayer hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
so ein bloedsinn ...

Weil?


Auszug aus dem Gesetz:

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


Wo liest du dass man die Krachen am Körper transportieren darf ohne Pass?? :tipphead:


steht doch eh auch in allen verordnungen und allen erlaessen drinnen ....
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von gewo » Di 4. Sep 2018, 16:15

quelle:
BMI-VA1900/0219-III/3/2012
Waffenrecht Runderlass
Seitem 8
"
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich
hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen - in
einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem
anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
1. Änderung gegenüber dem WaffG 1986
Die Definition des Führens wird im Hinblick auf die Aufnahme des expliciten
Führungsverbotes von verbotenen Waffen nicht nur auf Schusswaffen bezogen,
sondern allgemein auf Waffen; Weiterhin ist grundsätzlich jedes Beisichhaben einer
Waffe, also entweder am Körper tragend oder zumindest in einem solchen
Naheverhältnis, dass sie jederzeit zweckentsprechend (§ 1 Z 1 und/oder Z 2)
eingesetzt werden kann, als Führen anzusehen.

Die in Abs. 3 normierte Regelung orientiert sich weitgehend an der Bestimmung des §
5 Abs. 2 Z. 2 WaffenG 1986. Das zusätzliche Kriterium "in einem geschlossenen
Behältnis", unter dem sicher auch die Originalverpackung zu verstehen sein wird, soll
weitergehendere Sicherheit bieten und den Unterschied zum Führen noch verdeutlichen.
Anmerkung: Durch das Erfordernis "in einem geschlossenen Behältnis" wird
jedenfalls ein offenes Transportieren nicht zulässig sein. Ebenso werden
Waffenholster im Regelfall kein geschlossenes Behältnis darstellen. Eine Sperrvorrichtung
muss das geschlossene Behältnis nicht aufweisen.
2. Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe
eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden. ...,"
Zuletzt geändert von gewo am Di 4. Sep 2018, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von FFWGK » Di 4. Sep 2018, 16:21

Es wird der Tag kommen andem den meisten der Unterschied zwischen Transport (den gewo ansprach) und Führen einer FFW klar wird. Ich glaube fest daran...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von Hellprayer » Di 4. Sep 2018, 17:35

FFWGK hat geschrieben:Es wird der Tag kommen andem den meisten der Unterschied zwischen Transport (den gewo ansprach) und Führen einer FFW klar wird. Ich glaube fest daran...


Es geht auch um das "transportieren" der Waffe. Nochmal für die langsameren unter uns:

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


Der erste Absatz (da wo die 1 in Klammern steht, z.B. (1)) sagt dass grundsätzlich alles wo du eine Waffe dabei hast als Führen zu sehen ist, mit den beiden Ausnahmen die in den zwei folgenden Absätzen erklärt werden. Bedigung: GESCHLOSSENES BEHÄLTNIS und UNGELADEN oder DAHEIM!

Deine Aussage war folgende (auf den Wunsch vom gewo dass der Transport am körper erlaubt werden sollte):
FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: transport der waffe auch am koerper erlaubt soferne ungeladen

Darfst jetzt auch schon...


Und das ist leider kompletter Schwachsinn...sobald du das Ding am Körper trägst (Holster, Bauchtascherl etc.) bist du im Führen. Auch ungeladen!!
Ist jetzt der Tag gekommen an dem es dir klar wird? Ich glaube ganz fest an dich ;)
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von Alex87 » Di 4. Sep 2018, 18:45

FFWGK hat geschrieben:Es wird der Tag kommen andem den meisten der Unterschied zwischen Transport (den gewo ansprach) und Führen einer FFW klar wird. Ich glaube fest daran...


Bist du so begriffsstutzig oder stellst du dich so? Das was du behauptest ist grober Unfug :tipphead: und ich hoffe, dass das niemand hier ernst nimmt oder nachahmt.

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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von FFWGK » Di 4. Sep 2018, 19:54

Hellprayer hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Es wird der Tag kommen andem den meisten der Unterschied zwischen Transport (den gewo ansprach) und Führen einer FFW klar wird. Ich glaube fest daran...


Es geht auch um das "transportieren" der Waffe. Nochmal für die langsameren unter uns:

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


Der erste Absatz (da wo die 1 in Klammern steht, z.B. (1)) sagt dass grundsätzlich alles wo du eine Waffe dabei hast als Führen zu sehen ist, mit den beiden Ausnahmen die in den zwei folgenden Absätzen erklärt werden. Bedigung: GESCHLOSSENES BEHÄLTNIS und UNGELADEN oder DAHEIM!

Deine Aussage war folgende (auf den Wunsch vom gewo dass der Transport am körper erlaubt werden sollte):
FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: transport der waffe auch am koerper erlaubt soferne ungeladen

Darfst jetzt auch schon...


Und das ist leider kompletter Schwachsinn...sobald du das Ding am Körper trägst (Holster, Bauchtascherl etc.) bist du im Führen. Auch ungeladen!!
Ist jetzt der Tag gekommen an dem es dir klar wird? Ich glaube ganz fest an dich ;)

Das habe ich nie behauptet. Nur in einem Holster kann man nicht Transportieren, ist das echt so schwer? Transportieren (um das es lt. gewo hier geht) impliziert ein geschlossenes Behälltnis und eine ungeladene Waffe nicht wahr?
Ein Holster ist kein geschlossenes Behälltnis (klar) und eine Bauchtasche auch nicht (weniger klar, aber durchjudiziert). Ein Waffenkoffer ist ein geschlossenes Behälltnis und den darf ich sehr wohl in der Hand tragen oder am Schoß ohne weiteres Behälltnis haben. Das ist mindestens genausoviel "am Körper" wie in einer Bauchtasche.

Spannender wird es wenn er so klein ist dass ich die Waffe im kleinen Köfferchen oder Waffentäschchen in die Innentasche einer Jacke stecken kann...darüber können wir diskutieren.
Nicht darüber dass ein Idio* aus dem Transport ein Führen macht...

Man darf weiter denken als die Nasenspitze lang ist!
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von FFWGK » Di 4. Sep 2018, 21:31

Nochmal zusammengefasst

FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: transport der waffe auch am koerper erlaubt soferne ungeladen

Darfst jetzt auch schon...

TRASNSPORTIEREN darfst du immer, da eben Transport. Schaffst du es am Körper zu transportieren (im Koffer in der Bauchtasche sollte funktioniere), gratuliere, alles richtig gemacht. Du transportierst am Körper und das darfst du. Das war meine Aussage!

Stellst du dich zu blöd an, dass aus dem Transport ein FÜHREN wird (zB Holster) hast du ein Problem. Dann ist es aber eben ein FÜHREN und kein TRANSPORT.
Ist das echt so schwer verständlich?
Zuletzt geändert von FFWGK am Di 4. Sep 2018, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von cas81 » Di 4. Sep 2018, 21:46

Irreführende Spitzfindigkeiten ohne praktische Relevanz. Aber man kann auch sagen, dass die Transporttasche mit der Hand getragen wird und dadurch mit dem Körper verbunden ist, ergo: am Körper. Jeder weiß was gemeint ist und das kommt mir vor wie "No Officer, i don't need a driving licence, because i am not driving, i am TRAVELLING!"
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von FFWGK » Di 4. Sep 2018, 22:04

cas81 hat geschrieben:Irreführende

Was führt dich denn in die Irre?

cas81 hat geschrieben:Spitzfindigkeiten

Das ist doch das Schöne dran.

cas81 hat geschrieben:ohne praktische Relevanz

Mein Fehler! Wusste nicht, dass du das definierst. Aber...coole Aussage von einem Juristen! Daumen hoch...

cas81 hat geschrieben:"No Officer, i don't need a driving licence, because i am not driving, i am TRAVELLING!"

Ich brauche keinen Führerschein ich bin der Beifahrer wäre ein treffender Vergleich ;-)
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von Paddy91 » Di 4. Sep 2018, 23:00

Wenn ich meine Glock in meinen ~170kg Safe lege und mir den Safe auf den Rücken binde und Schritt für Schritt durch die Gasse schleppe transportiere ich also "am Körper".

Vielleicht solltma uns kurz einigen ob wir bei Worten die allgemein verkehrsgültige Auffassung/Interpretation im deutschen Sprachraum verwenden oder die Auslegung des FFWGK. Dann ersparen wir uns allesamt derartigen seitenlangen Nonsense.

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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von diver99 » Di 4. Sep 2018, 23:10

Habt ihr nicht auch den Eindruck, dass hier jedes Thema zu Tode diskutiert wird?
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von DerDaniel » Mi 5. Sep 2018, 00:14

diver99 hat geschrieben:Habt ihr nicht auch den Eindruck, dass hier jedes Thema zu Tode diskutiert wird?
Und wo ist das Problem dabei? :think:

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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von Robiwan » Mi 5. Sep 2018, 07:23

Paddy91 hat geschrieben:Wenn ich meine Glock in meinen ~170kg Safe lege und mir den Safe auf den Rücken binde und Schritt für Schritt durch die Gasse schleppe transportiere ich also "am Körper".

Vielleicht solltma uns kurz einigen ob wir bei Worten die allgemein verkehrsgültige Auffassung/Interpretation im deutschen Sprachraum verwenden oder die Auslegung des FFWGK. Dann ersparen wir uns allesamt derartigen seitenlangen Nonsense.


Meine persönliche Meinung: der Unterschied zwischen Führen und Transportieren liegt in der (nicht näher definierten) Zugriffszeit auf die Waffe. Deswegen ist das Bauchtascherl pfui, der Safe am Buggl aber ok ;).
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Re: Waffen-Initiative-haelt-Kickls-Anti-Terror-Tipps-fuer-unbrauchbar

Beitrag von eXistenZ » Sa 8. Sep 2018, 17:03

rhodium hat geschrieben:Naja wenn du mit 5 anderen mit Schlag- oder Stich-Waffen gerüstet in der Falle sitzt, hast du schon Chancen in engen Räumen ... nicht jeder Amoki oder Terrorist ist Staatsmeister im dyn. Schiessen und reagiert entsprechend schnell. Davor eine kurze geplante Ablenkung (Geräusch, Geruch, Feuer ... ) und er/sie ist Geschichte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber ohne Schusswaffe würde ich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verteidigung als unrealistisch einstufen.
Nicht gänzlich unmöglich, aber das ist ein Lotto 6er auch nicht.
Wenn man wenigsten das Recht hätte veraltete Waffentechnik zu führen, wie zB. einen Single Action Revolver, dann gäbe es zumindest eine einigermaßen realistische Möglichkeit sich erfolgreich zu verteidigen.
Ich bleibe dabei, dass wenn dir jemand verbietet dich realistisch erfolgreich verteidigen zu dürfen und dir dann empfiehlt verteidige dich, dann ist nur ein opfere dich gemeint.

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