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Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von LTE » Mi 24. Okt 2018, 11:18

Fakt ist, das du das Gerät nicht betreiben darfst. Punkt aus Ende!
Selbst als Laserschutzbeauftragter, müsstest du bei JEDEM Betrieb eine Abnahme durchführen.

Achim67
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Achim67 » Mi 24. Okt 2018, 11:40

Martin_Q hat geschrieben:Daß der Lidschlußreflex bei der Leistung nicht ausreicht wage ich zu bezweifeln.
Da mach ich mir erst Sorgen wenns in Richtung Klasse 4 geht.


Grundsätzlich kann das jeder halten wie er will, ich bin aber manchmal erstaunt wie " blauäugig " mit potentiell gefährlichen Dingen umgegangen wird.
70mW Leistung / sichtbarer Laser ist Klasse 3B , einfach mal bei Google nach den Sicherheitsvorschriften schauen.
Bei Klasse 4 und/oder Infrarot Laser wäre meine einzige Sorge wie ich schnellstmöglich den Raum verlasse.

Zum Lidschlussreflex ....
Ich kenne mind. 2 Studien die zu dem Schluss kommen das er NICHT vor Verletzungen schützt.
https://idw-online.de/en/news616232

Zitat 1:
Wird ein Mensch von einem Laserstrahl getroffen, gibt es keine körperlichen Schutzreflexe, die eine Blendung verhindern könnten. Dieses Ergebnis einer Studie im Forschungsbereich Medizintechnik und Nichtionisierende Strahlung am Institut für Angewandte Optik und Elektronik der Fachhochschule Köln ......


Zitat 2 :
Zuletzt wurde aus Fachkreisen noch dem Pupillenreflex eine entsprechende Schutzwirkung nachgesagt.

Die jetzt veröffentlichte Studie „Blendung durch künstliche optische Strahlung unter Dämmerungsbedingungen“, widerlegt auch diese Annahme. „Die Ergebnisse zeigen, dass bereits eine relativ kurze Einwirkung von Laserstrahlung zu großen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Laserstrahlleistungen von zum Beispiel 560 Mikrowatt erzeugen je nach Wellenlänge Sehstörungen im Mittel zwischen drei und rund 30 Sekunden. Zu Sehbeeinträchtigungen kann es bereits nach 0,1 Sekunden Bestrahlung kommen.

560 Mikrowatt sind übrigens 0.56mW, 70mW ist das 125 fache davon .....

Und nochmal , beim Infrarotlaser gibt es KEINE Schutzreaktion des Auges , kein Lidschluss, kein Pupillenreflex , kein garnix.

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Scarlover » Mi 24. Okt 2018, 12:06

Achim67 hat geschrieben:Wenn ich auf nem Stand oder Schiesskeller wäre und jemand mit so einem Teil reinkommt , würde ich sofort den Raum verlassen und den Betreiber informieren. Ich habe "nur" 2 Augen und was weg ist ist weg , für immer ...


Ich bin Sammler und gehe mit all meinen Gerätschaften mehr als nur vorsichtig- wie auch korrekt um. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, überhaupt mit Schusswaffen und deren Zubehör hantieren zu dürfen - meiner Meinung nach. Aber danke trotzdem für Deine Anregungen.

Übrigens muss man den Schiessstand-Betreiber immer fragen ob man in seinem Keller einen Laser oder einen Dämpfer verwenden darf. Auch muss man dann die Bewilligung vorlegen. Aber wie gesagt, möchte ich diesen Laser nicht für das Benutzen-, sondern für meine Sammlung erwerben. Ich bin froh, gibt es in der Schweiz keine Beschneidungen, bezüglich den Sonderbewilligungen in unserem bestens funktionierenden Waffengesetz.

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von Scarlover am Mi 24. Okt 2018, 12:52, insgesamt 4-mal geändert.
12/76 | 9 x 19 mm | 7,92 x 57 mm |
7.62 x 35 mm | 7.5 x 55 mm | 7.5 x 53 mm |
5.56 x 45 mm | 5.45 x 39 mm |
6,35 x 15,5 mm HR | .320 Bulldog |

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von LTE » Mi 24. Okt 2018, 12:29

Die Laserschutzklasse obliegt der SUVA https://www.suva.ch/material/Dokumentat ... aserstrahl Seite 11 somit verstößt du zwar nicht gegen das Waffenrecht, wohl aber gegen die Strahlen und Emission Schutz Verordnung.

Ich war Laserschutzbeauftragter in Thal/SG, dort wurde ein 5W Weißlicht Laser betrieben, Ich habe für AT und CH die Prüfungen, d.h. kenn ich die Lage ein klein wenig.

Kurz und bündig, Betrieb ausnahmslos verboten, ohne wenn und aber. Egal ob CH oder AT. Du kannst in einem Geschützten Strahlenschutzraum arbeiten, mit Laserschutzbrille für diese Längenwelle. Heißt für dich, wenn du auf dem Stand den Laser in Betrieb nimmst, du dir selber Schaden zufügst, wird die SUVA (und die sind da sehr Schmerzbefreit) erst einmal den Stand dicht machen. Danach wird ein Verfahren eingeleitet, an dem der Betreiber genau so dran ist wie du selbst.

Klar ist das Worst case Szenario, aber danach wird beurteilt. Unsere Anlage wurde übrigens serst nach x Nachbessrungen Abgenommen, Highspeed Modulator auf PCAOM Basis, zusätzlich ein 25ms Shutter Mechanisch, beides im Normaly Closed Betrieb mit redundanter Überwachung. Dazu Closed Loop scanning und Aktive Laser Leistungsberechnung. Wurde ein Grenzwert überschritten (5mw per mm² für mehr als 10ms) wurde ausgelöst und der Laser war aus.

Du kannst dich gerne bei der SUVA erkundigen :) wenn du da mit IR kommst, oder mehr als 5mw, ist es vorbei mit der Schweizer Freundlichkeit

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von gewo » Mi 24. Okt 2018, 12:32

LTE hat geschrieben:Die Laserschutzklasse obliegt der SUVA


ist das nicht arbeitsstaettenrecht ..?
gilt das fuer private?
ist wirklich nur eine frage, ich weiss es nicht
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Scarlover » Mi 24. Okt 2018, 12:37

LTE hat geschrieben:Die Laserschutzklasse obliegt der SUVA https://www.suva.ch/material/Dokumentat ... aserstrahl Seite 11 somit verstößt du zwar nicht gegen das Waffenrecht, wohl aber gegen die Strahlen und Emission Schutz Verordnung.

Ich war Laserschutzbeauftragter in Thal/SG, dort wurde ein 5W Weißlicht Laser betrieben, Ich habe für AT und CH die Prüfungen, d.h. kenn ich die Lage ein klein wenig.


Interessant, das habe ich nicht gewusst! Vielen Dank für Deine Infos aus erster Hand!

Demnach würde so oder so kein Schiessstand-Betreiber die Nutzung eines derart starken Lasers erlauben und damit hat sich die Nutzung dieser starken Laserklasse auch schon erledigt.

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von Scarlover am Mi 24. Okt 2018, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von LTE » Mi 24. Okt 2018, 12:51

gewo hat geschrieben:
LTE hat geschrieben:Die Laserschutzklasse obliegt der SUVA


ist das nicht arbeitsstaettenrecht ..?
gilt das fuer private?
ist wirklich nur eine frage, ich weiss es nicht


Na ja, ein Gewerblich betriebener Schießstand hat meist Mitarbeiter, selbst die Möglichkeit das einer davon gerade anwesend sein könnte, lässt die Suva voll zuschlagen. Wir haben auch Limiter für Lautstärke abnehmen lassen, bis selbiger geprüft abgenommen und verblompt war, mussten wir Gehörschutz tragen. Da sind sehr viele Schweizer Behördenvertreter spaßbefreit.

Was im eigenen Keller passiert, interresiert keinen ausgenommen es passiert was.

Übrigens, die meisten dieser Zielvorrichtungen verfügen über Eyesafe Einstellungen um sicher zu trainieren. Meines Seidenen Halbwissen nach, wird gerade im Force on Force Training, damit gearbeitet.

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von impact » Mi 24. Okt 2018, 12:52

Martin_Q hat geschrieben:
Achim67 hat geschrieben:[...]
Und wenn nach - sagen wir - 50 Meter irgendetwas reflektiert muß der Laser erst einmal 100 Meter zurücklegen bis er meine Iris kitzelt.
Bis dahin hat der Laser aber schon so viel Energie verloren daß er mir ungünstigstenfalls eine Bindehautentzündung beschert (die wohl auch nicht angenehm ist) aber von Erblindung oder eingeschmolzenen Augäpfeln kann keine Rede sein.[...]


Ich denke, problematisch wirds in erster Linie dann, wenn Standnachbaren vergrößernde Optiken verwenden. Dann wird selbst aus einer 5mW Laserreflexion im Effekt eine 60mW Reflexion, wenn die Optik 12 fache Vergrößerung hat, oder 300mW, wenn man durch ein 60faches Spektiv blickt.

ich bin nicht gegen das Einschränken der Verwendung solcher Geräte. Man sollte sich aber im klaren sein, was Laserschutzklassen sind und wie sich Lichtstrahlen physikalisch verhalten und sich mit seinen Kameraden am Schießplatz so arrangieren, dass keine Gefährdung besteht. 5mW am Pistolenstand, sofern keiner ein Spektiv verwendet ist egal. Aber sobald vergrößernde Optiken mit ins Spiel kommen, wäre ich sehr vorsichtig.
Gerade als Schütze sollte man die Gesundheit seiner Augen wertschätzen.
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Scarlover » Mi 24. Okt 2018, 12:55

LTE hat geschrieben:Übrigens, die meisten dieser Zielvorrichtungen verfügen über Eyesafe Einstellungen um sicher zu trainieren. Meines Seidenen Halbwissen nach, wird gerade im Force on Force Training, damit gearbeitet.


Diese "Eyesafe Einstellung" kann man - soweit ich weiss - durch das Einsetzen kleiner blauer Schrauben in das Lasermodul, vornehmen.
Zuletzt geändert von Scarlover am Mi 24. Okt 2018, 13:20, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von KGR84 » Mi 24. Okt 2018, 13:19

Priv_Schneewittchen hat geschrieben:Die Halterung war eigentlich OK - Schraubensicherung vorausgesetzt
Der Laser war nicht schußfest
Ob die Halterung zöllig ist kann ich dir nicht sagen


Hast du da bitte eine Modellbezeichnung oder eine Bezugsquelle dafür?

Danke!
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Achim67 » Mi 24. Okt 2018, 13:30

Scarlover hat geschrieben:Was soll denn dieses Gezeter? Ich bin Sammler und gehe mit all meinen Gerätschaften mehr als nur vorsichtig- wie auch korrekt um. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, überhaupt mit Schusswaffen und deren Zubehör hantieren zu dürfen - meiner Meinung nach. Aber danke trotzdem für Deine Anregungen.

Erstens waren meine Anmerkungen kein "Gezeter", zweitens habe ich dich weder persönlich angegriffen , kritisiert noch deine Eignung, als was auch immer, in Frage gestellt.
Es geht mir nur darum grundsätzlich auf die Gefährlichkeit von leistungsstarken Lasern hinzuweisen.
Der Irrglaube mit dem Lidschlussreflex ist leider weit verbreitet.

Scarlover hat geschrieben:Bezüglich Verletzungen, verursacht durch Laser-Zielgeräte von Waffensammlern mit Sonderbewilligungen für diese Laser-Zielgeräte, gibt es keinen einzigen Präzedenzfall. Du hast also lediglich ein ungutes Gefühl dabei. Aber Rechte enden nicht dort, wo Gefühle beginnen lieber Achim. Das nennt man dann glaube ich Freiheit. Übrigens finde ich Deine Bemerkung: "Wie blauäugig mit potenziell gefährlichen Dingen umgegangen wird" sehr peinlich. Alles kann gefährlich sein - von einem Messer, zu einer Gabel, zu einem Kugelschreiber, etc. Ich mache mir mehr sorgen im Schiessstand wegen ungeübten Waffenbesitzern, welche mit der Waffe selbst "blauäugig" umgehen, als wegen Waffensammlern, welche sich intensiv mit ihren Gerätschaften befassen.


Warum Du meine Bemerkung "peinlich" findest erschliesst sich mir zwar nicht, macht aber auch nichts.
Na ja , so intensiv scheinst Du dich ja nicht mit dem Thema befasst zu haben.

Scarlover hat geschrieben:Übrigens sterben in der Schweiz mehr Menschen pro Jahr durch Kugelschreiber als Durch Legalwaffenbesitzer oder gar Legalwaffenbesitzer mit Sonderbewilligungen.. Nur mal so am Rande.


Was hat jetzt der Kugelschreiber und der Legalwaffenbesitzer mit dem Thema hier zu tun ?

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Scarlover » Mi 24. Okt 2018, 14:12

1.
Scarlover hat geschrieben:Was soll denn dieses Gezeter? Ich bin Sammler und gehe mit all meinen Gerätschaften mehr als nur vorsichtig- wie auch korrekt um. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, überhaupt mit Schusswaffen und deren Zubehör hantieren zu dürfen - meiner Meinung nach. Aber danke trotzdem für Deine Anregungen.

Achim67 hat geschrieben: Erstens waren meine Anmerkungen kein "Gezeter", zweitens habe ich dich weder persönlich angegriffen , kritisiert noch deine Eignung, als was auch immer, in Frage gestellt.
Es geht mir nur darum grundsätzlich auf die Gefährlichkeit von leistungsstarken Lasern hinzuweisen.
Der Irrglaube mit dem Lidschlussreflex ist leider weit verbreitet.

- Jeder der sich mit solch starken Laser-Zielgeräten auseinandersetzt weiss, dass die gefährlich sind. Aber diese Module sind nicht ansatzweise so gefährlich wie Schusswaffen und das hier ist doch ein Schusswaffen Forum, in welchem alle wissen, wie gefährlich diese Gegenstände sind. - Darum betitelte ich das ganze als "Gezeter".. Aber da ich es unangemessen von mir fand, das zu schreiben, habe ich es im Nachhinein wieder gelöscht.

2.
Scarlover hat geschrieben:Übrigens finde ich Deine Bemerkung: "Wie blauäugig mit potenziell gefährlichen Dingen umgegangen wird" sehr peinlich. Alles kann gefährlich sein - von einem Messer, zu einer Gabel, zu einem Kugelschreiber, etc. Ich mache mir mehr sorgen im Schiessstand wegen ungeübten Waffenbesitzern, welche mit der Waffe selbst "blauäugig" umgehen, als wegen Waffensammlern, welche sich intensiv mit ihren Gerätschaften befassen.

Achim67 hat geschrieben:Warum Du meine Bemerkung "peinlich" findest erschliesst sich mir zwar nicht, macht aber auch nichts.
Na ja , so intensiv scheinst Du dich ja nicht mit dem Thema befasst zu haben.

- Deine Aussage: "Grundsätzlich kann das jeder halten wie er will, ich bin aber manchmal erstaunt wie " blauäugig " mit potentiell gefährlichen Dingen umgegangen wird." - fand ich unpassend, weil der Umgang mit Schusswaffen ja an sich bereits gefährlich ist und es sich dabei um ein Laser-Zielgerät für Schusswaffen handelt und der vernünftige Umgang damit doch die Voraussetzung ist. Aber das habe ich oben bereits erläutert. Und die SUVA-Bestimmungen bezüglich Lasern, kannte ich vorher noch nicht, weil sie für den Erwerb eines Laser-Zielgerätes mit einer Sonderbewilligung, nicht massgebend sind.

3.
Scarlover hat geschrieben:Übrigens sterben in der Schweiz mehr Menschen pro Jahr durch Kugelschreiber als Durch Legalwaffenbesitzer oder gar Legalwaffenbesitzer mit Sonderbewilligungen.. Nur mal so am Rande.

Achim67 hat geschrieben:Was hat jetzt der Kugelschreiber und der Legalwaffenbesitzer mit dem Thema hier zu tun ?

- Damit wollte ich andeuten, dass mehr Menschen durch Kugelschreiber verletzt- oder getötet werden, als durch Schusswaffen oder gar Laser-Zielgeräte. Du würdest ja wohl auch nirgends schreiben, was Kugelschreiber aufgrund der vielen Todesfälle durch Kugelschreiber doch für ein Gefahrenpotenzial aufweisen - aber in einem Schusswaffen Forum machst Du es, bezüglich Laser-Zielgeräten für Schusswaffen von Waffensammlern (welche nachweislich, vorbildlich mit solch gefährlichen Gegenständen umgehen).

Für mich hat das ganze so ausgesehen, als würdest Du am liebsten unser liebes Waffenrecht einschränken wollen, wenn Du nur könntest. Da gewisse politische Kreise momentan genau dies versuchen - wie Du bestimmt auch weisst - betupfen mich solche Anregungen ein wenig. Aber ich denke Du hast das bestimmt nicht so gemeint, wie ich es aufgefasst habe - daher sorry für meine unpassende Ausdrucksweise Achim.

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von Scarlover am Mi 24. Okt 2018, 14:33, insgesamt 2-mal geändert.
12/76 | 9 x 19 mm | 7,92 x 57 mm |
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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Achim67 » Mi 24. Okt 2018, 14:29

Alles Gut :)
Ich bin einer der letzten die unser Waffengesetz verschärfen wollen :lol:
Im Gegenteil, einige Dinge würde ich lockern ...
Ich will ja schliesslich nicht das ich ein paar meiner "speziellen Sachen" abgeben müsste oder andere nicht mehr in
Zukunft erwerben darf.

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Scarlover » Mi 24. Okt 2018, 14:58

Achim67 hat geschrieben:Alles Gut :)
Ich bin einer der letzten die unser Waffengesetz verschärfen wollen :lol:
Im Gegenteil, einige Dinge würde ich lockern ...
Ich will ja schliesslich nicht das ich ein paar meiner "speziellen Sachen" abgeben müsste oder andere nicht mehr in
Zukunft erwerben darf.


Eben, ich sehe Wir verstehen Uns doch! 8-)
12/76 | 9 x 19 mm | 7,92 x 57 mm |
7.62 x 35 mm | 7.5 x 55 mm | 7.5 x 53 mm |
5.56 x 45 mm | 5.45 x 39 mm |
6,35 x 15,5 mm HR | .320 Bulldog |

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Re: Hochwertiger Gewehrscheinwerfer/ Laser für AUG gesucht

Beitrag von Martin_Q » Mi 24. Okt 2018, 19:55

LTE hat geschrieben:Fakt ist, das du das Gerät nicht betreiben darfst. Punkt aus Ende!
Selbst als Laserschutzbeauftragter, müsstest du bei JEDEM Betrieb eine Abnahme durchführen.

Natürlich. Ich habe auch nie in Frage gestellt daß man es nicht betreiben DARF. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen daß ich nicht übermäßig Panik schiebe wenn jemand etwas stärkeres betreibt. Zumindestens solange es im Rahmen bleibt und der Umgang ein vernünftiger ist.
Diesen Rahmen muß natürlich jeder für sich selbst abstecken


Achim67 hat geschrieben:Grundsätzlich kann das jeder halten wie er will, ich bin aber manchmal erstaunt wie " blauäugig " mit potentiell gefährlichen Dingen umgegangen wird.
70mW Leistung / sichtbarer Laser ist Klasse 3B , einfach mal bei Google nach den Sicherheitsvorschriften schauen.
Bei Klasse 4 und/oder Infrarot Laser wäre meine einzige Sorge wie ich schnellstmöglich den Raum verlasse.

Zum Lidschlussreflex ....
Ich kenne mind. 2 Studien die zu dem Schluss kommen das er NICHT vor Verletzungen schützt.
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So blauäugig empfinde ich mich gar nicht. Schließlich mahne auch ich regelmäßig hier im Forum zur Vorsicht und rate von übertriebenen Laserleistungen dringend ab.
Diese Sicherheitsvorschriften sind mir bekannt (auch ohne Google).
Und es wird immer wieder tolle (praxisfremde) Studien geben die alles mögliche als gefährlich erachten.
Ist auch wichtig für Regeln und Gesetzgebung.
Die praktische Gefahr liegt aber unter der Wahrscheinlichkeit eines Lottosechsers.
Ich bin zwar kein Zocker, aber das kann man riskieren.
Natürlich sagt der Gesetzgeber daß alles über Klasse 1 gefährlich ist, weil der eben auch auf die Lottosechser schauen muß.. denn es gibt sie auch wenn ich noch keinen gemacht habe.

impact hat geschrieben:[
Ich denke, problematisch wirds in erster Linie dann, wenn Standnachbaren vergrößernde Optiken verwenden. Dann wird selbst aus einer 5mW Laserreflexion im Effekt eine 60mW Reflexion, wenn die Optik 12 fache Vergrößerung hat, oder 300mW, wenn man durch ein 60faches Spektiv blickt.


Grundsätzlich schon ein richtiger Gedankengang. Jedoch werden aus 5mW nicht plötzlich 300 (wie auch?), allerdings steigt die Energiedichte (theoretisch) um den angenommenen Faktor 60 an.
In der Praxis ist dies allerdings bedeutungslos. Denn die Summe der Verluste die man durch solche unbeabsichtigten Reflexionen erhält kompensieren diesen Multiplikator wieder in den ungefährlichen Bereich.
Bei den von mir erwähnten 70mW sieht die Sache schon ein wenig anders aus, aber auch hier muß ich auf die zuvor erwähnte Wahrscheinlichkeit in Kombination mit den erheblichen Verlusten bei Reflexionen verweisen.

Natürlich wird niemand offiziell mehr als 5mW gut heißen (und selbst 5mW "unverdünnt" im Auge will ich nicht erleben), aber hier geht es jetzt nicht um Gesetze sondern um den praktischen Umgang.
Ich zeig schließlich auch nicht jeden an der gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstößt.

Zum Abschluß möchte ich noch zwecks Erheiterung ein Bild von einem typischen Chinalaser posten.
Hierbei handelt es sich (angeblich) um einen 300mW Laser.
Die Leistung hab ich nachgemessen-stimmt nichtmal ansatzweise. Und Laser... naja.. wenn ich mir dieses unförmige Gebilde anschau was der an die Wand wirft so muß ich bei dieser "Taschenlampe" ja schon fast Angst haben daß ich gegen das WaffG verstoße wenn ich mir den vor 2019 auf einen HA drauf schraub :-)

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schon deswegen immer Markenware kaufen!
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