LTE hat geschrieben:Fakt ist, das du das Gerät nicht betreiben darfst. Punkt aus Ende!
Selbst als Laserschutzbeauftragter, müsstest du bei JEDEM Betrieb eine Abnahme durchführen.
Natürlich. Ich habe auch nie in Frage gestellt daß man es nicht betreiben DARF. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen daß ich nicht übermäßig Panik schiebe wenn jemand etwas stärkeres betreibt. Zumindestens solange es im Rahmen bleibt und der Umgang ein vernünftiger ist.
Diesen Rahmen muß natürlich jeder für sich selbst abstecken
Achim67 hat geschrieben:Grundsätzlich kann das jeder halten wie er will, ich bin aber manchmal erstaunt wie " blauäugig " mit potentiell gefährlichen Dingen umgegangen wird.
70mW Leistung / sichtbarer Laser ist Klasse 3B , einfach mal bei Google nach den Sicherheitsvorschriften schauen.
Bei Klasse 4 und/oder Infrarot Laser wäre meine einzige Sorge wie ich schnellstmöglich den Raum verlasse.
Zum Lidschlussreflex ....
Ich kenne mind. 2 Studien die zu dem Schluss kommen das er NICHT vor Verletzungen schützt.
https://idw-online.de/en/news616232
So blauäugig empfinde ich mich gar nicht. Schließlich mahne auch ich regelmäßig hier im Forum zur Vorsicht und rate von übertriebenen Laserleistungen dringend ab.
Diese Sicherheitsvorschriften sind mir bekannt (auch ohne Google).
Und es wird immer wieder tolle (praxisfremde) Studien geben die alles mögliche als gefährlich erachten.
Ist auch wichtig für Regeln und Gesetzgebung.
Die praktische Gefahr liegt aber unter der Wahrscheinlichkeit eines Lottosechsers.
Ich bin zwar kein Zocker, aber das kann man riskieren.
Natürlich sagt der Gesetzgeber daß alles über Klasse 1 gefährlich ist, weil der eben auch auf die Lottosechser schauen muß.. denn es gibt sie auch wenn ich noch keinen gemacht habe.
impact hat geschrieben:[
Ich denke, problematisch wirds in erster Linie dann, wenn Standnachbaren vergrößernde Optiken verwenden. Dann wird selbst aus einer 5mW Laserreflexion im Effekt eine 60mW Reflexion, wenn die Optik 12 fache Vergrößerung hat, oder 300mW, wenn man durch ein 60faches Spektiv blickt.
Grundsätzlich schon ein richtiger Gedankengang. Jedoch werden aus 5mW nicht plötzlich 300 (wie auch?), allerdings steigt die Energiedichte (theoretisch) um den angenommenen Faktor 60 an.
In der Praxis ist dies allerdings bedeutungslos. Denn die Summe der Verluste die man durch solche unbeabsichtigten Reflexionen erhält kompensieren diesen Multiplikator wieder in den ungefährlichen Bereich.
Bei den von mir erwähnten 70mW sieht die Sache schon ein wenig anders aus, aber auch hier muß ich auf die zuvor erwähnte Wahrscheinlichkeit in Kombination mit den erheblichen Verlusten bei Reflexionen verweisen.
Natürlich wird niemand offiziell mehr als 5mW gut heißen (und selbst 5mW "unverdünnt" im Auge will ich nicht erleben), aber hier geht es jetzt nicht um Gesetze sondern um den praktischen Umgang.
Ich zeig schließlich auch nicht jeden an der gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstößt.
Zum Abschluß möchte ich noch zwecks Erheiterung ein Bild von einem typischen Chinalaser posten.
Hierbei handelt es sich (angeblich) um einen 300mW Laser.
Die Leistung hab ich nachgemessen-stimmt nichtmal ansatzweise. Und Laser... naja.. wenn ich mir dieses unförmige Gebilde anschau was der an die Wand wirft so muß ich bei dieser "Taschenlampe" ja schon fast Angst haben daß ich gegen das WaffG verstoße wenn ich mir den vor 2019 auf einen HA drauf schraub
schon deswegen immer Markenware kaufen!