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Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Revierler_old » So 21. Okt 2018, 09:55

Kein Quatsch, das grundsätzlich als solchen abzutun ist Quatsch.. Das KFG sagt:

Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.


30 Grad zur Senkrechten. Das auf dem Foto hat maximal 30 Grad zur Waagerechten. Aber gut, wir Waffenbesitzer sind ja grundsätzlich froh, wenn ein zuständiger BH Sachbearbeiter nicht alles übers Knie bricht!!! :dance: Ist beim WaffG wie beim KFG.

Aber das ist offtopic. Sorry.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Mark_MI » So 21. Okt 2018, 16:54

Summa summaro kann man also sagen das die Herren von der Jägerschaft sich zwar beschweren können, jedoch eigentlich keine rechtliche Grundlage dafür haben korrekt?
Es geht rein darum wem g‘hört der Grund worauf der Weg verläuft...

Revierler hat geschrieben:Das Kennzeichen muss annähernd lotrecht montiert sein, deins ist fast schon waagerecht.

Danke für den Hinweis, ist aber ebenso wie das Bild vom Feldweg ein Symbolbild. Habs nur vergessen dazuzuschreiben ;) Hab „nur“ eine V-Strom und eine Motorcross

Bürki hat geschrieben:Fahr einfach und gut ist's, mach ich auch so. Ich Grüsse alle immer recht freundlich und keiner hat sich je aufgeregt, nichtmal die Jägerschaft wenn ich mal auf einen Waldweg unterwegs bin. Hirnloses Gasgeben im Wald unterlasse ich aber immer.

Ansich bin ich deiner Meinung und ich glaub auch immer noch, auch wenns die letzten Jahre etwas nachgelassen hat, dass durchs reden die Leut zamkommen. Wollte nur mal die rechtlichen Rahmenbedingungen in Erfahrung bringen bzw wie ihr damit umgeht wenn ihr fahrt.
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von gewo » So 21. Okt 2018, 17:57

wenn du rechtlich dazu berechtigt bist den weg zu befahren dann stehen jagdliche ueberlegungen hinten an

kann sein dass dir wer bei oftmaligem befahren der selben strecke mal die polizei hinschickt die dein fahrzeug technisch ueberprüft ... aber wenn da alles passt ...

man muss halt schon auch den einfluss auf das wild und die natur anerkennen
gerade in der schonzeit oder wenns sehr kalt ist verstoert laerm das wild und kostet ihm energie die nicht mehr einfach zur verfuegung steht
ich bin mit meinem bub vor jahren auch mit den gelaendemaschinen im wiener umland im marchfeldbereich unterwegs gewesen.

selten, nur vielleicht alle sechs wochen
nie mehrfach auf der selben strecke sondern immer in einer groesseren runde sodass anrainer ( und wild ) nur einmal belaestigt werden
bei begegnung mit spaziergaengern und laeufern runter auf schrittgeschwindigkeit und gruessen
fahrzeuge waren im stvo zustand, keine offenen pipes oder so bloedsinn, also eher leise die kisten ...

gab ueber jahre nie probleme damit
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Incite » So 21. Okt 2018, 18:42

Mark_MI hat geschrieben:Summa summaro kann man also sagen das die Herren von der Jägerschaft sich zwar beschweren können, jedoch eigentlich keine rechtliche Grundlage dafür haben korrekt?
Es geht rein darum wem g‘hört der Grund worauf der Weg verläuft...

Revierler hat geschrieben:Das Kennzeichen muss annähernd lotrecht montiert sein, deins ist fast schon waagerecht.

Danke für den Hinweis, ist aber ebenso wie das Bild vom Feldweg ein Symbolbild. Habs nur vergessen dazuzuschreiben ;) Hab „nur“ eine V-Strom und eine Motorcross

Bürki hat geschrieben:Fahr einfach und gut ist's, mach ich auch so. Ich Grüsse alle immer recht freundlich und keiner hat sich je aufgeregt, nichtmal die Jägerschaft wenn ich mal auf einen Waldweg unterwegs bin. Hirnloses Gasgeben im Wald unterlasse ich aber immer.

Ansich bin ich deiner Meinung und ich glaub auch immer noch, auch wenns die letzten Jahre etwas nachgelassen hat, dass durchs reden die Leut zamkommen. Wollte nur mal die rechtlichen Rahmenbedingungen in Erfahrung bringen bzw wie ihr damit umgeht wenn ihr fahrt.


Die Frage ist - darfst du überhaupt den Weg befahren?

NÖ Jagdgesetz sagt:

§97 Absatz 1

(1) Jagdfremden Personen, das sind solche Personen, die vom Jagdausübungsberechtigten zur Ausübung der Jagd weder zugelassen noch verwendet sind, ist jede Verfolgung oder Beunruhigung des Wildes – unbeschadet der Bestimmungen des § 99 Abs. 7 – verboten. Insbesondere ist das Berühren und Aufnehmen von Jungwild untersagt.


Du darfst nicht vergessen die bezahlen teilweise hohe Summen und das letzte das der will ist wenn einer mit einer sehr lauten Motorcrossmaschine dauernd herumflitzt und das Wild vertreibt.
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Mark_MI » So 21. Okt 2018, 18:55

gewo hat geschrieben:man muss halt schon auch den einfluss auf das wild und die natur anerkennen
gerade in der schonzeit oder wenns sehr kalt ist verstoert laerm das wild und kostet ihm energie die nicht mehr einfach zur verfuegung steht
ich bin mit meinem bub vor jahren auch mit den gelaendemaschinen im wiener umland im marchfeldbereich unterwegs gewesen.

selten, nur vielleicht alle sechs wochen
nie mehrfach auf der selben strecke sondern immer in einer groesseren runde sodass anrainer ( und wild ) nur einmal belaestigt werden
bei begegnung mit spaziergaengern und laeufern runter auf schrittgeschwindigkeit und gruessen
fahrzeuge waren im stvo zustand, keine offenen pipes oder so bloedsinn, also eher leise die kisten ...

gab ueber jahre nie probleme damit

Das mit dem Wild leuchtet mir schon ein, will ja auch niemanden irritieren oder gar verstören/was zerstören.
So wie bei dir in der Art schwebt mir das eh auch vor. Ich komm und will auch eigentlich einfach nicht auf die Strecke bzw ist es mir einfach zu mühsam alles immer zusammenzupacken, hin- und herfahren usw.
Würd deswegen die Cross weggeben und alle paar Wochenenden einfach daheim vor der Haustüre, im Umland bissl fahren. Klassisches Endurowandern halt....
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Hane » Mo 22. Okt 2018, 09:41

Mark_MI hat geschrieben:Summa summaro kann man also sagen das die Herren von der Jägerschaft sich zwar beschweren können, jedoch eigentlich keine rechtliche Grundlage dafür haben korrekt?
Es geht rein darum wem g‘hört der Grund worauf der Weg verläuft...



Sehr häufig sind die Jäger, die Jagdaufsichtsorgane sind auch Feldschutzorgane. Diese haben dann rechtliche Befugnisse.


hier ein Zitat zur Nutzung von Feldwegen: "...die Befahrung der Feldwege gemäß § 6 Abs. 1 Zif. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Zif. 6 NÖ Feldschutzgesetz rechtswidrig ist und eine Verwaltungsübertretung darstellt..."

Quelle: http://noe-umweltwacht.org/kurzstrecke- ... e-in-berg/

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Ares » Mo 22. Okt 2018, 10:57

@ Jägerschaft
Wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht, wenn man jetzt z.B.: eine querende Rebhuhnfamilie ausrottet, oder einen Rehbock rädert, der anschließend schreiend probiert sich aufzurappeln?
Meldung bei der Polizei und/oder Jägerschaft?
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Hane » Mo 22. Okt 2018, 11:09

Meldepflicht an die Polizei oder die örtliche Jägerschaft.

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von hari » Mo 22. Okt 2018, 11:10

Du hast Anzeigepflicht bei der Polizei. Leider scheren sich manche Leute einen Dreck, und der Jaeger der hinkommt steht alleine auf weiter Flur und kann ueberhaupt erst mal die Unfallstelle suchen. Die Ortsangaben sind oft mehr schlecht als Recht. Wenn das verletzte Stück nicht im Graben liegt z.b. in den Wald abspringt, ist es auesserst hilfreich wenn die genaue Unfallstelle markiert wird. Selbstschutz nicht vergessen (Warnblinkanlage, Warnweste, wenn Stück noch auf der Strasse evt. Unfallstelle absichern, etc.). Abstand zum verletzten Tier halten (Stress, eventuell machst es hoch, bzw kann auch ein verletztes Stück durchaus wehrhaft sein).

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Ares » Mo 22. Okt 2018, 11:27

Danke für die Info.
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