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Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

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Mark_MI
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Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Mark_MI » Fr 19. Okt 2018, 11:23

Grüß euch

Da hier im Forum auch viele Jäger aktiv sind halte ich es für die perfekte Infoquelle und würde gerne eine Diskussion anregen zum im Titel benannten Thema.
Im Speziellen, wie es um die Rechtslage steht und wo man ansetzten könnte das es für alle Parteien "erträglich" ist und alle damit leben können.
Im Kern geht es um folgendes: Ist es grundsätzlich erlaubt mit einem Motorrad(straßenzugelassen, angemeldet, alle gesetzlichen Regeln gemäß StVO erfüllt) oder einer Motorcrossmaschine(Renngerät nicht zugelassen) über öffentlich zugängliche Feldwege/Güterwege/Forstwege zu fahren?
Wir besitzen zum Beispiel ein Waldgrundstück welches man lediglich über Güterwege/Feldwege erreichen kann. Sprich, ich habe das Recht die Forst und Güterwege zu befahren um etwaigen Beschäftigungen oder Arbeiten auf dem Grundstück nachzugehen. Ob ich jetzt mit dem Traktor oder den Auto hinfahre erachte ich mal als Unerheblich. Wenn ich jetzt jedoch den selben Weg mit dem Motorrad befahre wird es zum Problem? Flurschäden können wohl kaum als Argument herhalten da der Weg betoniert und geschottert ist und Lärm macht ja der Traktor auch nicht gerade wenig.
Worin genau liegt nun das Problem? Mir ist schon bewusst, wenn ich den halben Tag auf den Weg auf- und abfahre dass dies als Lärmbelästigung und Ruhestörung für Mensch und Tier enden wird, für sowas gib'ts ja zugelassene Motorcross-/Endurostrecken bzw. das allgemeine Straßennetz. Aber wie wäre es wenn ich beispielsweiße von einen Ort in den nächsten fahre, aber eben nicht über die öffentliche Straße sondern über Feldwege?

Welche Wege darf ich wie, wann mit welchen Fahrzeugen befahren?
Was genau ist der Punkt der sauer aufstößt? Die Flurschäden? Der Lärm? Die schlichte Anwesenheit?

Vielen Dank für die Infos und Anregungen
Markus
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Temudjin
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Temudjin » Fr 19. Okt 2018, 11:45

Für die Zufahrt zum Grundstück hast ein sogenanntes Wegerecht, sprich du kannst mit allem hinfahren, vom Dreirad bis zum Bagger... Im sommer bin ich auch manchmal mit der Enduro ins Revier gefahren,.. einfach das Knickerl zerlegt in den Rucksack und zuerst ne schöne Tour, mit "Übernachtung im Revier", 2x Mit Reh/Kitz im Rucksack am nächsten Morgen heimgfahren...
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hari
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von hari » Fr 19. Okt 2018, 11:51

Du vermischt da ein paar Dinge. Wenn das Motorrad Strassenzulassung hat und der Weg eine oeffentliche Verkehrsflaeche ist (also z.B. ohne Schild "Privatweg - befahren Verboten", Abschrankung, bauliche Trennung, oder aehnliches), dann darst Du damit fahren. Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist jedoch grundsätzlich verboten. Da benoetigst Du eine Zustimmung des Eigentuemers bzw. Wegerhalters.
Das Recht irgendwelche privaten Wege zu befahren hat nichts mit der Erreichbarkeit Deines Grundstueckes zu tun. Zur Nutzung eines anderen Grundstueckes, welches keine oeffentliche Verkehrsflaeche ist, brauchst Du eine Wegeservitut (Wegerecht). Der genaue Nutzungsumfang ist im optimalen Fall in einem Servitutsvertrag festgelegt und im Grundbuch eingetragen (herrschendes/dienendes Gut).
Oft sieht man auch "Durchfahrt bis auf Widerruf". Das hat den Hintergrund das kein Wegerecht ersessen wird.
Ich bin aber kein Anwalt, vielleicht solltest Du im Einzelfall gezielte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Evilcannibal79
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Evilcannibal79 » Fr 19. Okt 2018, 12:14

Solche Sachen würde ich IMMER mit dem Eigentümer des Grundstückes absprechen auf dem der Weg liegt.
Nur weil dein Grundstück angrenzt heisst das noch lange nicht das man das Wegerecht automatisch hat oder
berechtigt ist diesen Weg/Strasse zu nutzen.
Und "weil mia ham des oiwei scho so gmacht" zählt ganz genau gar nix.

Am besten ists natürlich wenn man dafür mit dem Eigentümer eine schriftliche Vereinbarung trifft, denn mündlich lässt sich
im Streitfall nicht belegen.
Generell ist das mit dem Wegerecht eine heikle Partie.
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hari
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von hari » Fr 19. Okt 2018, 12:31

Evilcannibal79 hat geschrieben:Und "weil mia ham des oiwei scho so gmacht" zählt ganz genau gar nix.

Nach 30 Jahren schon :-)

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Evilcannibal79 » Fr 19. Okt 2018, 12:37

nur wenn du das auch beweisen kannst,....so einfach ist es dann doch nicht
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Jo_Kux » Fr 19. Okt 2018, 14:52

Würde mich sehr wundern, wenn man mit einer nicht Strassenzugelassenen Maschine auf einer öffentlichen Strasse fahren dürfte, selbst wenn man da nur unterwegs ist um auf sein eigenes Grundstück zu kommen, wo du wieder machen kannst was du willst (im übertragenen Sinn)
Wenn dich wer anzeigt hast wohl den Schlauch.
Du kannst dein Mopperl aber über die öffentliche Strasse schieben.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von gewo » Fr 19. Okt 2018, 16:28

Jo_Kux hat geschrieben:Du kannst dein Mopperl aber über die öffentliche Strasse schieben.


nur fuers protokoll:
auch das schieben eines nicht zugelassenen ein- oder zweispurigen KFZ auf oeffentlichen strassen ist unzulaessig

aber ist hier eh off topic
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von wolfgangf » Fr 19. Okt 2018, 20:00

Mit einem für den Straßenverkehr zugelassenem Motorrad darfst du auf ÖFFENTLICHEN Straßen und Wegen fahren, egal ob es sich um Autobahnen oder Güterwege handelt. (Sofern kein Fahrverbot ausgeschildert ist)
Mit einem für den Straßenverkehr NICHT zugelassenem Motorrad darfst du auf ÖFFENTLICHEN Straßen NICHT fahren, sondern nur auf dem eigenen Grundstück bzw. auf Grundstücken dessen Zustimmung durch den Besitzer du hast.

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Mark_MI » Fr 19. Okt 2018, 20:54

Danke mal für die Zahlreichen Meinungen. Ich seh schon, ich muss das etwas präzesieren.
Folgendes Szenario:
Bild
Quelle: symbolbild Wikipedia

Nur dass wir mal wissen wovon wir hier reden. Feldweg, auch Güterweg oder Wirtschaftsweg genannt. Forstwege lassen wir mal außen vor da sich die Lage im Wald ohnehin relativ klar darstellt wie ich finde. So ein Weg wird dann zirka so aus wie am Bild oben. Keine Privatwege(zumindest deutet nichts darauf hin) oder Verbotsschilder. Rundherum nur Felder/Wiesen. Eventuell kreuzt mal ein Radweg oder ein Windschutzgürtel verläuft entlang.
Das ich mit der nicht zugelassenen Maschine im öffentlich Verkehr nix verloren hab war mir schon klar, bleiben wir also bei einer ganz normal zugelassenen StVO konformen Enduro zB eine KTM EXC Serie
Bild
Was ich jetzt so ganz und garnicht beantworten kann ist wem der Weg gehört. Im Flächenwidmungsplan hat der Weg eine eigene Grundstücksnummer und es steht Weg dabei. Eigentümer unbekannt, hab mir über sowas eigentlich nie Gedanken gemacht.
Wem gehören die Wege dann? Dachte die werden dann wohl der Gemeinde gehören, hab ich wohl falsch angenommen.
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Hane » Fr 19. Okt 2018, 21:22

Können Wege der Gemeinde sein, können aber auch Wege eines Grundbesitzers sein.
Das was die Jäger stört ist das Aufscheuchen vom Wild, sei es durch das laute Geräusch oder durch das schnelle vorbeizischen. Dadurch werden die Tiere unruhig und "halten" nicht. Sie laufen dann wegen jedem Schas gleich weg. Das kann im Winter sehr auf die Substanz gehen, im Frühjahr ist es für die beschlagenen - also trächtigen - Tiere sehr schlecht und übers ganze Jahr über bewirkt man, dass die Rehe zur Straße laufen und dann zusammengeführt werden.
Daher haben die Jäger lieber weniger Verkehr durchs Revier. Besonders wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von wolfgangf » Sa 20. Okt 2018, 01:05

In der Diskussion werden zwei verschiedene Problematiken vermischt, nämlich a) Fragen des Grundbesitzes und b) das Jagdrecht.
Ich bin kein Jäger, daher kann ich nur zu Punkt a) etwas beitragen: Wenn du mit einem Kraftfahrzeug - egal ob Motorrad, PKW, Panzer oder sonstwas auf einem privaten Weg unterwegs bist, riskierst du eine Klage wegen Grundbesitzstörung.
Bei einem asphaltierten Weg könntest du vielleicht noch damit argumentieren, dass du dachtest, es handle sich um einen öffentlichen Weg, aber bei einem wie auf deinem Symbolbild musst du eigentlich davon ausgehen, dass es sich um Privatgrund handelt.
Auch wir Reiter stehen immer wieder vor dem Problem, dass wir über die Nutzungsrechte von Wegen nicht Bescheid wissen. Nur werden Reiter von den Grundbesitzern auf einem privaten Weg idR wohl eher akzeptiert als "der Wüde mit seiner Maschin".

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von gewo » Sa 20. Okt 2018, 09:18

es geht hier schlichtweg um die frage der widmung bzw des eigentumes

der weg auf deinem foto kann sein
- ein oeffentlicher gueterweg der jederzeit ohne jede einschraenkung befahren werden darf
- ein ueber privaten grund verlaufender weg mit oeffentlichkeitsrecht ( darf befahren werden)
- ein weg auf privatgrund fuer den bestimmte benutergruppen ein durchfahrtsservitut haben
- ein privater weg auf privatem grund
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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Revierler_old » Sa 20. Okt 2018, 13:14

Wenn das Taferl so montiert ist kriegst eh eine mit, falls du betreten wirst.
Es lässt aber die Intention erkennen, nicht betreten werden zu können. ;)
Das Kennzeichen muss annähernd lotrecht montiert sein, deins ist fast schon waagerecht.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Mit dem Motorrad über´n Güterweg/Feldweg

Beitrag von Bürki » Sa 20. Okt 2018, 17:35

Fahr einfach und gut ist's, mach ich auch so. Ich Grüsse alle immer recht freundlich und keiner hat sich je aufgeregt, nichtmal die Jägerschaft wenn ich mal auf einen Waldweg unterwegs bin. Hirnloses Gasgeben im Wald unterlasse ich aber immer.


Und zum Thema annähernd lotrecht ist quatsch. Es gilt nicht schräger als 30Grad. Ich weiss es weil mir sowas mindestens 2 mal im Jahr bei meiner Ducati vorgeworfen wird und eine Anzeige bekomme. Nach Einspruch und dem hinweis auf 30 Grad wurden die Anzeigen jedesmal fallen gelassen.

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