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Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

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mastercrash
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Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von mastercrash » Do 8. Nov 2018, 01:34

Hallo,

mal eine Frage: Hat wer von euch schon mal versucht ein Bankkonto zu eröffnen und sich dabei (lediglich) mit WBK auszuweisen? Alles was ich derzeit hier hätte wäre mein abgelaufener italienischer Personalausweis (aber dass ein abgelaufener Ausweis akzeptiert würde bezweifle ich doch stark), mein italienischer Führerschein (doch scheinbar laut Webseite werden nur österreichische Führerscheine als Ausweisdokument akzeptiert) und eben meine österreichische WBK. Müsste sonst extra zu italienischen Amtszeiten (Montag - Donnerstag von 9 - 11 Uhr) nach Italien fahren oder 2 Monate warten um meinen Ausweis über die italienische Botschaft zu verlängern...

Eigentlich müsste man ein Bankkonto mit WBK als Ausweis doch eröffnet bekommen?
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Steyrer
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Steyrer » Do 8. Nov 2018, 02:48

mastercrash hat geschrieben:Hallo,

mal eine Frage: Hat wer von euch schon mal versucht ein Bankkonto zu eröffnen und sich dabei (lediglich) mit WBK auszuweisen? Alles was ich derzeit hier hätte wäre mein abgelaufener italienischer Personalausweis (aber dass ein abgelaufener Ausweis akzeptiert würde bezweifle ich doch stark), mein italienischer Führerschein (doch scheinbar laut Webseite werden nur österreichische Führerscheine als Ausweisdokument akzeptiert) und eben meine österreichische WBK. Müsste sonst extra zu italienischen Amtszeiten (Montag - Donnerstag von 9 - 11 Uhr) nach Italien fahren oder 2 Monate warten um meinen Ausweis über die italienische Botschaft zu verlängern...

Eigentlich müsste man ein Bankkonto mit WBK als Ausweis doch eröffnet bekommen?

Einen neuen Personalausweis oder Pass wirst du so und so brauchen, da du sonst nicht nach Italien oder sonst wohin fahren darfst...
Ein abgelaufener Personalausweis dürfte noch immer ein amtlicher Lichtbildausweis sein, wenn am Bild eindeutig erkennbar.
Konkret: "Nach dem Rundschreiben der FMA vom 3. Juli 2008 (in der Fassung der letzten Änderung am 11. November 2010 zur Feststellung und Überprüfung der Identität, Rz 31) können Reisepässe und Personalausweise, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, ausnahmsweise zur Identifizierung herangezogen werden, wenn sie unbedenklich sind.". Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2011170336_20130909X01
Ob das der Bankmitarbeiter weiß? Keine Ahnung. Probieren.
Die WBK ist ein amtl. Lichtbildausweis (lt. Definition im RIS). Sollte also auch funktionieren...

LG
Steyrer
PS: Bin kein Jurist, der Bankmitarbeiter aber auch nicht. Was der akzeptiert wirst du sehen.

mastercrash
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von mastercrash » Do 8. Nov 2018, 02:52

Steyrer hat geschrieben:Einen neuen Personalausweis oder Pass wirst du so und so brauchen, da du sonst nicht nach Italien oder sonst wohin fahren darfst...

Werde mir auch einen bei der Botschaft in Auftrag geben, aber den brauche ich praktisch nie.
In Italien verwende ich den Führerschein und in Österreich verwende ich überall die WBK um mich auszuweisen. Mach ich schon lange so... Nur beim Bankkonto weiß ich es nicht genau, ob die das akzeptieren.
Auch auf dem Brenner die AT-Polizisten bei der Einreise sind mit der WBK mehr als zufrieden.
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Trijikon
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Trijikon » Do 8. Nov 2018, 05:39

WBK zählt nicht zu den zu akzeptierenden Ausweisen. Auch WP nicht.
Ich darf sie nicht anerkennen bei den Dingen bei denen bei mir Ausweispflicht herrscht ( Lotto, Sportwetten, Glücksspiel allgemein, spezielle Zeitschriften, Tabakprodukte).
Was in der Praxis durchgeht steht auf einem anderen Blatt!

LG Wolfgang
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Chris Kriss
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Chris Kriss » Do 8. Nov 2018, 07:37

WP und WBK sind amtliche Lichtbildausweise!

Quelle 1: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90001.html

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

BEISPIEL

Reisepass
Personalausweis
Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Studierendenausweis
(kann, muss aber nicht als Lichtbildausweis ausgestaltet sein)
Identitätsausweis
Amtlicher Dienstausweis
Waffenpass

Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.
Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Persönliche Dokumente" finden sich auf HELP.gv.at.


Quelle 2: https://www.buergerkarte.at/ausweisliste.html

Akzeptierte Lichtbildausweise

Folgende Lichtbildausweise werden zur Aktivierung bei einer Registrierungsstelle akzeptiert:

Internationaler Reisepass
Österreichischer Führerschein (sofern noch in Papierform vorhanden darf dieser nicht älter als 40 Jahre sein)
Österreichischer Personalausweis
Deutscher Personalausweis
Österreichische Identitätskarte
Schweizer Identitätskarte
Liechtensteinische Identitätskarte
Apothekerausweis
Notarausweis
Rechtsanwaltsausweis
Dolmetscherausweis
Ziviltechnikerausweis
Sachverständigenausweis
Studierendenausweis
Behindertenpass
eDA Dienstausweis Republik Österreich
EDU-Card
Gemeindeausweis
Waffenbesitzkarte
Waffenpass

eDA Dienstausweis Land Oberösterreich


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Radetz
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Radetz » Do 8. Nov 2018, 08:08

Funktioniert problemlos, da Lichtbildausweis. Hab mich letztens beim Notar mit WP ausgewiesen, weil ich versehentlich falsche Börse mit Jagdkarte und WP eingesteckt hatte. Die Blicke unbezahlbar....

ratpack
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von ratpack » Do 8. Nov 2018, 08:42

Die Identitätsprüfung eines Kunden im Bankwesen ist nach § 6 Abs. 2 Z 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG wie folgt festzustellen:

(2) Die Überprüfung der Identität gemäß Abs. 1 Z 1 hat bei
1. einer natürlichen Person durch die persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu erfolgen. Als amtlicher Lichtbildausweis in diesem Sinn gelten von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokumente, die mit einem nicht austauschbaren erkennbaren Kopfbild der betreffenden Person versehen sind, und den Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Person sowie die ausstellende Behörde enthalten; bei Reisedokumenten von Fremden muss die Unterschrift und das vollständige Geburtsdatum dann nicht im Reisedokument enthalten sein, wenn dies dem Recht des ausstellenden Staates entspricht. Von den Kriterien des amtlichen Lichtbildausweises können einzelne Kriterien entfallen, wenn auf Grund des technischen Fortschritts andere gleichwertige Kriterien eingeführt werden, wie beispielsweise biometrische Daten, die den entfallenen Kriterien in ihrer Legitimationswirkung zumindest gleichwertig sind. Das Kriterium der Ausstellung durch eine staatliche Behörde muss jedoch immer gegeben sein;

Also WBK und WP sind theoretisch zulässig... meistens verlangen die Banken aber mittlerweile Reisepass (nicht abgelaufen) oder Personalausweis.. das mit dem Führerschein ist in Österreich ein unikum...

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Stefan85
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Stefan85 » Do 8. Nov 2018, 08:46

Das Problem wird am ehestens der Bankmitarbeiter sein. Bzw seine Liste mit auszuwählbaren Dokumenten. Manche akzeptieren es, manche nicht. Ich weise mich nur mit wbk aus. Hab sonst kein Dokument das ich immer dabei habe. Da ich nichts anderes in Checkkarten Format habe.
Wie schon gesagt, manche Banken, Post usw akzeptieren es und manch andere Stellen akzeptieren es nicht.
Mfg
Stefan

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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von FFWGK » Do 8. Nov 2018, 08:47

WBK ist ein amtl. Lichtbildausweis. Daraus kannst du nicht ableiten ob er zum eröffnen eines Kontos akzeptiert wird. Wenn die den Führerschein in einer regenbogenbunten Schützhülle mit goldener Schleife drum rum sehen wollen wirst du das wohl schlucken müssen.

Ich hoffe du bist kein Italiener der sich ohne gültiges Reisedokument in Ö aufhält.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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BigBen
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von BigBen » Do 8. Nov 2018, 09:25

Keines deiner aktuellen Dokumente berechtigt dich zum Grenzübertritt. Einen neuen Pass bekam ich auf der italienischen Botschaft innerhalb von 15 Minuten...
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mastercrash
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von mastercrash » Do 8. Nov 2018, 10:24

Was habe ich da nur losgetreten :D
Hätte ich das geahnt hätte ich einfach noch einige Stunden gewartet und heute bei der Bank angerufen.

FFWGK hat geschrieben:Ich hoffe du bist kein Italiener der sich ohne gültiges Reisedokument in Ö aufhält.

BigBen hat geschrieben:Keiner deiner aktuellen Dokumente berechtigt dich zum Grenzübertritt. Einen neuen Pass bekam ich auf der italienischen Botschaft innerhalb von 15 Minuten...


Erwischt :D Aber nur noch kurze Zeit (paar Monate) ist es so ;) Ich wohne nun seit vielen Jahren in Österreich. Werde auch bald diese Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Bin in Innsbruck zu diesem italienischen Fritz gegangen, der seit der Schließung der Botschaft hier die konsularische Vertretung über hat und habe da einen neuen Personalausweis beantragt. Da sagt der, der schickt das nach Wien zur Botschaft, die schicken das nach Rom, die schicken das an die Gemeinde wo ich zuletzt gemeldet war, die machen einen neuen Personalausweis, die schicken ihn Rom, die schicken ihn Wien, die schicken ihn nach Innsbruck und er ruft mich in etwa 2 - 3 Monaten an.
Vielleicht geht Reisepass wirklich noch schneller denn ich glaube den kann ja die Botschaft selbst direkt ausstellen.
Auch wenn ich dann wieder diesen Papierlappen habe, werde ich den irgendwo zuhause verwahren falls ich mal zum Notar oder sowas muss und mich davor hüten diesen Fresszettel in meine Brieftasche zu stopfen, dass der dann wenn man mal einen seriöseren Termin hat aussieht wie gegessen und ges...... Das geht wenn man ihn ständig irgendwo reinstopfen muss nämlich recht schnell. Ist von Scheckkartenformat ja weit entfernt. Mir wurde allerdings auch mitgeteilt, dass in 2 Jahren auch Italien auf Plastik umsteigen soll... :dance: Ab da werde ich mit Personalausweis unterwegs sein.

Warum soll es so schlimm sein, ohne Reisedokument hier in Österreich zu sein? Du tust ja gerade so als wäre das ein Verbrechen. Bin ja nicht kurzfristig auf Besuch hier, sondern überall behördlich mit Foto und Daten registriert. Habe ja auch einen österreichischen amtlichen Lichtbildausweis (WBK). In der Datenbank bzw. im ZWR ist alles hinterlegt, wenn sie was interessiert... Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Foto, welche Waffen ich habe, ja ich glaube in der Akte haben sie bei der LPD sogar eine selbst gefertigte Kopie halt meines nun abgelaufenen aber damals gültigen Ausweises... Und auf Reisen bin ich ja schon lange nicht mehr... Wozu ein Reisedokument um nach Hause in meine Wohnung zu dürfen :D

Naja, wenn ich alle paar Monate oder eher alle halbes Jahr mal einen Tag am Wochenende mit dem Zug (weil gemütlicher und dank ASFINAG wo die knapp 10€ pro Strecke wollen auch viel billiger) nach Italien fahre musste ich mich seit 2015 auch schon öfters am Brenner ausweisen. Personalausweis, dieses sperrige italienische Dings, hatte ich praktisch nie mit, weil es nicht sauber in meine Brieftasche passt ohne dass der beim Schließen der Brieftasche gefaltet wird. Auf österreichsicher Seite habe ich immer WBK gezeigt, auf italienischer Seite habe ich den Führerschein gezeigt. Hat nie irgendwelche Probleme gegeben. Das erste mal hatte ich den österreichischen Beamten den italienischen Führerschein angeboten, aber den habens nicht gewollt. Aber WBK wurde sofort, immer und anstandslos mit freundlichem Lächeln akzeptiert.
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von FFWGK » Do 8. Nov 2018, 10:31

Somit hast du mehrere Grenzübertritte ohne Reisedokument zugegeben. Möchtest die "Ändern"
Option nutzen?
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Hellprayer » Do 8. Nov 2018, 10:37

FFWGK hat geschrieben:Somit hast du mehrere Grenzübertritte ohne Reisedokument zugegeben. Möchtest die "Ändern"
Option nutzen?


Warum? steht er unter Anklage?

Um das ganze ad absurdum zu führen: Ich bin gestern in einem Halteverbot stehengeblieben.... :headslap:
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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von Fr4gg3l » Do 8. Nov 2018, 10:41

FFWGK hat geschrieben:Somit hast du mehrere Grenzübertritte ohne Reisedokument zugegeben. Möchtest die "Bearbeiten"
Option nutzen?


Wir wollen doch bitte die Kirche im Dorf lassen......
Die Cobra wird gleich über seine IP den Standort tracken und ihn dann sofort daheim swaten.... Vllt. fragen sie auch noch bei CSI nach, ob Horatio auf dem Satellitenbild zufällig den User beim Tippen des Foreneintrages sieht...

:tipphead:

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Als Fremder (nicht Österreicher) musst du immer einen Reisepass bzw. einen Personalausweis mit haben.
WBK sagt nichts über Staatsbürgerschaft aus.


Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 41236.html

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Re: Bankkonto eröffnen mit WBK als Ausweisdokument?

Beitrag von cas81 » Do 8. Nov 2018, 10:45

Hellprayer hat geschrieben:Ich bin gestern in einem Halteverbot stehengeblieben....
Werft ihn in die Schlangengrube!!!

Der will doch nur spielen, demnach ists echt lieb, dass ihr ihn stets bei Laune haltet...
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