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Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 16:52
von KGR84
Hallo,

in letzter Zeit kommt es häufig vor, dass aus den Briefkästen die gelben Zettel der Post gestohlen werden, mit denen man die Postbox öffnen kann, in denen der Postler die Pakete hinterlegen kann.

Wer ist da haftbar?

Haushaltsversicherung sagt, ist nicht gedeckt.
Lieferant sagt laut Nachforschung beim Zusteller (PostAT) zugestellt.
Post sagt in Postbox hinterlegt und somit zugestellt.

Aber kann doch nicht sein, dass ich für etwas verantwortlich bin, dass nicht in meine Obhut übergeben wurde, das sich nie in meinem Besitz befunden hat, und für das ich auch nicht unterschrieben habe.


Wie sieht es da rechtlich aus? Kann man die Post dafür verantwortlich machen? Immerhin sind es ihre Einrichtungen (Briefkasten und das System mit der Postbox) die einen leichten Diebstahl zulassen, und ich habe darauf keinen Einfluss.

Danke für eure Hilfe!

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 17:17
von spareribs
War zu erwarten, die Post putzt sich ab, ein grosser Schas die Postbox....Finger weg ....

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 17:41
von Jo_Kux
spareribs hat geschrieben:War zu erwarten, die Post putzt sich ab, ein grosser Schas die Postbox....Finger weg ....

Wie Finger weg?
Wenn die Hausgemeinschaft entscheidet, dass so eine Box angeschafft wird, wie kann ich das dann vermeiden?
Wenn der gelbe Zettel von der Post der in meinem Briefkasten landet weg kommt, dann ist das wohl Diebstahl.
Wer haftet bei Diebstahl?

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 18:50
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Wer haftet bei Diebstahl?


niemand
es gibt da sogar eine sehr seltsame beweilastumkehr aus frueheren zeiten

wenn der zusteller sagt er hat zugestellt und es gibt eine unterschrift dafuer dann musst du beweisen dass das NICHT du unterschrieben hast

wir hatten da letztens auch mal glueck, weil so eine dumpfbacke das packerl mit herr doubleaction unterschrieben hat
und angebliche abgabezeit zu einem zeitpunkt als bei uns geschlossen war

da wars dann kein problem mit dem amte
geld hat es trotzdem keines gegeben, logisch

mit dem zeitpunkt der uebergabe ist der transporteur aus dem schneider
auch wenns nie eine gegeben hat

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 19:53
von Jo_Kux
gewo hat geschrieben:es gibt da sogar eine sehr seltsame beweilastumkehr aus frueheren zeiten

wenn der zusteller sagt er hat zugestellt und es gibt eine unterschrift dafuer dann musst du beweisen dass das NICHT du unterschrieben hast

Wenn der Postler so einen gelben Zettel hinterlässt, dann hat die Übernahme ja niemand unterschrieben, genau darum geht es ja... :think:

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 10:24
von KGR84
Also weiss da auch niemand etwas genaueres dazu?

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 10:42
von voodoo-medic
Die Post und ihre Gesandten ... da könntest regelmäßig ausflippen. (Paar Stichworte um den Kreislauf in Schwung zu bringen? GLS .. DHL ..)

Würd mich nicht wundern wenn die jede Verantwortung abstreiten. Mich haben’s damals wegen einem falschen Nachsender belehren wollen, dass ich wohl die Adresse der Wohnung in der ich 10 Jahre gewohnt habe nicht kannte. Zitat: „die Adresse gibt es nicht“ ..

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 11:54
von fast12
Das Thema ist zumindest nicht ganz neu und wohl auch nicht unumstritten:

Nach der Pannenserie wollte Herr B. von der Post wissen, ab wann eine Sendung überhaupt als zugestellt gilt. Zugestellt sei sie dann, „wenn Sie mit dem Chip auf der Benachrichtigung die Box öffnen“, so Schrammel.

Quelle: https://help.orf.at/stories/2796882/

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 12:13
von fast12
PS: Wenns bei dir die gelben Zettel ausm Postkastl fladern kannst froh sein wenn nicht mal jemand eine Forderungen beim Bezirksgericht gegen dich einbringt und dann die Benachrichtigung über den "bedingter Zahlungsbefehl" verschwinden lässt.

So kann man nämlich ganz leicht und rechtsgültig jemanden auf einmal bis zu 75.000 € schulden, die dann auch noch zwangsvollstreckt werden dürfen....

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 12:32
von burggraben
Wieso bis zu 75k und nicht drüber?

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 12:41
von waffzick
Weil das Mahnverfahren und die Erlassung eines bedingten Zahlungsbefehles nur bis 75k möglich ist.

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 12:44
von gewo
fast12 hat geschrieben:PS: Wenns bei dir die gelben Zettel ausm Postkastl fladern kannst froh sein wenn nicht mal jemand eine Forderungen beim Bezirksgericht gegen dich einbringt und dann die Benachrichtigung über den "bedingter Zahlungsbefehl" verschwinden lässt.

So kann man nämlich ganz leicht und rechtsgültig jemanden auf einmal bis zu 75.000 € schulden, die dann auch noch zwangsvollstreckt werden dürfen....


so ist es

mich exektuierens regelmaessig wegen jedem schei** aus genau dem grund
meistens verkehrsstrafen
mich kostet aus dem grund jede bloede parkstrafe dann am ende ned 39,- sondern 170,- mit dem ganzen exekutions blabla

ein nettes kleines spielchen meines vermieters der sauer ist weil ich noch aus den 70iger jahren den kompletten dachboden zum billistmietzins in miete hab ...

war schon X mal am gericht deshalb
du hast keine chance
zustellgesetz .... sobald der postler sagt er hat die verstaendigung eingeworfen dann gilt sie als zugestellt
ob die nichte vom vermieter die im selben haus wohnt den gelben zettl wieder rausgefischt hat oder nicht ist rechtlich egal

du kannst theoretisch a anzeige gegen unbekannt machen
aber mit sehr viel fingerspitzengefuehl
weil wennst wen namentlich erwaehnst, das zu verfolgungshandlungen fuehrt, am ende aber der nachweis nicht gefuehrt werden kann dann hast blitzschnell a anzeige wegen verleumdung, vorsatzdelikt, vorstrafe ect ect

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 13:17
von Jo_Kux
@gewo
Kannst dir die Post nicht wo anders hin schicken lassen? Ins Gschäft zum Bleistift?

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 14:48
von fast12
Jo_Kux hat geschrieben:@gewo
Kannst dir die Post nicht wo anders hin schicken lassen? Ins Gschäft zum Bleistift?


Mal abgesehen davon dass sehr viele Leute sich ihre Post nicht an den Arbeitsplatz schicken lassen dürfen (Gewo natürlich schon):

Das Gericht schickt die Post an die Meldeadresse.

Re: Wieder mal ne rechtliche Frage bezüglich Paketdiebstahl

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 14:57
von burggraben
fast12 hat geschrieben:Das Gericht schickt die Post an die Meldeadresse.

Wenn man sich mit der Bürgerkarte so ein digitales Postfach einrichtet dann bekommt man die Post vom Gericht inzwischen digital. BHs und Gemeinden ignorieren das noch und schicken weiterhin Papier, aber Gericht und Sozialversicherung schickt schon digital.