Paddy91 hat geschrieben:cas81 hat geschrieben:@Paddy:
Das gelindeste unter den im Zeitpunkt der Handlung zur Verfügung stehenden effektiven Mitteln = Verhältnismäßigkeit = Schonungs- und Schutzprinzip. Es soll ja ein unmittelbar bevorstehender oder aktueller Angriff abgewehrt werden. Welcher Angriff liegt vor und wie sah die Reaktion auf den konkreten Angriff aus -> Exzess? Festhalten und Bedrängen ist etwas anderes als einmal grabschen und blöd grinsen. Ohrfeigen ist etwas anderes als voll in die Fresse betonieren. Etc. Daraus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit. Das wird im Verfahren geklärt und das meint amS aragorn. Stimmt ja auch. Und dann noch Irrtum über NW- Situation, etc.
Das weißt du doch eh alles, woran störst du dich also?
Ad1: erstmal verlässlich. dann gelinde, dann effektiv. Sonst würde der Notwehrexzess ja keinen Sinn machen wenn per se immer das gelindestes Mittel zu wählen ist. Außer da gabs einen Meinungsumschwung von dem ich nichts mitbekommen habe.
Ad "Mittelteil": klar kann immer alles anders gewesen sein. Vielleicht ist sie MMA-Champion und er zwergwüchsig und im Rollstuhl, ich gehe aber von normalen, im Sinne von durchschnittlichen, Verhältnissen aus. Gegenfrage: Kennst du eine vergewaltigte Frau? Ein Nasenbruch ist nicht angenehm aber vergleichsweise lächerlich.
Ad3. Was stört mich:
Erstens die Grapscherverteidigung mancher hier. Wer seine Griffel nicht unter Kontrolle hat braucht nachher nicht mit Mimimimi kommen. Wieso haben hier scheinbar einige ein Problem damit wenn Grapschen kein Kavaliersdelikt mehr ist?
Zweitens die Doppelmoral wenn man vergleich wie hier desöfteren geschrieben wird "Es muss unser Recht sein Einbrecher zu erschießen" es aber gleichzeitig abgelehnt wird Grapschern eine reinzuhauen.
Ad1: die Voraussetzungen sind von mir in keine Reihenfolge gebracht, sondern in einen kompletten Satz. Fehlt eine davon, ist schon Schluss mit lustig.
Ad Mittelteil: kennengelernt einige, aber nur oberflächlich. Unmittelbar nach der Tat. Ob hier eine drohende Vergewaltigung anzunehmen war, wird nun ermittelt. Die Verlässlichkeit einer solchen Ermittlung steht auf einem anderen Blatt.
Ad 3: hier geht es um das Verfahren und die Feststellung des SV. Das Gericht wird diesen nicht einfach aus dem Artikel heranziehen. Es geht gar nicht um mimimi.
Mir scheint, du bringst hier deine persönliche Wertung bezüglich "Gerechtigkeit" ein, die auf einem Artikel beruht, nimmst subjektiv auf den "SV" des Artikels Bezug, während aragorn, ich und noch ein paar andere das ganze abstrakt behandeln und den Prozess an sich rechtfertigen. Denn genau daran stoßen sich ja manche, quasi "Frechheit, dass sie überhaupt ne Anzeige bekommt und nun der maßgebliche SV ermittelt wird" vs Rechtsstaat.
Eigentlich sollte es diesbezüglich keine Reibungspunkte geben, denn abstrakt vs (dann) konkret.