Viel spannender ist in der hinsicht, dass im SPG keine unterscheidung zwischen "führen" und "transportieren" getroffen wird.
Es kommt also auf den richter an, wie der das auslegen wird.... na prack...das wird lustig ;-(
Viel spannender ist in der hinsicht, dass im SPG keine unterscheidung zwischen "führen" und "transportieren" getroffen wird.
Wieso, ist doch super, somit ist es für Kat. B Waffen kein Problem, da diese ja auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung besessen und mitgeführt (transportiert oder mit WP geführt) werden.
Lediglich bei Kat. C (D) könnte es problematisch werden...... Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
Ich hoffe du hast recht, aber wenn wir uns den Wortlauf genau ansehen, dann steht dort ja "mit sich führen" ....da wirds mit WBK dann halt eng, wenns wer genau wissen willMikeD hat geschrieben: ↑Do 17. Jan 2019, 08:26Wieso, ist doch super, somit ist es für Kat. B Waffen kein Problem, da diese ja auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung besessen und mitgeführt (transportiert oder mit WP geführt) werden.
§36b(1) SPG:Lediglich bei Kat. C (D) könnte es problematisch werden...... Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
Ab wann ungefähr? Nur damit ich mir dem Tag im Kalendar rot markieren kann und mich drauf freuen kann.Undertaker hat geschrieben: ↑Do 17. Jan 2019, 09:50Ab einem gewissen Alter perlt der ganze Sermon und Mimimi-Kram an einem ab – man richtet sich ein im Irrenhaus.
naja
Bitte bring die nicht auch noch auf Ideen...Schuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Do 17. Jan 2019, 10:23Kleiner WAffenschein für Pfefferspray wie in de für Schreckschusswaffen?
Dann ist es halt ein Hunde-Abwehr-SpraySchuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Do 17. Jan 2019, 10:23Es wird vor allem Leute treffen die zu ihrem eigenen Schutz Sachen wie Pfefferspray mitnehmen wollen.
Selbst wenn man alle waffenrechtlichen Dokumente wie WBK als erlaubnis nehmen würde einen Pfefferspray zu führen (was ich so nicht glaube) dann ist das für viele Leute die sich schützen wollen und sonst mit Waffen nicht viel am Hut haben keine Lösung.
Kleiner WAffenschein für Pfefferspray wie in de für Schreckschusswaffen?
Natürlich kann jemand was dagegen sagen...das ist eine Lücke die gerade mal in DE relevant ist, aber auch jederzeit geschlossen werden könnte.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 17. Jan 2019, 10:32Dann ist es halt ein Hunde-Abwehr-SpraySchuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Do 17. Jan 2019, 10:23Es wird vor allem Leute treffen die zu ihrem eigenen Schutz Sachen wie Pfefferspray mitnehmen wollen.
Selbst wenn man alle waffenrechtlichen Dokumente wie WBK als erlaubnis nehmen würde einen Pfefferspray zu führen (was ich so nicht glaube) dann ist das für viele Leute die sich schützen wollen und sonst mit Waffen nicht viel am Hut haben keine Lösung.
Kleiner WAffenschein für Pfefferspray wie in de für Schreckschusswaffen?
Dagegen kann keiner was sagen .