fireengineer hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 14:29
Gibt's z.B. so eine Debatte in der Schweiz ?
Tät' mich interessieren . . .
Hier in der Schweiz sind Seriefeuerwaffen, zu halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Laserzielgeräte und "gröberes Gerät" VERBOTEN und daher ausnahmebewilligungspflichtig und somit nicht für Sportschützen oder einfache Legalwaffenbesitzer erwerbbar.
Je nach Kanton, können den Jägern Schalldämpfer und Nachtzielgeräte bewilligt werden.
Ansonsten werden Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Laserzielgeräte, etc. nur den, von der zuständigen kantonalen Waffenbehörde des Wohnkantons anerkannten Waffensammlern (wie beispielsweise mir), bewilligt.
Wurde einem Sammler oder einem Jäger eine Ausnahmebewilligung ausgestellt und wurde der bewilligte, ausnahmepflichtige Gegenstand vom Sammler oder vom Jäger erworben, ist der Sammler oder der Jäger jedoch nicht blosser "Halter" dieses Gegenstands, sondern der
"Besitzer" dieses Gegenstands. (So verhält es sich mit allen legal erworbenen Feuerwaffen)
Natürlich gibt es auch Auflagen, an welche sich jeder Legalwaffenbesitzer zu halten hat. Besitzer von legal erworbenen ausnahmepflichtigen Gegenständen, haben noch einige weitere Auflagen zu erfüllen als der "reguläre" Waffenbesitzer. Diese sind jedoch meiner Meinung nach common sense.
Auch gibt es in der Schweiz keine Einschränkungen bezüglich dem Erwerb von halbautomatischen Feuerwaffen
durch einen Waffenerwerbschein (WES). - Dies bedeutet: Jeder Halbautomat auf der Erde ist mit einem einfachen WES erwebbar (ohne Längenbeschränkungen oder sonstigen Mist)