Zwecks Gedankengang,Ares hat geschrieben:Eine Vorrangstraße müsste doch als solche ausgezeichnet sein? Auf der (z.B.) Rußbergstraße im 21ten, ist das umdrehen/abbiegen- ohne gesonderter Kennzeichnung, regulär an mehreren Stellen möglich, .GixxsaW hat geschrieben: Dass das Wenden über Gleise (Schienenstraße) außer auf geregelten Kreuzungen verboten ist, haben wir ja nun.Ist die Schienenstraße nicht auch automatisch eine Vorrangstraße, zwecks der Diskussion, ob dort ein Taferl wäre ?
wenn die Bim auch von linkskommend (Schienenfahrzeugregel, ähnlich den Klassikern Fließverkehrs– und Wohnstraßenregel) Vorrang hat, da du parallel zum Gleiskörper fährst und da wiederum das Zufahren zum linken Fahrbahnrand verboten ist, hat man generell Nachrang beim Abbiegen.
Wenn die Abbiegespur ungeregelt ist muss man außerdem parallel versetzt stehenbleiben um die Bim nicht am Weiterfahren zu hindern. Vergessen auch viele.
Du irrst dich mit dem Beispiel Rußbergstraße; du darfst dort regulär in die Berlagasse abbiegen, jedoch nicht über den Gleiskörper wenden. Kurz vor Beginn der 30er Zone darfst du auch nicht direkt wenden, dort musst du um diese kleine Insel (Grünstreifen) fahren wenn man in die Meriangasse will.
Weil es gerade dort auch dazupasst, wenn man die PragerStr stadtauswärts fährt und Höhe Rußberg links abbiegen möchte, da hat beispielsweise die Bim (biegt rechts ab) Wartepflicht, da es eine geregelte Kreuzung ist.
Zusammengefasst;
wenden über den Gleiskörper (wenn ungeregelt, sprich keine Ampel / handgeregelt durch Polizist)
abbiegen ok (wenn geregelt falls nicht, Bim nicht behindern, auch mögliche Nachfolger und parallel warten bis eine Lücke im Gegenverkehr vorhanden ist)