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Frage StVO

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GixxsaW
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Re: Frage StVO

Beitrag von GixxsaW » Do 18. Apr 2019, 15:24

Ares hat geschrieben:
GixxsaW hat geschrieben: Dass das Wenden über Gleise (Schienenstraße) außer auf geregelten Kreuzungen verboten ist, haben wir ja nun.Ist die Schienenstraße nicht auch automatisch eine Vorrangstraße, zwecks der Diskussion, ob dort ein Taferl wäre ?
Eine Vorrangstraße müsste doch als solche ausgezeichnet sein? Auf der (z.B.) Rußbergstraße im 21ten, ist das umdrehen/abbiegen- ohne gesonderter Kennzeichnung, regulär an mehreren Stellen möglich, .
Zwecks Gedankengang,
wenn die Bim auch von linkskommend (Schienenfahrzeugregel, ähnlich den Klassikern Fließverkehrs– und Wohnstraßenregel) Vorrang hat, da du parallel zum Gleiskörper fährst und da wiederum das Zufahren zum linken Fahrbahnrand verboten ist, hat man generell Nachrang beim Abbiegen.
Wenn die Abbiegespur ungeregelt ist muss man außerdem parallel versetzt stehenbleiben um die Bim nicht am Weiterfahren zu hindern. Vergessen auch viele.
Du irrst dich mit dem Beispiel Rußbergstraße; du darfst dort regulär in die Berlagasse abbiegen, jedoch nicht über den Gleiskörper wenden. Kurz vor Beginn der 30er Zone darfst du auch nicht direkt wenden, dort musst du um diese kleine Insel (Grünstreifen) fahren wenn man in die Meriangasse will.
Weil es gerade dort auch dazupasst, wenn man die PragerStr stadtauswärts fährt und Höhe Rußberg links abbiegen möchte, da hat beispielsweise die Bim (biegt rechts ab) Wartepflicht, da es eine geregelte Kreuzung ist.
Zusammengefasst;
wenden über den Gleiskörper :naughty: (wenn ungeregelt, sprich keine Ampel / handgeregelt durch Polizist)
abbiegen ok (wenn geregelt falls nicht, Bim nicht behindern, auch mögliche Nachfolger und parallel warten bis eine Lücke im Gegenverkehr vorhanden ist)

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Hermann
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Re: Frage StVO

Beitrag von Hermann » Do 18. Apr 2019, 16:56

Die betreffende Kreuzung hier ist eine Andere, die hier ist die beim SCN und ich bin von der Nordbrücke kommend die B3 (Katsushikastrasse) entlang gefahren, und dann rechts in die B7 (Brünnerstrasse) abgebogen. Da mir aber noch im Abbiegen eingefallen ist (also da wo ich schon von der B3 in die B7 nichtmehr links abbiegen konnte) ich muss doch in die andere Richtung, habe ich dann bei der ersten Möglichkeit gewendet, und das war für mich die unterbrochene Sperrlinie.

Du kannst jetzt eh nur die Anonymverfügung ignorieren und auf die Lenkererhebung warten.
Dann erhälst eine Anzeige, die kannst dann beeinspruchen.
Dann sagst das dass keine Vorrangstraße ist. ( und legst Beweise vor, oder du verlangst Beweise )
Bei der beeinspruchung wird's max 10 Prozent teurer.
Ein paarmal hinrennen und dann auf das Urteil vom Landesveraltungsgericht warten.
Es ist zach aber vielleicht gewinnst. Ich wünsche es Dir !

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Re: Frage StVO

Beitrag von Maddin » Do 18. Apr 2019, 17:28

Hermann hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 16:56
Die betreffende Kreuzung hier ist eine Andere, die hier ist die beim SCN und ich bin von der Nordbrücke kommend die B3 (Katsushikastrasse) entlang gefahren, und dann rechts in die B7 (Brünnerstrasse) abgebogen. Da mir aber noch im Abbiegen eingefallen ist (also da wo ich schon von der B3 in die B7 nichtmehr links abbiegen konnte) ich muss doch in die andere Richtung, habe ich dann bei der ersten Möglichkeit gewendet, und das war für mich die unterbrochene Sperrlinie.

Du kannst jetzt eh nur die Anonymverfügung ignorieren und auf die Lenkererhebung warten.
Dann erhälst eine Anzeige, die kannst dann beeinspruchen.
Dann sagst das dass keine Vorrangstraße ist. ( und legst Beweise vor, oder du verlangst Beweise )
Bei der beeinspruchung wird's max 10 Prozent teurer.
Ein paarmal hinrennen und dann auf das Urteil vom Landesveraltungsgericht warten.
Es ist zach aber vielleicht gewinnst. Ich wünsche es Dir !
Das ist jetzt schon etwas gewagt oder ? Und wer zahlt die Kosten für die Beschwerde und das Verfahren vor dem LVwG ? Mit paar mal hinrennen ist das nicht getan...

Man sagt ja nicht umsonst, bei Anonymverfügungen am besten zahlen und gut ist. Es ist die kostengünstigste und nervenschonenste Erledigung. Ist zwar für Leute die auf ihr Recht bestehen nicht die beliebteste Anwort, aber bitte kann ja jeder selbst und frei entscheiden.

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Re: Frage StVO

Beitrag von GixxsaW » Do 18. Apr 2019, 19:26

Hermann hat geschrieben: Die betreffende Kreuzung hier ist eine Andere, die hier ist die beim SCN und ich bin von der Nordbrücke kommend die B3 (Katsushikastrasse) entlang gefahren, und dann rechts in die B7 (Brünnerstrasse) abgebogen. Da mir aber noch im Abbiegen eingefallen ist (also da wo ich schon von der B3 in die B7 nichtmehr links abbiegen konnte) ich muss doch in die andere Richtung, habe ich dann bei der ersten Möglichkeit gewendet, und das war für mich die unterbrochene Sperrlinie.
Nur ein kurzer Wink, bei einer Fahrprüfung für den FS wärst du augenblicklich durchgefallen und dürftest das Fzg rechts abstellen. Erinnere dich an „Biegen‘S bitte bei der nächsten Möglichkeit rechts ab...“ da warst auch du als Fahrer dafür verantwortlich dich zu vergewissern wo/wann du korrekterweise abbiegen darfst.
Das ist eben nicht die nächste Möglichkeit, die wäre linker Hand in die Gasse zum Floridsdorfer Markt und rechter Hand Bahnstegg. und die beiden folgenden Gassen. Deshalb auch weiter oben der Hinweis, dass selbst das Navi diese Variante vorschlägt und das Wenden über Gleise nur auf geregelten Kreuzung erlaubt ist.

Möglicherweise ist bei dem einen oder Anderen die Fahrschule schon zulange her und es könnte nicht schaden das Wissen aufzufrischen,
wie das richtige Erste Hilfe Verhalten.

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Re: Frage StVO

Beitrag von Ares » Do 18. Apr 2019, 19:42

GixxsaW hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 15:24
Ares hat geschrieben:
GixxsaW hat geschrieben: Dass das Wenden über Gleise (Schienenstraße) außer auf geregelten Kreuzungen verboten ist, haben wir ja nun.Ist die Schienenstraße nicht auch automatisch eine Vorrangstraße, zwecks der Diskussion, ob dort ein Taferl wäre ?
Eine Vorrangstraße müsste doch als solche ausgezeichnet sein? Auf der (z.B.) Rußbergstraße im 21ten, ist das umdrehen/abbiegen- ohne gesonderter Kennzeichnung, regulär an mehreren Stellen möglich, .
Du irrst dich mit dem Beispiel Rußbergstraße; du darfst dort regulär in die Berlagasse abbiegen, jedoch nicht über den Gleiskörper wenden. Kurz vor Beginn der 30er Zone darfst du auch nicht direkt wenden, dort musst du um diese kleine Insel (Grünstreifen) fahren wenn man in die Meriangasse will.
Steht bitte wo nachzulesen(ernstlich)? Beim Gockl komme ich da nicht weiter. Warum sollte ich dort zwar links über die Gleise abbiegen(oder vielleicht auch nicht) dürfen, aber umkehren nicht? Ich kenne bauliche Trennungen, Sperrlinien, Sperrflächen, Gebotsschilder, Verbotsschilder die alle an besagten Kreuzungspunkten nicht zum Tragen kommen und Vorrangstraße ist sie eben auch nicht.
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Re: Frage StVO

Beitrag von GixxsaW » Do 18. Apr 2019, 22:16

Ernsthaft, ich bin dir bei der Problemlösung gerne behilflich, allerdings solltest du dir die Paragraphen der StVo selbst heraussuchen.
§14 2e
Wenden/Umkehren ist eben nicht gleichzusetzen mit Abbiegen.
Außerdem ist die Rußberg eine zweigeteilte Einbahnstraße und vor der 30er Zone (Knotenpunkt, Überfahrung der Gleise)
könnte dir der liebe Inspektor eventuell sogar §14 2b zusätzlich ankreiden, zumal sie dort direkt gerne für ihre Messungen stehen ;)

Schau auf den Straßenbahnführer und ziehe eine gedachte Linie von seinem Kopf ausgehend nach rechts.
https://www.google.at/search?q=ru%C3%9F ... JZf_1HoYM:
Richte den Blick Richtung PragerStr. stadteinwärts auf den roten LKW, da siehst du wieder das blau-weiße Taferl.
https://www.krone.at/177864
Da ich deshalb nicht extra hinfahre, musste ich mich mit qualitativ minderwertigen Internetfotos begnügen,
hoffe man erkennt es halbwegs.

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Re: Frage StVO

Beitrag von Ares » Fr 19. Apr 2019, 07:52

GixxsaW hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 22:16
Ernsthaft, ich bin dir bei der Problemlösung gerne behilflich, allerdings solltest du dir die Paragraphen der StVo selbst heraussuchen.
§14 2e
Wenden/Umkehren ist eben nicht gleichzusetzen mit Abbiegen.
Außerdem ist die Rußberg eine zweigeteilte Einbahnstraße und vor der 30er Zone (Knotenpunkt, Überfahrung der Gleise)
könnte dir der liebe Inspektor eventuell sogar §14 2b zusätzlich ankreiden, zumal sie dort direkt gerne für ihre Messungen stehen ;)

Schau auf den Straßenbahnführer und ziehe eine gedachte Linie von seinem Kopf ausgehend nach rechts.
https://www.google.at/search?q=ru%C3%9F ... JZf_1HoYM:
Richte den Blick Richtung PragerStr. stadteinwärts auf den roten LKW, da siehst du wieder das blau-weiße Taferl.
https://www.krone.at/177864
Da ich deshalb nicht extra hinfahre, musste ich mich mit qualitativ minderwertigen Internetfotos begnügen,
hoffe man erkennt es halbwegs.
Die Vorrang-geben-tafel mit Zusatz Vorrangstraße ist verdreht (wenn du die meinst)

Weils mich wirklich interessiert, weil es am Heimweg liegt
§14 STVO
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden.
(2) Das Umkehren ist verboten:
a)
im Bereich der Vorschriftszeichen „Einbiegen nach links verboten“, „Umkehren verboten“ und „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“,
b)
auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,
c)
bei starkem Verkehr,
d)
auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen,
e)
auf Einbahnstraßen und auf Richtungsfahrbahnen.
(3) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen.
(4) Ob und inwieweit das Umkehren im Bereich schienengleicher Eisenbahnübergänge verboten ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

MM könnte hier nur der Punkt 4 relevant sein, ich frage einmal am Posten nach, die sind dort eh sehr hilfsbereit.
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Re: Frage StVO

Beitrag von GixxsaW » Fr 19. Apr 2019, 08:56

GixxsaW hat geschrieben: Ernsthaft, ich bin dir bei der Problemlösung gerne behilflich, allerdings solltest du dir die Paragraphen der StVo selbst heraussuchen.
§14 2e
.....
Außerdem ist die Rußberg eine zweigeteilte Einbahnstraße....
Ares hat geschrieben: Die Vorrang-geben-tafel mit Zusatz Vorrangstraße ist verdreht (wenn du die meinst)
Nein, ich spreche von einem Hinweiszeichen und es gibt kein blaues Vorrangzeichen. Diese wären alle rot-weiß oder weiß-gelb mit schwarzem Rand.
Zumal „Vorrang geben“ definitiv niemals als Zusatz (da es ein eigenes Verkehrszeichen ist) einer Vorrangsstraße montiert sein wird. Das widerspricht sich, ad absurdum.

e)
auf Einbahnstraßen und auf Richtungsfahrbahnen
ich frage einmal am Posten nach, die sind dort eh sehr hilfsbereit.
Geh es nochmals in Ruhe durch bevor du ihnen wertvolle Zeit stiehlst.
Mir ist schleierhaft wo du am ersten Foto das Verkehrszeichen „Vorrangstraße“ sehen willst.
Eventuell ist das blau-weiße Verkehrszeichen „Einbahn“(-straße) doch nicht so selbsterklärend wie alle Fahrlehrer behaupten :whistle:

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Re: Frage StVO

Beitrag von Ares » Fr 19. Apr 2019, 09:30

Danke für den geistigen Sch... auf den Hinterkopf, da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. :)
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Re: Frage StVO

Beitrag von GixxsaW » So 21. Apr 2019, 15:46

Dafür sind wir uns alle doch gegenseitig behilflich
:D
Aber falls ich dich jetzt als Beispiel nehmen darf,
da sieht man, dass es eindeutig zu viele Verkehrszeichen auf engem Raum gibt oder schlecht wahrnehmbar montiert sind.
Bsp Rußberg; durch den nach hinten versetzten Schutzweg, achtet man auf die (Abbiege-)Ampel, dann auf eventuelle Fußgänger und auf die Randsteine der Bimstation und schon ist man am Verkehrszeichen vorbei.“Einbahn“Tafel vis-à-vis neben den Schutzweg wäre wesentlich praktischer
Naja ein wenig Faktor
„aus Gewohnheit, nicht (mehr) darauf achten, weil ich die Örtlichkeiten eh schon kenne“
wird ebenfalls miteinfließen.

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Re: Frage StVO

Beitrag von Ares » So 21. Apr 2019, 19:31

Bei mir war es nicht der Schilderwald, sondern §14 2e. Der war mir nicht mehr geläufig. :obscene-drinkingcheers:
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