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Frage StVO

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KGR84
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Frage StVO

Beitrag von KGR84 » Do 11. Apr 2019, 10:21

Hallo,

Frage. Habe eine Anonymverfügung bekommen, weill ich auf einer Vorrangstrasse, bei der die Sperrlinie unterbrochen ist umgedreht habe. Darf ich das dort nicht, oder ist die Anonymverfügung zu unrecht?

Wie am Bild zu sehen, bin ich (kommend von der gegenüberliegenden Fahrspuhr, nicht dieselebe Fahrtrichtung wie im Bild gezeigt) dort wo der rote Pfeil eingezeichnet ist umgekehrt.

Im Bereich wo die blaue Linie eingezeichnet ist, ist die Sperrlinie unterbrochen, wohl weil dort eine Aus/Zufahrt einer Firma ist. Aber darf ich da nur zu der Firma zufahren, oder auch umdrehen? Beschilderung ist keine vorhanden.

Danke!

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eXo
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Re: Frage StVO

Beitrag von eXo » Do 11. Apr 2019, 10:30

so wie ich das sehe ist das Gleis nicht zu befahren, da es ein eigener Körper ist (Erhöhung)

Wenn keine Erhöhung wäre dann dürfte man soviel ich weiss umdrehen, JEDOCH nur dann wenn es in einem Zug Möglich ist.

PS: ich bin kein Rechtsexperte, sind nur Erinnerungen an die Fahrschule auch wenn diese schon etwas länger her ist.

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Re: Frage StVO

Beitrag von KGR84 » Do 11. Apr 2019, 10:31

Der Gleiskörper ist genau in dem Bereich, indem sich die Unterbrechung der Sperrline befindet, abgesenkt.

Was heisst in einem Zug umdrehen?

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Hellprayer
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Re: Frage StVO

Beitrag von Hellprayer » Do 11. Apr 2019, 10:33

Bin jetzt kein Jurist aber wenn du dir den Paragraphen ansiehst dann steht es eigentlich ziemlich eindeutig drinnen was erlaubt ist und was nicht.

Wenn es eine Vorrangstraße ist dann darfst du nicht umkehren.

Fehler passieren halt. Teures Lehrgeld aber danke fürs posten. Hätt ich schon wieder vergessen ;)
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Re: Frage StVO

Beitrag von Balistix » Do 11. Apr 2019, 10:33

Die in der Anonymverfügung zitierte Bestimmung (§14 Abs 2 lit d StVO) lautet: "Das Umkehren ist verboten [...] auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen."

Dh hier geht es weder um das Befahren des Gleiskörpers, noch um das Überfahren einer (wie erwähnt am gegebenen Ort nicht vorhandenen) Sperrlinie. Dass die Brünner Straße eine Vorrangstraße ist, kann ich mir gut vorstellen, habe es allerdings nicht überprüft. Selbst wenn also dort weder Gleiskörper noch Sperrlinie wären, dürfte man dort nicht umkehren.

Die Leitlinie (die die Sperrlinie am besagten Ort unterbricht) ist amS für die Zu- und Abfahrt zur Einfahrt des Hauses rechts gedacht.
Zuletzt geändert von Balistix am Do 11. Apr 2019, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: Frage StVO

Beitrag von eXo » Do 11. Apr 2019, 10:35

Der §14 2d besagt folgendes.

Umkehren auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet ist Verboten, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen,

Daher dürftest du anscheinend nicht umkehren.

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Re: Frage StVO

Beitrag von eXo » Do 11. Apr 2019, 10:37

KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:31

Was heisst in einem Zug umdrehen?
Ist eh hinfällig aufgrund §14 abs 2d...

Aber ich meinte damit, das du in einem Schwung umdrehen müsstest ohne zurückzuschieben.

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Re: Frage StVO

Beitrag von Alaskan454 » Do 11. Apr 2019, 10:40

Wenn ich mich Recht erinnere ist bei Vorrangstraßen im Ortsgebiet das zufahren zum linken Fahrbahnrand somit auch das umdrehen verboten. Das einbiegen in die Einfahrt auf dem Foto wäre aber kein Links zufahren,und darum ist dort wahrscheinlich die Unterbrechung im selbstständigen Gleiskörper. Lg

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Re: Frage StVO

Beitrag von gewo » Do 11. Apr 2019, 10:41

Alaskan454 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:40
Wenn ich mich Recht erinnere ist bei Vorrangstraßen im Ortsgebiet das zufahren zum linken Fahrbahnrand somit auch das umdrehen verboten. Das einbiegen in die Einfahrt auf dem Foto wäre aber kein Links zufahren,und darum ist dort wahrscheinlich die Unterbrechung im selbstständigen Gleiskörper. Lg
jo

vorrangstrasse halt:

links zufahren verboten
links einbiegen in die ausfahrt oder aus der ausfahrt erlaubt
wenden nur im Zug einer geregelten Kreuzung wenn niemand behindern oder gefährden
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Re: Frage StVO

Beitrag von gewo » Do 11. Apr 2019, 10:42

eXo hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:37
KGR84 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:31

Was heisst in einem Zug umdrehen?
Ist eh hinfällig aufgrund §14 abs 2d...

Aber ich meinte damit, das du in einem Schwung umdrehen müsstest ohne zurückzuschieben.
näh
die Bestimmung gibts ned
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Re: Frage StVO

Beitrag von tousibaer » Do 11. Apr 2019, 13:18

Für mich sind solche Zetteln immer kostenpflichtige Erinnerungen an das Wissen das ich in den 30 Jahren seit der Fahrschule vergessen habe ;-)

Grüße.

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Re: Frage StVO

Beitrag von KGR84 » Mi 17. Apr 2019, 07:30

Eine Frage noch zum Thema Vorrangstrassen?

Wie muss eine Vorrangstrasse gekennzeichnet sein?

Wenn ich in dem betreffenden Bereich von der Autobahn kommend auf die Brünnerstrasse B7 (das ist die auf der ich umgekehrt bin) abbiege ist in diese Fahrtrichtung nirgendwo ein Verkehrszeichen, dass es sich um eine Vorrangstrasse handelt. Muss dieses Verkehrszeichen vorhanden sein?

Hier zwei Bilder von der Kreuzung vor Ort. Wenn ich Links abgebogen wäre, steht direkt an der Einmünundung zur B7 eine Vorangstrassentafel.

In die Richtung in die ich eingebogen bin (mein Fahrtweg ist durch rote Pfeile eingezeichnet, der Pfeil nach links zeigt, wo ich ca. umgekehrt bin) aber nicht.

In der Querstrasse von der ich gekommen bin ist allerdings ein Verkehrszeichen Vorrang geben, mit einer Zusatztafel, dass die Querstrasse eine Vorrangstrasse ist, reicht das rechtlich, oder muss in der betreffenden Strasse dann das Verkehrszeichen Vorrangstrasse angebracht sein, um dies rechtlich durchsetzen zu können, also so wie es in die andere Fahrtrichtung der Fall ist!

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Re: Frage StVO

Beitrag von Ares » Mi 17. Apr 2019, 07:55

Wenn du von der Shuttleworthstraße in die Brünnerstraße stadtauswärts abbiegst, ist die erste reguläre Umkehrmöglichkeit die Abbiegung zum Trillermarkt. Wenn du dort umdrehst hast du kurz danach die Kennzeichnung der Vorrangstraße.

Anmerkung:
Die Kreuzung ist zach und die öffentlichen Organe wissen, dass viele schlaue Leute dort umdrehen wollen und dann auf der fast immer freien Abbiegespur auf die Autobahn möchten. Was glaubst wie viele Bimfahrer wegen solcher Aktionen voll in die Eisen steigen?
Interessiert aber wahrscheinlich hier Niemanden.

Zusatztafel Querstraße = Vorrangstraße

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Re: Frage StVO

Beitrag von KGR84 » Mi 17. Apr 2019, 08:20

Ares hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 07:55
Wenn du von der Shuttleworthstraße in die Brünnerstraße stadtauswärts abbiegst, ist die erste reguläre Umkehrmöglichkeit die Abbiegung zum Trillermarkt. Wenn du dort umdrehst hast du kurz danach die Kennzeichnung der Vorrangstraße.
Die betreffende Kreuzung hier ist eine Andere, die hier ist die beim SCN und ich bin von der Nordbrücke kommend die B3 (Katsushikastrasse) entlang gefahren, und dann rechts in die B7 (Brünnerstrasse) abgebogen. Da mir aber noch im Abbiegen eingefallen ist (also da wo ich schon von der B3 in die B7 nichtmehr links abbiegen konnte) ich muss doch in die andere Richtung, habe ich dann bei der ersten Möglichkeit gewendet, und das war für mich die unterbrochene Sperrlinie.
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Re: Frage StVO

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2019, 08:53

KGR84 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 08:20
Ares hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 07:55
Wenn du von der Shuttleworthstraße in die Brünnerstraße stadtauswärts abbiegst, ist die erste reguläre Umkehrmöglichkeit die Abbiegung zum Trillermarkt. Wenn du dort umdrehst hast du kurz danach die Kennzeichnung der Vorrangstraße.
Die betreffende Kreuzung hier ist eine Andere, die hier ist die beim SCN und ich bin von der Nordbrücke kommend die B3 (Katsushikastrasse) entlang gefahren, und dann rechts in die B7 (Brünnerstrasse) abgebogen. Da mir aber noch im Abbiegen eingefallen ist (also da wo ich schon von der B3 in die B7 nichtmehr links abbiegen konnte) ich muss doch in die andere Richtung, habe ich dann bei der ersten Möglichkeit gewendet, und das war für mich die unterbrochene Sperrlinie.
netter versuch
aber

auf einer vorrangsstrasse darfst du nur auf einer geregelten kreuzung wenden, und nur so ferne dort nicht das linksabbiegen verboten ist
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