Kurzparkzone für Quad?
Verfasst: Fr 19. Apr 2019, 19:29
Weil es hier auch einen anderen Thread zur StVO gibt, traue ich mich meine Frage zu stellen, auf die ich bisher keine eindeutigen Antworten bekommen habe:
Gilt eine - kostenfreie - Kurzparkzone auch für Quads?
Eindeutig ist die Antwort nur bei gebührenpflichtige Zonen, nämlich JA, die Gebühr muss auch für Quads entrichtet werden. Man braucht ja keine Parkscheine, sondern kann das auch online bzw. via SMS erledigen.
Unklarer stellt sich die Frage bei gebührenfreien Zonen. Ich habe je keine Windschutzscheibe, hinter die ich eine Parkuhr legen kann. Und selbst wenn man ich eine Parkuhr aufs Quad legen würde, könnte jeder Vorbeikommende diese wegnehmen bzw. verstellen.
Sinngemäß mit dieser Argumentation hat mir auch vor längerer Zeit mal ein Parkwächter erklärt, dass er Quads und Motorräder in der Kurzparkzone NICHT straft. Allerdings war das keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern nur seine persönliche Vorgehensweise.
LG Wolfgang
Gilt eine - kostenfreie - Kurzparkzone auch für Quads?
Eindeutig ist die Antwort nur bei gebührenpflichtige Zonen, nämlich JA, die Gebühr muss auch für Quads entrichtet werden. Man braucht ja keine Parkscheine, sondern kann das auch online bzw. via SMS erledigen.
Unklarer stellt sich die Frage bei gebührenfreien Zonen. Ich habe je keine Windschutzscheibe, hinter die ich eine Parkuhr legen kann. Und selbst wenn man ich eine Parkuhr aufs Quad legen würde, könnte jeder Vorbeikommende diese wegnehmen bzw. verstellen.
Sinngemäß mit dieser Argumentation hat mir auch vor längerer Zeit mal ein Parkwächter erklärt, dass er Quads und Motorräder in der Kurzparkzone NICHT straft. Allerdings war das keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern nur seine persönliche Vorgehensweise.
LG Wolfgang