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Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Di 14. Mai 2019, 22:27
von bino71
Aus einer Anfragebeantwortung vom Ministerium.

Die Zahlen finde ich sehr interessant und es ist doch eine Menge.

Wie viele Waffenverbote nach § 12 WaffG wurden
a.jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von Ihren Behörden beantragt?
b.Wie viele davon wurden jeweils genehmigt?
Eine Auswertung des Zentralen Waffenregisters (ZWR) ergab, dass von den Waffenbehörden im Jahr 2016 5.689, im Jahr 2017 7.699 und im Jahr 2018 7.742 Waffenverbotsverfahren gemäß § 12 Waffengesetz eingeleitet wurden.
Im Jahr 2016 wurden 4.157, im Jahr 2017 5.418 und im Jahr 2018 5.498 Waffenverbote gemäß § 12 Waffengesetz rechtskräftig ausgesprochen.


Gegen wie viele Personen in Österreich gibt es insgesamt ein Waffenverbot nach § 12 WaffG?
Mit Stichtag 1. März 2019 waren im ZWR 76.349 Personen mit aufrechtem Waffenverbot gemäß § 12 Waffengesetz vermerkt.

Edit: "verschönert"

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 11:02
von Alaskan454
Dafür das in Österreich laut Schätzungen ca 340000
Personen ein Alkoholproblem haben und das ja die Verlässlichkeit ausschließt sind 76349 Waffenverbote nicht viel.

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 11:14
von Th3Z0ne
Wundert mich jetzt insgesamt nicht wirklich - kenne selbst drei Personen welche eines haben. Interessant daran, zwei könnten es rechtlich austragen lassen aber es ist ihnen egal - die haben in der Sturm-/Drangzeit ein bissi zu fest "spaß" gehaben.
Person 3 da sehe ich es so, dass es sehr gut ist, dass es das Verbot gibt und es aufrecht bleiben sollte (imho)

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 11:18
von Dobi
Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2019, 11:02
Dafür das in Österreich laut Schätzungen ca 340000
Personen ein Alkoholproblem haben und das ja die Verlässlichkeit ausschließt sind 76349 Waffenverbote nicht viel.
Bei 340K Alkis wäre auch die Frage berechtigt, wieviele dauerhaft entzogene Führerscheine es in Österreich gibt.

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 11:19
von BigBen
Interessant wäre eine Statistik wieviel % der Gesamtbevölkerung ein Waffenverbot bekommenhaben...und wieviel Prozenz der WBK/WP-Besitzer....

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 11:36
von Maddin
Ein Waffenverbot hast heute gleich mal am Hals. Dafür brauchst nichtmal mehr in die Nähe einer strafbaren Handlung kommen, da reicht theoretisch schon ein Streit mit der Gattin aus und das wars für die nächsten Jahre...

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 12:06
von bino71
Wenn ich es anders rechne, sind es 21 pro Tag Waffenverbotsverfahren und 15 pro Tag davon rechtskräftig ausgesprochen.

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 14:07
von Maddin
bino71 hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2019, 12:06
Wenn ich es anders rechne, sind es 21 pro Tag Waffenverbotsverfahren und 15 pro Tag davon rechtskräftig ausgesprochen.
Rechne mal die (ordentlichen) Gerichtserfahren pro Tag aus. Da wirst auf wesentlich mehr kommen, kein Wunder bei ca. 3,4 Millionen Verfahren pro Jahr (Stand 2014). ;)

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 07:50
von Mauser98Lover
bino71 hat geschrieben:
Di 14. Mai 2019, 22:27
Aus einer Anfragebeantwortung vom Ministerium.

Die Zahlen finde ich sehr interessant und es ist doch eine Menge.

Wie viele Waffenverbote nach § 12 WaffG wurden
a.jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 von Ihren Behörden beantragt?
b.Wie viele davon wurden jeweils genehmigt?
Eine Auswertung des Zentralen Waffenregisters (ZWR) ergab, dass von den Waffenbehörden im Jahr 2016 5.689, im Jahr 2017 7.699 und im Jahr 2018 7.742 Waffenverbotsverfahren gemäß § 12 Waffengesetz eingeleitet wurden.
Im Jahr 2016 wurden 4.157, im Jahr 2017 5.418 und im Jahr 2018 5.498 Waffenverbote gemäß § 12 Waffengesetz rechtskräftig ausgesprochen.


Gegen wie viele Personen in Österreich gibt es insgesamt ein Waffenverbot nach § 12 WaffG?
Mit Stichtag 1. März 2019 waren im ZWR 76.349 Personen mit aufrechtem Waffenverbot gemäß § 12 Waffengesetz vermerkt.

Edit: "verschönert"
ich seh überhaupt nicht ein, dass man ein Waffenverbot oder vorläufiges Waffenverbot bekommen kann bevor man nicht rechtskräftig verurteilt wurde

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 07:51
von Mauser98Lover
Maddin hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2019, 11:36
Ein Waffenverbot hast heute gleich mal am Hals. Dafür brauchst nichtmal mehr in die Nähe einer strafbaren Handlung kommen, da reicht theoretisch schon ein Streit mit der Gattin aus und das wars für die nächsten Jahre...
so ein Blödsinn, wenns keine Zeugen gibt bleibts 1 zu 1, da kann die Behörde und Justiz ned viel machen, das muss es schon sichtbare HAndgreiflichkeiten gegeben haben

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 08:33
von Alaskan454
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 23. Mai 2019, 07:50

ich seh überhaupt nicht ein, dass man ein Waffenverbot oder vorläufiges Waffenverbot bekommen kann bevor man nicht rechtskräftig verurteilt wurde
Das ist ein zweischneidiges Schwert lieber Forenkollege.Wie vorher schon erwähnt wird geschätzt das es 340000 Alkoholiker gibt in Österreich. Eine Suchtkrankheit schliesst die Verlässlichkeit aus aber weil sich einer jeden Tag 1 Flasche Hochprozentigen ins Hirn kippt,wird man nicht verurteilt werden. Bei die ganzen Anzeigen auf freiem Fuß teils mit Gewaltdelikten wäre ein vorläufiges Waffenverbot vielleicht schon präventiv sinnvoll aber das muss natürlich auf den Fall bezogen abgeklärt werden.
Weil von der Tat weg bis zu Verhandlung oder zur Verurteilung (Berufung) rinnt eventuell viel Wasser die Donau runter.

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 09:05
von Maddin
Mauser98Lover hat geschrieben:
Do 23. Mai 2019, 07:51
Maddin hat geschrieben:
Mi 15. Mai 2019, 11:36
Ein Waffenverbot hast heute gleich mal am Hals. Dafür brauchst nichtmal mehr in die Nähe einer strafbaren Handlung kommen, da reicht theoretisch schon ein Streit mit der Gattin aus und das wars für die nächsten Jahre...
so ein Blödsinn, wenns keine Zeugen gibt bleibts 1 zu 1, da kann die Behörde und Justiz ned viel machen, das muss es schon sichtbare HAndgreiflichkeiten gegeben haben
Grundsatz der freien Beweiswürdigung...

Wenn die Behörde dem einen Ehegatten mehr glaubt als dem anderen kannst dagegen nix machen...

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 10:15
von Alaskan454
Maddin hat geschrieben:
Do 23. Mai 2019, 09:05


Grundsatz der freien Beweiswürdigung...

Wenn die Behörde dem einen Ehegatten mehr glaubt als dem anderen kannst dagegen nix machen...
@Mauser98Lover
Wenn du 1,9m groß bist und 110kg schwer und deine Frau mit ihre 55kg sitzt im Zeugenstand und fängt an zu weinen und erzählt ein bisschen aus dem Märchenbuch könnte es eventuell schlecht aussehen für dich. Es gibt leider wirklich Leute die gut und überzeugend lügen können.

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 12:05
von Mauser98Lover
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 23. Mai 2019, 10:15
Maddin hat geschrieben:
Do 23. Mai 2019, 09:05


Grundsatz der freien Beweiswürdigung...

Wenn die Behörde dem einen Ehegatten mehr glaubt als dem anderen kannst dagegen nix machen...
@Mauser98Lover
Wenn du 1,9m groß bist und 110kg schwer und deine Frau mit ihre 55kg sitzt im Zeugenstand und fängt an zu weinen und erzählt ein bisschen aus dem Märchenbuch könnte es eventuell schlecht aussehen für dich. Es gibt leider wirklich Leute die gut und überzeugend lügen können.
Solche Verfahren enden meistens gleich nach Beginn eingestellt aufgrund ,,mangelnder Beweislast" , wenns weiter geht, dann wird man im Zweifel freigesprochen. Nur eine reine Anschuldigung rechtfertigt maximal eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung.

Re: Waffenverbote der Jahre 2016 - 2018

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 13:20
von Trijikon
Zum Thema Aussage gegen Aussage führt zu nix:
Mir wurde von einem (eindeutig orientierten ) Staatsanwalt gesagt das die Aussage eines hochrangigen Politikers wohl mehr zählt als die eines 60 jährigen unbescholtenen Steuerzahlers.
Gott sei Dank haben die Schöffen (Geschworenen) das anders gesehen.

LG Wolfgang
PS Da war mal was von hoher See und Gericht......