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Munbox Auflage für einstellen von Personal

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Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Mo 1. Jul 2019, 11:26

Hallo sehr verehrte Pulverdampf Mitglieder, das ist mein erster Beitrag also hoffe ich es klappt alles soweit ^^

Bin ein wenig am verzweifeln. Würde gerne in die Waffenbranche einsteigen und hätte daher bei einem Waffengeschäft in der Nähe Vollzeit angefangen.. so weit so gut, job hätte ich bekommen aber es gibt ein Problem... Das Geschäft ist noch sehr neu und es gab ne Überprüfung, bemängelt wurde dass der Chef sich um Mitarbeiter einzustellen eine Mun box kaufen müsse, die alleine schon mal 7000 Euronen kostet, und diese dann auch noch nicht mal überall hinstellen darf, sondern nur an gewissen "Abstellplätzen" die auch dementsprechende Berechtigung haben für Muni etc. Natürlich sind viele andere Dinge auch noch zu ändern um Personal einstellen zu dürfen, aber das wär mal das gröbste.. Problem dabei: ES GIBT NIEMANDEN, zumindest findet der Chef keinen der es anbietet.. bzw einen gäbe es aber der will 500er im Monat Miete für einen einfachen Asphaltstellplatz mitten in der Pampa 3x3m groß.. bissl größenwahnsinnig... Kennt vll jemand wen oder kennt jemand wen, der wen kennen könnte, der so einen Stellplatz für große Munitionsboxen anbietet ? Hier Apell an die Händler die sich hier im Forum befinden (Gewo etc) :D
Achja- Standort des Ladens ist BRUCK AN DER LEITHA, supi wäre alles in näherer Umgebung..

Hoffe das is soweit in Ordnung wo und wie ich das jetzt gepostet hab, is wie gesagt mein erster Beitrag..
:at1:

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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von BigBen » Mo 1. Jul 2019, 11:38

Hast du keine WBK? Wenn jeder Mitarbeiter eine WBK hat, dann sollte das doch komplett egal sein, oder versteh ich da was grundlegend falsch?
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von quildor82 » Mo 1. Jul 2019, 11:43

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 11:26
Hallo sehr verehrte Pulverdampf Mitglieder, das ist mein erster Beitrag also hoffe ich es klappt alles soweit ^^

Bin ein wenig am verzweifeln. Würde gerne in die Waffenbranche einsteigen und hätte daher bei einem Waffengeschäft in der Nähe Vollzeit angefangen.. so weit so gut, job hätte ich bekommen aber es gibt ein Problem... Das Geschäft ist noch sehr neu und es gab ne Überprüfung, bemängelt wurde dass der Chef sich um Mitarbeiter einzustellen eine Mun box kaufen müsse, die alleine schon mal 7000 Euronen kostet, und diese dann auch noch nicht mal überall hinstellen darf, sondern nur an gewissen "Abstellplätzen" die auch dementsprechende Berechtigung haben für Muni etc. Natürlich sind viele andere Dinge auch noch zu ändern um Personal einstellen zu dürfen, aber das wär mal das gröbste.. Problem dabei: ES GIBT NIEMANDEN, zumindest findet der Chef keinen der es anbietet.. bzw einen gäbe es aber der will 500er im Monat Miete für einen einfachen Asphaltstellplatz mitten in der Pampa 3x3m groß.. bissl größenwahnsinnig... Kennt vll jemand wen oder kennt jemand wen, der wen kennen könnte, der so einen Stellplatz für große Munitionsboxen anbietet ? Hier Apell an die Händler die sich hier im Forum befinden (Gewo etc) :D
Achja- Standort des Ladens ist BRUCK AN DER LEITHA, supi wäre alles in näherer Umgebung..

Hoffe das is soweit in Ordnung wo und wie ich das jetzt gepostet hab, is wie gesagt mein erster Beitrag..

Also, unter MUNBOX meinst du vermutlich irgendeinen Explosionshemmenden Container.
Da das Geschäft mitten in der Altstadt von Bruck ist wird er vermutlich genauer unter die Lupe genommen.

Was sind die Anforderungen an diesen "Abstellplatz" gibt es ?
Einfach in den Wald stellen wird's nicht spielen nehm ich an (Überwachung, Diebstahl,...)


Fragt mal beim "JÜLY" nach der hat sicher eine Möglichkeit.
In der Familie gibt's einige Jäger, das wäre auf jeden Fall ein Zugang.


lg
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Mo 1. Jul 2019, 11:50

soda, danke erstmal für die unerwartet schnellen antworten !
Big Ben, sicherheitstechnische Auflagen gibts soweit ich weiß keine, also muss nicht irgendwie Videoüberwacht sein etc, mitten im Wald spielt sich leider auch nicht. Es muss eben soweit ich weiß einen Anbieter geben und der braucht hald so eine Genehmigung. Brauchen tut man so nen Container z.b. dafür weil sobald er Mitarbeiter da hat darf er max nur noch 10kg Pulver im Laden haben, was allein kein Problem wäre.. solche Dinge. Da kommen ein haufen unnötige Auflagen dazu die einfach komplett dumm sind.. z.B. darf dann auch im Schauraum keine Muni mehr stehen... aber direkt hinter der Rezeption ist ok ?! Reine Geldmacherei aber ist mal wieder typisch Österreichische Gesetze..
@quildor82 ich denk mal den hat er sicher schon gefragt aber ich frag sicherheitshalber mal nach, danke trotzdem :)
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von quildor82 » Mo 1. Jul 2019, 11:55

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 11:50
soda, danke erstmal für die unerwartet schnellen antworten !
Big Ben, sicherheitstechnische Auflagen gibts soweit ich weiß keine, also muss nicht irgendwie Videoüberwacht sein etc, mitten im Wald spielt sich leider auch nicht. Es muss eben soweit ich weiß einen Anbieter geben und der braucht hald so eine Genehmigung. Brauchen tut man so nen Container z.b. dafür weil sobald er Mitarbeiter da hat darf er max nur noch 10kg Pulver im Laden haben, was allein kein Problem wäre.. solche Dinge. Da kommen ein haufen unnötige Auflagen dazu die einfach komplett dumm sind.. z.B. darf dann auch im Schauraum keine Muni mehr stehen... aber direkt hinter der Rezeption ist ok ?! Reine Geldmacherei aber ist mal wieder typisch Österreichische Gesetze..
@quildor82 ich denk mal den hat er sicher schon gefragt aber ich frag sicherheitshalber mal nach, danke trotzdem :)
GENEHMIGUNG WOFÜR ??
Fürs Lagern von Pulver?

Muni liegt bei nahezu jedem Händler rum, teilweise eine halbe Palette 9mm.
Warum darf keine Muni im Gschäft stehen? Weil du als Mitarbeiter keine WBK hast ??? (dann einfach machen & der Chef soll die 1/2 zahlen).

Bitte präzisiere deine Aussagen um Hilfe und valide Aussagen zu bekommen.
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Mo 1. Jul 2019, 12:04

@quildor82 ich habe eine Wbk^^ es war einfach eine Überprüfung und da war eine´´sehr nette´´ Dame (komplett Geistesgestört und Waffenhasserin) Und besagte Dame hat gesehen dass er mehr als 10kg (denke mal eher um die 100) Pulver lagernd hat und sobald er Personal einstellt DARF das eben nicht mehr sein. Da dürfen dann nur noch maximal 10kg rumstehen und wenn er Nachschub braucht muss er zu besagten Container fahren und von dort holen was er braucht.

und ja wie du sagst Genehmigung fürs Lagern von Pulver, was da alles noch dazu kommt kann ich nicht sagen aber ich geh mal davon aus dass Munition und allg. brennbare/explosive Stoffe relativ gleich behandelt werden. Viel mehr Infos hab ich leider selber nicht da er sich um das ganze gekümmert hat und das eben ohne Erfolg und ich daher auf eigenem Weg versuche doch noch den Job zu bekommen.. Den Jüly hat er noch gar nicht gefragt also wird er das jz mal tun weil das e auch sogar ein Kunde von ihm ist^^


und ja EBEN genau weil bei jedem anderen Händler wo ich bis jz war stehen Unmengen an Munition,Pulver etc und das auch im Schauraum um.. wichtig ist dass es angeblich seehr stark davon abhängt in welchem Bundesland sich das ganze abspielt, in diesem Fall eben NÖ. Wär eben sehr geil wenn Gewo oder ein anderer Händler den Beitrag sieht und dazu ein Statement abgeben könnte.
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von Myon » Mo 1. Jul 2019, 12:10

10kg Pulver ist eh normal. Der Gewo hat ja auch immer nur das liegen. Im Außenlager mit anderen Auflagen sieht es anders aus. Wenn wer mehr braucht Bzw kaufen will musst es halt vorher sageny

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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Mo 1. Jul 2019, 12:22

Ja und so ein Außenlager bräuchte er hald, wenn möglich in der Nähe und nicht zum Wucherpreis.. Vll weiß ja wer was
:at1:

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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von Myon » Mo 1. Jul 2019, 12:39

Ja das versteh ich schon, aber was das mit dir oder anderen Personal zu tun hat versteh ich nicht. Weil die Auflage ist, sofern ich richtig informiert bin, sowieso gegeben weil eben zb Firma in Wohngebiet.

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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von quildor82 » Mo 1. Jul 2019, 12:48

@ Austrian_Gunrunner

alles klar, danke für die Klarstellung.

Wie läuft das mit den ganzen Raketenfuzzis zu Silvester?
Die lagern UNMENGEN ans Feuerwerk in Ihren Containern auf Parkplätzen von Obi, Merkur, Hofer,.................................

Im Schlimmsten Fall wo ein Grunstück pachten & den Container draufstellen.
Schick mal ne PN mit Kontaktdaten vom Chef, ev. fällt mir wer ein der Platz hätte.
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von jagawirth » Mo 1. Jul 2019, 12:52

Vll. kann über solche Dinge das Waffengewerbe betreffend die WKÖ Auskunft geben? Das wäre jedenfalls meine erste Anlaufstelle.

lg
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von MauserM03 » Mo 1. Jul 2019, 12:53

...vielleicht beim Ki hinterm Kachelofen oder am Hopfenboden! :mrgreen:

oder beim Merkur aufm Dach.

also da sollte sich schon was finden lassen in B/L

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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von quildor82 » Mo 1. Jul 2019, 12:58

MauserM03 hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 12:53
oder beim Merkur aufm Dach.

also da sollte sich schon was finden lassen in B/L
Der war bööööööse :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von gewo » Mo 1. Jul 2019, 13:13

quildor82 hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 11:55
GENEHMIGUNG WOFÜR ??
Fürs Lagern von Pulver?
Muni liegt bei nahezu jedem Händler rum, teilweise eine halbe Palette 9mm.
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er spricht von einer betriebsanlagengenehmigung
jeder haendler braucht eine

da steht drinnen was er darf und was nicht

die Lagerung von Pulver ist generell nur bis 10kg (in Ausnahmefällen bis 29kg) moeglich.
fuer alles andere brauchst einen Bunker ausserhalb des Stadtgebietes

fuer die Lagerung von munition brauchst genauso a Million Genehmigungen
die waffenrechtlichen Genehmigungen sind das geringste
Arbeitsrecht, betriebsrecht, Katastrophenschutz, Statik des Gebäudes (!) usw

in wien brauchst fuer die Zulassung eine swaffengeschaeftes ca 6 monate
wir haben fuer unseren mickymouse laden in wien 18 rund 14 Monate gebraucht, inkl. verfahren bis rauf zum (damals noch UVS, jetzt halt landesverwaltungegericht wien)
die behoerdenwege dazu haben ca 1500,- gekostet
die sachverstandigengutachten ca 3500,-
das erfüllen der auflagen ca 15.000,.-
und der Anwalt ca 8000,-
in summe also ca 30.000,-, das ist eher wenig eigentlich

unseren versuch 2015(?) in ein größeres Objekt nach wien 14 zu uebersiedelen haben wir - obwohl das projekt genehmigbar war und alle (ohne ausnahmen alle) auflagen von uns baulich erfüllt worden sind - nach ca 18 Monaten abgebrochen
im wesentlichen deshalb weil der dortige vermieter - ein guter bekannter der fuer das projekt auch aus anderen gründen wichtig war - überraschend verstorben ist, und dann noch mein Teilhaber ein paar Monate spaeter auch ueberraschend verstorben ist.
wir haben dort rund 130.000,- an frustrierten aufwaenden gehabt davon alleine ueber 40.000,- fuer behoerenverfahren, Gutachten und Anwaltskosten ..
OHNE danach dann dort einen betrieb eröffnet zu haben ..


fazit:
die kosten fuer einen bunker fuer pulver sind das geringsten problem


was glaubst was eine Vitrine mit VDSS Sicherheitsglas kostet?
da bist gleich mal bei € 5000,-
pro stueck ...
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Re: Munbox Auflage für einstellen von Personal

Beitrag von gewo » Mo 1. Jul 2019, 13:22

BigBen hat geschrieben:
Mo 1. Jul 2019, 11:38
Hast du keine WBK? Wenn jeder Mitarbeiter eine WBK hat, dann sollte das doch komplett egal sein, oder versteh ich da was grundlegend falsch?
Mitarbeiter im Waffenhandel sind von den wesentlichsten punkten des waffenrechtes nicht betroffen.
du brauchst als Mitarbeiter im Waffenhandel weder WBK noch sonstwas
es gibt Altersgrenzen, die gelten aber NICHT wenn du Lehrling bist, der darf auch wieder alles

das ganze ist offensichtlich KEINE waffenrechtliche frage sondern eine des Verwaltungsrechtes
betriebsanlagengenehmigung ect.

dass die behoerde in bruck an der Leitha das so freizügig sieht dass bestimmte punkte der BA dann nicht erfüllt werden muessen wenn es keine Mitarbeiter gibt ist eh schon ein gluecksfall

eigentlich brauchst sie nur dann nicht erfuellen wenn du eine reine Bürogenehmigung hast
also an dem Betriebsort
- keine Mitarbeiter
- keine KUNDEN
- keine WAREN
quasi Versandhandel von zuhause aus der Garage und ohne die Möglichkeit der Selbstabholung durch kunden
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