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Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:05
von kurtk
Guter Kundenservice hört bei der kostenlosen Meldung der gekauften Waffen auf. 10 Euro könnte man gleich beim Kaufpreis verstecken kommt besser wie extra verrechnen.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:08
von eriochromcyanin
Lindenwirt hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 07:17
Korrigierts mich, aber ist das nicht nur dann notwendig wenn man zu faul ist selber eine entsprechende Mail (Kaufvertrag) an die BH zu schicken? Meine letzten B Waffen habe ich privat gekauft, da war eine Mail immer ausreichend. Ist das beim Händlerkauf anders?

§ 28 Abs. 3 WaffG
Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:15
von Lindenwirt
Alles klar.
Damit liegt die Verantwortung also beim Händler, macht ja auch irgendwie Sinn.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:46
von gewo
eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 06:58
daHawk hat geschrieben:
Mo 23. Sep 2019, 20:19
Hab ich gerade auf deren Homepage gefunden, ist aber etwas unglücklich platziert. Sieht man erst wenn man ein wenig herumklickt...

https://www.wertgarner.at/weitererfuhrung.html

Habe mir gerade die Angebote auf der Internetseite angesehen und gesehen, dass die beim Kauf einer neuen Kategorie B Waffe 10 € für die Registrierung im ZWR verlangen. Mir ist kein anderer Fall bekannt, wo ein Händler für eine gesetzlich verpflichtete Registrierung eine Gebühr verlangen würde. (Meldung der Kat C/D gibts natürlich die Gebühr).
es ist rechtlich unzulaessig fuer einen hoheitlichen vorgang mit dem man per gesetz betraut worden ist eine gebuehr zu verlangen, wenn die einhebung einer solchen gebuehr nicht ebenfalls im gesetz geregelt worden ist

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:54
von Lindenwirt
Seit wann kann ein Gewerbebetrieb hoheitliche Aufgaben übernehmen? (ernsthafte Frage)
Wikipedia sagt: Betriebe gewerblicher Art (BgA) gehören nicht zu den Betrieben, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:58
von Balistix
Lindenwirt hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 08:54
Seit wann kann ein Gewerbebetrieb hoheitliche Aufgaben übernehmen? (ernsthafte Frage)
Wikipedia sagt: Betriebe gewerblicher Art (BgA) gehören nicht zu den Betrieben, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (§ 4 Abs. 5 KStG).
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe
Das sind bundesdeutsche Rechtsnormen, die du da zitiert hast (das KStG wäre bei uns das Körperschaftsteuergesetz und da gibt es keinen § 4 Abs 5). Wikipedia-Artikel sind diesbezüglich immer mit Vorsicht zu genießen, außer sie beziehen sich als Ganzes auf Österreich oder haben einen eigenen Österreich-Abschnitt.

Hier ein bisschen was zu Österreich, auf die Schnelle zusammengegooglet:

http://www.wirtschaftsrecht-binder.at/f ... eihung.pdf (Folie 6)

https://www.minilex.at/a/k%C3%B6nnen-ve ... rgt-werden

https://staatsrecht.univie.ac.at/filead ... er_515.pdf
RIS Justiz RS0049972 hat geschrieben:Die vielfältigen Formen der Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben durch Private werden von der Verwaltungsrechtslehre in Beleihung sowie die Indienstnahme und Partizipation unterteilt, welcher Terminologie sich auch der VfGH angeschlossen zu haben scheint. Von Beleihung spricht man, wenn juristische Personen privaten Rechtes oder natürliche Personen mit der Wahrnehmung einzelner Hoheitsaufgaben bzw mit der unterstützenden Mitwirkung bei der Besorgung solcher Aufgaben betraut werden. Sie hat verwaltungsentlastende Funktion.

Als Beispiele für Verwaltung durch Private mit unbestrittenem Hoheitscharakter werden die zahlreichen Fälle der Ausübung von Polizeibefugnissen durch Private, zB durch Jagdaufsichtsorgane und Fischereiaufsichtsorgane, Bergwächter, Feldschutzorgane, Gewässeraufsichtsorgane, Eisenbahnaufsichtsorgane, Organe der Straßenaufsicht ua angeführt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 0_004.html

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 09:01
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 08:54
Seit wann kann ein Gewerbebetrieb hoheitliche Aufgaben übernehmen? (ernsthafte Frage)
Wikipedia sagt: Betriebe gewerblicher Art (BgA) gehören nicht zu den Betrieben, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (§ 4 Abs. 5 KStG).
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe
hoheitliche aufgaben sind zb die eintragungen von waffen in das zentrale waffenregister ( durch den waffenfachhandel)

oder das ausstellen von beurteilungen ueber psychische eigenschaften im zusammenhang mit dem waffenbesitz ( durch psychologen)

wie du richtig schreibst ist das so nicht der regelfall und eigentlich nicht vorgesehen
deshalb muss es extra direkt im gesetzt drinnen stehen

genau genommen ist es eine hoheitliche beleihung oder sowas
und geht eben nur wenns im gesetz steht

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 09:03
von Lindenwirt
@Balistix: Ich weiß, ich habe nichts gefunden für AT, denke aber dass es hier dasselbe ist, daher die Frage.
EDIT: Danke für die Links.

Dass Aufsichtsorgane hoheitliche (im Kurs nannten sie es auch obrigkeitliche Person) Aufgaben übernehmen ist mir bewusst, mach ja selber eben die Ausbildung zum Jagdschutzorgan. ;)
Aber ein Gewerbebetrieb wär mir eben neu.

EDIT: Jetzt war der Gewo schneller.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 09:11
von yoda
Das angemessene Entgelt ist nur bei Kat. C+D im Gesetz vorgesehen, bei B müsste es der Händler eigentlich gratis machen wenn die Waffe dort erworben wird. Ich versteh auch nicht warum er das nicht einfach auf den Verkaufspreis draufschlägt, mit der Zusatzgebühr verärgert man maximal die Kunden, mit dem Aufschlag am Verkafuspreis kann er dem Kunden die Waffe in die Hand drücken und sagen "DIE REGISTIERUNG MACHEN WIR IHNEN NATÜRLICH KOSTENLOS!" :lol:

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 09:15
von Balistix
Lindenwirt hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 09:03
@Balistix: Ich weiß, ich habe nichts gefunden für AT, denke aber dass es hier dasselbe ist, daher die Frage.
EDIT: Danke für die Links.

Dass Aufsichtsorgane hoheitliche (im Kurs nannten sie es auch obrigkeitliche Person) Aufgaben übernehmen ist mir bewusst, mach ja selber eben die Ausbildung zum Jagdschutzorgan. ;)
Aber ein Gewerbebetrieb wär mir eben neu.

EDIT: Jetzt war der Gewo schneller.
Genau, um das Thema hoheitliche Beleihung geht's. Das hat der gewo aus seiner täglichen Praxis sehr schön wiedergegeben, die theoretische Unterfütterung (lies: den juristischen Holzhammer) findest du in den Links oben.

Wenn natürliche Personen hoheitliche Aufgaben übernehmen können, warum soll das dann für juristische Personen nicht gelten? Tut es auch, zum Leidwesen vieler Österreicher: Die GIS (Gebühren Info Service GmbH) ist nämlich so ein Fall.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 19:57
von Maddin
eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 06:58
daHawk hat geschrieben:
Mo 23. Sep 2019, 20:19
Hab ich gerade auf deren Homepage gefunden, ist aber etwas unglücklich platziert. Sieht man erst wenn man ein wenig herumklickt...

https://www.wertgarner.at/weitererfuhrung.html

Habe mir gerade die Angebote auf der Internetseite angesehen und gesehen, dass die beim Kauf einer neuen Kategorie B Waffe 10 € für die Registrierung im ZWR verlangen. Mir ist kein anderer Fall bekannt, wo ein Händler für eine gesetzlich verpflichtete Registrierung eine Gebühr verlangen würde. (Meldung der Kat C/D gibts natürlich die Gebühr).

Wird diese Gebühr dort tatsächlich verrechnet, oder wird die ohnehin als "Rabatt" jedes mal nachgelassen?
Gibts andere Händler, die so eine Praxis verfolgen? Mir wären keine bekannt...
Siegert in Graz macht das auch. Zumindest noch vor 3 Jahren, da hab ich zuletzt eine Waffe dort gekauft und die Registrierung extra zahlen müssen.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 22:07
von Norander
Bei der 57a Überprüfung vulgo Pickerl übernimmt der KFZ Betrieb hoheitliche Aufgaben im Sinne des KFG. Dasselbe bei der Post bei Rsa und Rsb Briefzustellungen im Sinne des Zustellgesetzes. Die Versicherer übernehmen als Zulassungsstellen Hoheitliche Aufgaben bei der KFZ An- und Abmeldung im Sinne des KFG. Gibt noch unzählige weitere ähnliche Vorgänge. Fällt im Alltag oft nicht auf.

Im übrigen war ich letzte Woche beim Wertgarner. Super Stand für 10m, 25m, 50m und 100m. Ich hoffe das Geschäft wird weitergeführt. Der Chef und das Personal waren sehr bemüht und freundlich.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Di 24. Sep 2019, 23:33
von daHawk
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 24. Sep 2019, 00:32
Maddin hat geschrieben:
Mo 23. Sep 2019, 22:23

Die große Kundschaft scheint aber jedenfalls ausgeblieben zu sein. sehr schade...
Ja nur die Geschichte mit den nicht annehmen von Gutscheinen die ausgestellt wurden wird eher nicht für viele neue Stammkunden sorgen auch wenn das ziemlich sicher wegen dem Masseverwalter so ist.
Hab schon einmal von einem ähnlichen Fall gehört, eine Fahrschule hat Gutscheine ausgestellt und ist dann Pleite gegangen. Die Gutscheininhaber haben auch nur einen Bruchteil des Wertes zurückbekommen auch wenn noch kein Unterricht/Fahrstunden genommen wurden. Schon schlimm wie man die Leute mit Gutscheinen um ihr Geld bringen kann ohne auch nur irgendeine Leistung erbracht zu haben...
Besser immer Bargeld in einem hübschen Kuvert verschenken.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 07:00
von IT Guy
Das ist nicht nur mit Gutscheinen so.
Hätten die potentiellen Fahrschüler den Kurs im Vorhinein in bar bezahlt, hätten sie das Geld auch nicht bekommen. Und selbst wenn ein Teil der bezahlten Leistung bereits erbracht wurde, kannst mit dem Rest durch die Finger schauen. Siehe Thomas Cook.

Re: Wertgarner pleite?

Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 17:47
von Alaskan454
IT Guy hat geschrieben:
Mi 25. Sep 2019, 07:00
Das ist nicht nur mit Gutscheinen so.
Hätten die potentiellen Fahrschüler den Kurs im Vorhinein in bar bezahlt, hätten sie das Geld auch nicht bekommen. Und selbst wenn ein Teil der bezahlten Leistung bereits erbracht wurde, kannst mit dem Rest durch die Finger schauen. Siehe Thomas Cook.
Ja wenn das Geschäft geschlossen wird von mir aus. Aber gerade der Waffenhandel lebt eher von Stammkunden glaube ich.
Wenn ich dort zb 500€ verliere in Form eines Gutscheins würde ich dort nie wieder auch nur eine Pufferpatrone kaufen. Ich frage mich halt ob viele Leute das einfach "vergessen" und dann wieder bei ihm einkaufen oder ob die neuerliche Insolvenz schon quasi vorprogrammiert ist. :think: