Re: Wertgarner pleite?
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 08:05
Guter Kundenservice hört bei der kostenlosen Meldung der gekauften Waffen auf. 10 Euro könnte man gleich beim Kaufpreis verstecken kommt besser wie extra verrechnen.
Lindenwirt hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 07:17Korrigierts mich, aber ist das nicht nur dann notwendig wenn man zu faul ist selber eine entsprechende Mail (Kaufvertrag) an die BH zu schicken? Meine letzten B Waffen habe ich privat gekauft, da war eine Mail immer ausreichend. Ist das beim Händlerkauf anders?
Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
es ist rechtlich unzulaessig fuer einen hoheitlichen vorgang mit dem man per gesetz betraut worden ist eine gebuehr zu verlangen, wenn die einhebung einer solchen gebuehr nicht ebenfalls im gesetz geregelt worden isteriochromcyanin hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 06:58daHawk hat geschrieben: ↑Mo 23. Sep 2019, 20:19Hab ich gerade auf deren Homepage gefunden, ist aber etwas unglücklich platziert. Sieht man erst wenn man ein wenig herumklickt...
https://www.wertgarner.at/weitererfuhrung.html
Habe mir gerade die Angebote auf der Internetseite angesehen und gesehen, dass die beim Kauf einer neuen Kategorie B Waffe 10 € für die Registrierung im ZWR verlangen. Mir ist kein anderer Fall bekannt, wo ein Händler für eine gesetzlich verpflichtete Registrierung eine Gebühr verlangen würde. (Meldung der Kat C/D gibts natürlich die Gebühr).
Das sind bundesdeutsche Rechtsnormen, die du da zitiert hast (das KStG wäre bei uns das Körperschaftsteuergesetz und da gibt es keinen § 4 Abs 5). Wikipedia-Artikel sind diesbezüglich immer mit Vorsicht zu genießen, außer sie beziehen sich als Ganzes auf Österreich oder haben einen eigenen Österreich-Abschnitt.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 08:54Seit wann kann ein Gewerbebetrieb hoheitliche Aufgaben übernehmen? (ernsthafte Frage)
Wikipedia sagt: Betriebe gewerblicher Art (BgA) gehören nicht zu den Betrieben, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (§ 4 Abs. 5 KStG).
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe
RIS Justiz RS0049972 hat geschrieben:Die vielfältigen Formen der Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben durch Private werden von der Verwaltungsrechtslehre in Beleihung sowie die Indienstnahme und Partizipation unterteilt, welcher Terminologie sich auch der VfGH angeschlossen zu haben scheint. Von Beleihung spricht man, wenn juristische Personen privaten Rechtes oder natürliche Personen mit der Wahrnehmung einzelner Hoheitsaufgaben bzw mit der unterstützenden Mitwirkung bei der Besorgung solcher Aufgaben betraut werden. Sie hat verwaltungsentlastende Funktion.
Als Beispiele für Verwaltung durch Private mit unbestrittenem Hoheitscharakter werden die zahlreichen Fälle der Ausübung von Polizeibefugnissen durch Private, zB durch Jagdaufsichtsorgane und Fischereiaufsichtsorgane, Bergwächter, Feldschutzorgane, Gewässeraufsichtsorgane, Eisenbahnaufsichtsorgane, Organe der Straßenaufsicht ua angeführt.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 0_004.html
hoheitliche aufgaben sind zb die eintragungen von waffen in das zentrale waffenregister ( durch den waffenfachhandel)Lindenwirt hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 08:54Seit wann kann ein Gewerbebetrieb hoheitliche Aufgaben übernehmen? (ernsthafte Frage)
Wikipedia sagt: Betriebe gewerblicher Art (BgA) gehören nicht zu den Betrieben, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (§ 4 Abs. 5 KStG).
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe
Genau, um das Thema hoheitliche Beleihung geht's. Das hat der gewo aus seiner täglichen Praxis sehr schön wiedergegeben, die theoretische Unterfütterung (lies: den juristischen Holzhammer) findest du in den Links oben.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 09:03@Balistix: Ich weiß, ich habe nichts gefunden für AT, denke aber dass es hier dasselbe ist, daher die Frage.
EDIT: Danke für die Links.
Dass Aufsichtsorgane hoheitliche (im Kurs nannten sie es auch obrigkeitliche Person) Aufgaben übernehmen ist mir bewusst, mach ja selber eben die Ausbildung zum Jagdschutzorgan.
Aber ein Gewerbebetrieb wär mir eben neu.
EDIT: Jetzt war der Gewo schneller.
Siegert in Graz macht das auch. Zumindest noch vor 3 Jahren, da hab ich zuletzt eine Waffe dort gekauft und die Registrierung extra zahlen müssen.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 06:58daHawk hat geschrieben: ↑Mo 23. Sep 2019, 20:19Hab ich gerade auf deren Homepage gefunden, ist aber etwas unglücklich platziert. Sieht man erst wenn man ein wenig herumklickt...
https://www.wertgarner.at/weitererfuhrung.html
Habe mir gerade die Angebote auf der Internetseite angesehen und gesehen, dass die beim Kauf einer neuen Kategorie B Waffe 10 € für die Registrierung im ZWR verlangen. Mir ist kein anderer Fall bekannt, wo ein Händler für eine gesetzlich verpflichtete Registrierung eine Gebühr verlangen würde. (Meldung der Kat C/D gibts natürlich die Gebühr).
Wird diese Gebühr dort tatsächlich verrechnet, oder wird die ohnehin als "Rabatt" jedes mal nachgelassen?
Gibts andere Händler, die so eine Praxis verfolgen? Mir wären keine bekannt...
Hab schon einmal von einem ähnlichen Fall gehört, eine Fahrschule hat Gutscheine ausgestellt und ist dann Pleite gegangen. Die Gutscheininhaber haben auch nur einen Bruchteil des Wertes zurückbekommen auch wenn noch kein Unterricht/Fahrstunden genommen wurden. Schon schlimm wie man die Leute mit Gutscheinen um ihr Geld bringen kann ohne auch nur irgendeine Leistung erbracht zu haben...Alaskan454 hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 00:32Ja nur die Geschichte mit den nicht annehmen von Gutscheinen die ausgestellt wurden wird eher nicht für viele neue Stammkunden sorgen auch wenn das ziemlich sicher wegen dem Masseverwalter so ist.
Ja wenn das Geschäft geschlossen wird von mir aus. Aber gerade der Waffenhandel lebt eher von Stammkunden glaube ich.IT Guy hat geschrieben: ↑Mi 25. Sep 2019, 07:00Das ist nicht nur mit Gutscheinen so.
Hätten die potentiellen Fahrschüler den Kurs im Vorhinein in bar bezahlt, hätten sie das Geld auch nicht bekommen. Und selbst wenn ein Teil der bezahlten Leistung bereits erbracht wurde, kannst mit dem Rest durch die Finger schauen. Siehe Thomas Cook.