Impressum Abmahnung
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 00:04
Es gibt vom EUGH ein Urteil das man in einem Impressum nicht zwingend eine Telefonnummer angeben muss sondern das auch ein Kontaktformular ausreicht, WENN der Dienstanbieter innerhalb von 60 (!) Minuten eine Antwort gewährleisten kann.
Im Gesetzestext ist glaube ich grundsätzlich nur von einer raschen Kontaktmöglichkeit die Rede, die zusätzlich zum email Kontakt angeboten werden muss. Wie schnell die Erreichbarkeit per Telefon sein muss um als rasch zu gelten ist meines Wissens noch nie gerichtlich festgestellt worden, ALLLERDINGS habe ich von einem Fall gelesen in dem jemand eine Abmahnung von einen Anwalt erhalten hat weil er mehrmals (zu unterschiedlichen Zeiten) telefonisch nicht erreichbar war und hier wurde angeblich darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine rasche Kontaktmöglichkeit vorschreibt.
Der Text war einige Jahre her und ich weiß nicht was dabei herausgekommen ist.
Grundsätzlich finde ich diese gesetzliche Vorschreibung schon mal ziemlich realitätsfremd, wenn man zB. an die vielen nebenberuflichen Blogger denkt.
Bitte korrigiert mich wenn ich mich jetzt täusche, aber Websites die definitiv nicht kommerziell sind (also nicht einmal Werbebanner haben) unterliegen nicht dieser realitätsfremden Vorschreibung der raschen Kontaktaufnahme (und müssen weder Kontaktformular noch Telefonnummer zur Verfügung stellen), oder?
Meine Fragen:
Ist es klüger eine Telefonnummer anzugeben, wenn man die unrealistische Beantwortungszeit von 60 Minuten per Kontaktformular nicht einhalten kann?
Ist euch ein Fall bekannt indem Abmahnungszahlungen / rechtliche Konsequenzen wegen "nicht Erreichbarkeit" tatsächlich eingetreten sind?
Im Gesetzestext ist glaube ich grundsätzlich nur von einer raschen Kontaktmöglichkeit die Rede, die zusätzlich zum email Kontakt angeboten werden muss. Wie schnell die Erreichbarkeit per Telefon sein muss um als rasch zu gelten ist meines Wissens noch nie gerichtlich festgestellt worden, ALLLERDINGS habe ich von einem Fall gelesen in dem jemand eine Abmahnung von einen Anwalt erhalten hat weil er mehrmals (zu unterschiedlichen Zeiten) telefonisch nicht erreichbar war und hier wurde angeblich darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine rasche Kontaktmöglichkeit vorschreibt.
Der Text war einige Jahre her und ich weiß nicht was dabei herausgekommen ist.
Grundsätzlich finde ich diese gesetzliche Vorschreibung schon mal ziemlich realitätsfremd, wenn man zB. an die vielen nebenberuflichen Blogger denkt.
Bitte korrigiert mich wenn ich mich jetzt täusche, aber Websites die definitiv nicht kommerziell sind (also nicht einmal Werbebanner haben) unterliegen nicht dieser realitätsfremden Vorschreibung der raschen Kontaktaufnahme (und müssen weder Kontaktformular noch Telefonnummer zur Verfügung stellen), oder?
Meine Fragen:
Ist es klüger eine Telefonnummer anzugeben, wenn man die unrealistische Beantwortungszeit von 60 Minuten per Kontaktformular nicht einhalten kann?
Ist euch ein Fall bekannt indem Abmahnungszahlungen / rechtliche Konsequenzen wegen "nicht Erreichbarkeit" tatsächlich eingetreten sind?