Da du mich zitierst;
bitte bring' nicht die Cooper-Regeln ins Spiel (dies sollten ohnehin für jeden Pflicht sein), ich kenne diese,
doch schreibt sie jeder mittlerweile so nieder wie dieser es als richtig empfindet.
Denn wenn ich dir jetzt sage, dass ich #1 so kenne wie du es verlinkt hast mit dem Zusatz "bist du dich selbst davon überzeugt hast"
kann man meinen zitierten Absatz durchaus nachvollziehen.
Keiner verlangt, dass du Aufsicht spielst, doch steht in der Schießstandordnung nirgendwo, dass man seine Sachen nicht am Tisch auspacken darf und wie ich es zuvor beschrieben habe ist die jeweilige Waffe niemals ausserhalb der Schießbox in irgendeiner Weise geladen. Hier verlasse ich mich vor Ort dann auch auf Punkt15 (fremde Waffe nur mit Erlaubnis anfassen).
Sofern die Sicherheit passt, ist mir nur dein generelles "Hinten am Tischerl auspacken" aufgestossen,
da es für mich wie ein deutsches Verhalten, das voreilige Handeln ohne gesetzlicher Grundlage/Hausregeln, wirkt.
cas81 hat geschrieben:Beim Seidler ist Holstern untersagt? Seit wann, steht wo?
Punkt12 : geladene Waffen dürfen nur in Behältnissen geführt werden
& 13 Das Ablegen/Abstellen einer geladenen Waffe .....
Es steht nicht explizit Holstern. Inwiefern unterscheidet sich geladenes Ablegen von Holstern ?
Ich hätte einen Holster niemals als Behältnis verstanden
eventuell weil ich nur die moderne Variante kenne.