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Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

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Paddy91
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Paddy91 » Di 23. Jun 2020, 09:29

bino71 hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 16:25
Und das rechtfertigt natürlich einen Bsoffenen in den Rücken zu schiessen :think:
Was kommt als Nächstes? Gleich abdrücken bevor man Fragen stellt? Man kann ja nie wissen.
Schau dir die Kampfszene an. Von bsoffen keine Spur, direkte Griffe, kein Stolpern. Hast du das Video überhaupt gesehen?
Der Bursche feuert im Laufen eine Waffe die jahrelang von amnesty international als potentiell tödlich eingestuft wurde (oder wird aber es juckt keinen mehr) nach hinten gewendet in Richtung der Beamten ab und wird keine ganze Sekunde darauf erschossen. Ich seh da keinen Kritikpunkt. Ein Duell zu High Noon wo die Kontrahenten mit eisigem Blick den ersten Gong der Rathausuhr erwarten wirds wohl eher nicht spielen...
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Roliboli » Di 23. Jun 2020, 09:56


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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von cas81 » Di 23. Jun 2020, 09:58

Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Der Flüchtige hatte den Taser ausgeschossen, verfehlte den Polizisten und wollte einfach nur weg. Keine Gefahr mehr für den Polizisten. Da der Flüchtige ursprünglich kein Kardinalsdelikt begangen hat und im Zeitpunkt der Schussabgabe auch keine Gefahr mehr bestand, wäre es - nach unserer Gesetzeslage - zumindest fahrlässige Tötung, eher Mord. Wie und wann genau die Ami-Cops ihre Waffen nutzen dürfen, weiß ich nicht. Objektiv sehe ich hier jedenfalls keine Rechtfertigung dafür, jemanden in den Rücken zu ballern, der keine Gefahr mehr darstellt. Da besteht noch ein ganz weiter Weg bis zur Pausenhofregel.
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Maddin » Di 23. Jun 2020, 10:00

cas81 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Der Flüchtige hatte den Taser ausgeschossen, verfehlte den Polizisten und wollte einfach nur weg. Keine Gefahr mehr für den Polizisten. Da der Flüchtige ursprünglich kein Kardinalsdelikt begangen hat und im Zeitpunkt der Schussabgabe auch keine Gefahr mehr bestand, wäre es - nach unserer Gesetzeslage - zumindest fahrlässige Tötung, eher Mord. Wie und wann genau die Ami-Cops ihre Waffen nutzen dürfen, weiß ich nicht. Objektiv sehe ich hier jedenfalls keine Rechtfertigung dafür, jemanden in den Rücken zu ballern, der keine Gefahr mehr darstellt. Da besteht noch ein ganz weiter Weg bis zur Pausenhofregel.
Tja das mit dem "Weglaufen" ist halt auch immer so eine Geschichte. Nicht selten hat das zum ein oder anderen Folgemord auf der Flucht geführt. Sogar hier in Österreich schon mehrere Male, meistens waren Polizisten die Opfer...

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von cas81 » Di 23. Jun 2020, 10:07

Maddin hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:00
Tja das mit dem "Weglaufen" ist halt auch immer so eine Geschichte. Nicht selten hat das zum ein oder anderen Folgemord auf der Flucht geführt. Sogar hier in Österreich schon mehrere Male, meistens waren Polizisten die Opfer...
Präventiv abballern kann aber auch keine Lösung sein. Der Typ hat null Aggression gezeigt bis Hand angelegt wurde. Und selbst dann "nur" Panik, er wollte einfach nur weg. Vielleicht wäre er Amok gelaufen, vielleicht gleich, vielleicht eine Woche später, vielleicht nie. Aus reiner Spekulation sollt man keine Rechtfertigung ableiten, das nennt sich dann nämlich Willkür.
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von kuni » Di 23. Jun 2020, 10:07

Maddin hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:00
cas81 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Der Flüchtige hatte den Taser ausgeschossen, verfehlte den Polizisten und wollte einfach nur weg. Keine Gefahr mehr für den Polizisten. Da der Flüchtige ursprünglich kein Kardinalsdelikt begangen hat und im Zeitpunkt der Schussabgabe auch keine Gefahr mehr bestand, wäre es - nach unserer Gesetzeslage - zumindest fahrlässige Tötung, eher Mord. Wie und wann genau die Ami-Cops ihre Waffen nutzen dürfen, weiß ich nicht. Objektiv sehe ich hier jedenfalls keine Rechtfertigung dafür, jemanden in den Rücken zu ballern, der keine Gefahr mehr darstellt. Da besteht noch ein ganz weiter Weg bis zur Pausenhofregel.
Tja das mit dem "Weglaufen" ist halt auch immer so eine Geschichte. Nicht selten hat das zum ein oder anderen Folgemord auf der Flucht geführt. Sogar hier in Österreich schon mehrere Male, meistens waren Polizisten die Opfer...
Ich darf aber nur bei einer unmittelbaren Gefahr präventiv Waffengewalt einsetzen - und nicht "weil eventuell". Hier wurde die Angriffshandlung eingestellt

Ob das Gesetz sinnvoll ist - hmm - ich wüsste nicht wie viele Tote es sonst geben würde, wenn man auf alle Flüchtende schießen würde....

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 10:11

kuni hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:07
Ich darf aber nur bei einer unmittelbaren Gefahr präventiv Waffengewalt einsetzen - und nicht "weil eventuell". Hier wurde die Angriffshandlung eingestellt
Ob das Gesetz sinnvoll ist - hmm - ich wüsste nicht wie viele Tote es sonst geben würde, wenn man auf alle Flüchtende schießen würde....
US recht ist wohl anders

ich kenns ned im detail
aber ich denke bei widerstand gegen die staatsgewalt koennte der einsatz von waffen nicht auf den zeitraum des angriffes beschraenkt sein ..?
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Maddin » Di 23. Jun 2020, 10:16

kuni hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:07
Maddin hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:00
cas81 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:58
Der Flüchtige hatte den Taser ausgeschossen, verfehlte den Polizisten und wollte einfach nur weg. Keine Gefahr mehr für den Polizisten. Da der Flüchtige ursprünglich kein Kardinalsdelikt begangen hat und im Zeitpunkt der Schussabgabe auch keine Gefahr mehr bestand, wäre es - nach unserer Gesetzeslage - zumindest fahrlässige Tötung, eher Mord. Wie und wann genau die Ami-Cops ihre Waffen nutzen dürfen, weiß ich nicht. Objektiv sehe ich hier jedenfalls keine Rechtfertigung dafür, jemanden in den Rücken zu ballern, der keine Gefahr mehr darstellt. Da besteht noch ein ganz weiter Weg bis zur Pausenhofregel.
Tja das mit dem "Weglaufen" ist halt auch immer so eine Geschichte. Nicht selten hat das zum ein oder anderen Folgemord auf der Flucht geführt. Sogar hier in Österreich schon mehrere Male, meistens waren Polizisten die Opfer...
Ich darf aber nur bei einer unmittelbaren Gefahr präventiv Waffengewalt einsetzen - und nicht "weil eventuell". Hier wurde die Angriffshandlung eingestellt

Ob das Gesetz sinnvoll ist - hmm - ich wüsste nicht wie viele Tote es sonst geben würde, wenn man auf alle Flüchtende schießen würde....
Ich weiß und sehe es auch so. Ich will es aber auch nur gesagt haben. Und wir in Österreich haben zum Glück noch andere Zustände und müssen nicht wie in USA oder Italien unsere Finger bei einer Fahrzeugkontrolle am Lenkrad lassen, während draußen ein Polizist mit MP im Anschlag steht...


Wobei die EMRK ja jetzt auch nicht gerade "gar keine" Rechtsgundlage dafür hergeben würde...

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.

(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:


b)


um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;


Das österreichische Notwehrrecht, Waffengebrauchtsgesetz und Militärbefugnisgesetz gibt eine Tötung in diesem Fall eh nicht her. Das stimmt schon. Aber andere Länder, andere Sitten. Und nach den ganzen letzten Jahren sind die Polizisten die jetzt schießen mMn primär Bauernopfer. Denn die Aktion in Atlanta hätte ohne "black lives matter" wirklich niemanden interessiert...

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Maddin » Di 23. Jun 2020, 10:29

cas81 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:07
Maddin hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:00
Tja das mit dem "Weglaufen" ist halt auch immer so eine Geschichte. Nicht selten hat das zum ein oder anderen Folgemord auf der Flucht geführt. Sogar hier in Österreich schon mehrere Male, meistens waren Polizisten die Opfer...
Präventiv abballern kann aber auch keine Lösung sein. Der Typ hat null Aggression gezeigt bis Hand angelegt wurde. Und selbst dann "nur" Panik, er wollte einfach nur weg. Vielleicht wäre er Amok gelaufen, vielleicht gleich, vielleicht eine Woche später, vielleicht nie. Aus reiner Spekulation sollt man keine Rechtfertigung ableiten, das nennt sich dann nämlich Willkür.
Sehe ich ganz genau so !

Aber wir kennen die Rechtslage in den USA nicht. Dort wirst schon gegrillt wennst aus dem Auto aussteigst. Ganz präventiv und vorsorglich...

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Dobi » Di 23. Jun 2020, 12:10

Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
bino71 hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 16:25
Und das rechtfertigt natürlich einen Bsoffenen in den Rücken zu schiessen :think:
Was kommt als Nächstes? Gleich abdrücken bevor man Fragen stellt? Man kann ja nie wissen.
Schau dir die Kampfszene an. Von bsoffen keine Spur, direkte Griffe, kein Stolpern. Hast du das Video überhaupt gesehen?
Der Bursche feuert im Laufen eine Waffe die jahrelang von amnesty international als potentiell tödlich eingestuft wurde (oder wird aber es juckt keinen mehr) nach hinten gewendet in Richtung der Beamten ab und wird keine ganze Sekunde darauf erschossen. Ich seh da keinen Kritikpunkt. Ein Duell zu High Noon wo die Kontrahenten mit eisigem Blick den ersten Gong der Rathausuhr erwarten wirds wohl eher nicht spielen...
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Wie kommst du auf "von bsoffen keine Spur"!?
Wenn ich das Video richtig verstanden habe, wurde er ja erst verhaftet, nachdem er den Alkotest gemacht hat!
Hätte der ergeben, dass er nüchtern war, hätten sie ihn ja wohl kaum wegen "Nüchternheit" verhaftet!
Das wäre selbst für Ami-Polizisten und Ami-Gesetze höchst skurril!
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Paddy91 » Di 23. Jun 2020, 14:27

Dobi hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 12:10
Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Schau dir die Kampfszene an. Von bsoffen keine Spur, direkte Griffe, kein Stolpern. Hast du das Video überhaupt gesehen?
Der Bursche feuert im Laufen eine Waffe die jahrelang von amnesty international als potentiell tödlich eingestuft wurde (oder wird aber es juckt keinen mehr) nach hinten gewendet in Richtung der Beamten ab und wird keine ganze Sekunde darauf erschossen. Ich seh da keinen Kritikpunkt. Ein Duell zu High Noon wo die Kontrahenten mit eisigem Blick den ersten Gong der Rathausuhr erwarten wirds wohl eher nicht spielen...
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Wie kommst du auf "von bsoffen keine Spur"!?
Wenn ich das Video richtig verstanden habe, wurde er ja erst verhaftet, nachdem er den Alkotest gemacht hat!
Hätte der ergeben, dass er nüchtern war, hätten sie ihn ja wohl kaum wegen "Nüchternheit" verhaftet!
Das wäre selbst für Ami-Polizisten und Ami-Gesetze höchst skurril!
Die Antwort auf deine Frage versteckt sich links und rechts vom von dir FETT gemachten Teil:
Schau dir die Kampfszene an. Von bsoffen keine Spur, direkte Griffe, kein Stolpern. Hast du das Video überhaupt gesehen?

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Paddy91 » Di 23. Jun 2020, 14:39

cas81 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Der Flüchtige hatte den Taser ausgeschossen, verfehlte den Polizisten und wollte einfach nur weg. Keine Gefahr mehr für den Polizisten. Da der Flüchtige ursprünglich kein Kardinalsdelikt begangen hat und im Zeitpunkt der Schussabgabe auch keine Gefahr mehr bestand, wäre es - nach unserer Gesetzeslage - zumindest fahrlässige Tötung, eher Mord. Wie und wann genau die Ami-Cops ihre Waffen nutzen dürfen, weiß ich nicht. Objektiv sehe ich hier jedenfalls keine Rechtfertigung dafür, jemanden in den Rücken zu ballern, der keine Gefahr mehr darstellt. Da besteht noch ein ganz weiter Weg bis zur Pausenhofregel.
Also hätte der Polizist deiner Meinung nach: nach einer Diskussion, nach einer körperlich auslaugenden Rangelei, nachdem er lebensgefährlich bedroht wurde, nach einem Sprint aber immer noch im vollen Lauf, nachdem ein potentiell tödlicher Schuss auf ihn abgegeben wurde, in der Sekunde zwischen verfehlen und weiterlaufen, bei vollem Adrenalin- und was weiß ich was noch alles Schub, blitzartig korrekt einschätzen müssen dass er: a) verfehlt wurde b) der Taser jetzt leer ist c) die Gefahr somit gebannt ist und dann den bereits laufenden Waffengebrauch abbrechen. (Stichwort Körpergedächtnis durch Drill)
Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Rechte Maustaste und Zeitlupenmodus wie bei MaxPayne?
Zuletzt geändert von Paddy91 am Di 23. Jun 2020, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Dobi » Di 23. Jun 2020, 14:41

Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:27
Dobi hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 12:10
Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Schau dir die Kampfszene an. Von bsoffen keine Spur, direkte Griffe, kein Stolpern. Hast du das Video überhaupt gesehen?
Der Bursche feuert im Laufen eine Waffe die jahrelang von amnesty international als potentiell tödlich eingestuft wurde (oder wird aber es juckt keinen mehr) nach hinten gewendet in Richtung der Beamten ab und wird keine ganze Sekunde darauf erschossen. Ich seh da keinen Kritikpunkt. Ein Duell zu High Noon wo die Kontrahenten mit eisigem Blick den ersten Gong der Rathausuhr erwarten wirds wohl eher nicht spielen...
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Wie kommst du auf "von bsoffen keine Spur"!?
Wenn ich das Video richtig verstanden habe, wurde er ja erst verhaftet, nachdem er den Alkotest gemacht hat!
Hätte der ergeben, dass er nüchtern war, hätten sie ihn ja wohl kaum wegen "Nüchternheit" verhaftet!
Das wäre selbst für Ami-Polizisten und Ami-Gesetze höchst skurril!
Die Antwort auf deine Frage versteckt sich links und rechts vom von dir FETT gemachten Teil:
Schau dir die Kampfszene an. Von bsoffen keine Spur, direkte Griffe, kein Stolpern. Hast du das Video überhaupt gesehen?


Natürlich hab ich das Video gesehen! Deshalb hab ich ja auch gesehen, dass sie ihn erst nach dem Alkohohl-Test verhaften wollten, was irgendwie darauf schließen lässt, dass er laut Testgerät alkoholsiert war! Im Volksmund auch "bsoffen" genannt!
Weil was wäre der Verhaftungsgrund gewesen, wenn er – wie von dir in den Raum gestellt – nüchtern gewesen wäre!?

Und du weißt ja nicht, welche Kampfsport-Erfahrung oder Ausbildung er vielleicht hatte!
Es gibt durchaus da draussen Menschen, die auch mit einer Alkoholsierung die Autofahren laut Gesetz nicht mehr erlaubt, immer noch deutlich besser und routinierter Kämpfen können, als der normale nüchterne Durchschnittsbürger …
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Dobi » Di 23. Jun 2020, 14:48

Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:39
cas81 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:29
Was kommt als nächstes? Der Flüchtige ballert über die Schulter nach hinten aber darf nicht gestoppt werden weil die Pausenhofregeln besagen: nicht von hinten?
Der Flüchtige hatte den Taser ausgeschossen, verfehlte den Polizisten und wollte einfach nur weg. Keine Gefahr mehr für den Polizisten. Da der Flüchtige ursprünglich kein Kardinalsdelikt begangen hat und im Zeitpunkt der Schussabgabe auch keine Gefahr mehr bestand, wäre es - nach unserer Gesetzeslage - zumindest fahrlässige Tötung, eher Mord. Wie und wann genau die Ami-Cops ihre Waffen nutzen dürfen, weiß ich nicht. Objektiv sehe ich hier jedenfalls keine Rechtfertigung dafür, jemanden in den Rücken zu ballern, der keine Gefahr mehr darstellt. Da besteht noch ein ganz weiter Weg bis zur Pausenhofregel.
Also hätte der Polizist deiner Meinung nach: nach einer Diskussion, nach einer körperlich auslaugenden Rangelei, nachdem er lebensgefährlich bedroht wurde, nach einem Sprint aber immer noch im vollen Lauf, nachdem ein potentiell tödlicher Schuss auf ihn abgegeben wurde, in der Sekunde zwischen verfehlen und weiterlaufen, bei vollem Adrenalin- und was weiß ich was noch alles Schub, blitzartig korrekt einschätzen müssen dass er: a) verfehlt wurde b) der Taser jetzt leer ist c) die Gefahr somit gebannt ist und dann den bereits laufenden Waffengebrauch abbrechen. (Stichwort Körpergedächtnis durch Drill)
Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Rechte Maustaste und Zeitlupenmodus wie bei MaxPayne?
Einfach gesagt: Ja, er hätte a) bis c) blitzartig korrekt einschätzen sollen, weil das irgendwie ein bisserl zu den Anforderungen für einen bewaffneten Streifenpolizisten gehört! Dass das nicht immer einfach ist, steht ausser Frage!
Aber es kann ja auch nicht sein, dass hier für Polizisten der Argumentationsweg "Habs falsch eingeschätzt und den flüchtenden erschossen" gilt! Oder?
Weil mit "falsch eingeschätzt" kommst ja auch als normaler Bürger nicht durch!

Und wenn der Taser wie von dir behauptet "potentiell tödlich" ist, hat der Polizist schon davor bei der Rangelei riskiert, denn Mann zu töten, als er ihn im Zuge der Rangelei tasern wollte, bevor ihm der Mann den Taser entwendet hat.
Und wenn der Polizist im "Eifer des Gefechts" vergisst, dass sein eigener Taser nach einem "Schuss" leer ist, dann hat er bei der Ausbildung oder Einschulung nicht aufgepasst …
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Re: Frust, Ärger Version 7.0 und Schlammschlacht...

Beitrag von Paddy91 » Di 23. Jun 2020, 14:50

da hast du natürlich recht, das ist aber nicht der Kern meiner Aussage.
oben schreibt der Kollege, "ein Bsoffener". "ein Bsoffener" ist der über die Freyung stolpernde, schwerst alkoholisierte der sich seit 5 min die Tschick anzünden versucht. Aber nicht einer der eine körperliche Auseinandersetzung mit zwei Polizisten gewinnt und ohne irgendein stolpern oder taumeln herumhüpft. Ob er dabei 0,4; 0,5 oder was weiß ich wieviele Promille hatte ist in dem Sinn nicht wichtig.

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