In ganz Wien ist es verboten!rhodium hat geschrieben: ↑So 26. Dez 2021, 12:19"Der Vergleich mit legalen Waffen ist blödsinnig, denn wenn wir täglich von "unsachgemäßer Verwendung" lesen würden, könntest gar ned so schnell schauen wie das WaffG deutlich verschärft würde. Und das dann wahrscheinlich sogar zurecht."
Wir hören bei Waffen eigentlich ausschließlich von unsachgemäßer Verwendung oder hast du schon mal "Sportschütze hält sich an die Regeln und trifft Kartonscheibe" in der Krone gelesen? Eben.
Es halten sich beim Feuerwerk genauso unzählige Personen, die grosse Mehrheit an die Regeln. Warum sollen die für das Fehlverhalten von wenigen Deppen büssen? ...
https://www.polizei.gv.at/wien/buergers ... chnik.aspx
Verwendung im Ortsgebiet
Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden. Dieser kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten ist grundsätzlich verboten