Re: Coronavirus \ COVID 19
Verfasst: Di 31. Mär 2020, 15:04
Ich würde es jetzt auch in Mosambik nicht Lustig finden.
Weißrusslands Präsident:
„Hier gibt es keine Viren, ich sehe sie nicht herumfliegen“
„Die Leute arbeiten auf dem Traktor, niemand redet über den Virus. Der Traktor heilt alle.“
„Ich trinke ja nicht, aber in letzter Zeit scherze ich gern, man müsse sich mit Wodka nicht nur die Hände waschen, sondern mit 40 bis 50 Gramm Alkohol täglich den Virus vergiften.“
In welchen Punkten besteht denn eine Verfassungswidrigkeit?fritzthemoose hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 14:10Ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstösst ist nicht OK auch wenn es nach einer Krise wieder aufgehoben wird. Selbst wenn die Aufhebung gesetzlich festgeschrieben ist und nicht nur ein wages Versprechen der Regierung ist. Sonst würden wir ja keine Verfassung brauchen wenn man legal einfach ein Gesetzt machen kann, dass die Verfassung bricht.Yukon hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 13:54Wo siehst du bei uns einen Diktaturtrip, wenn einige Grundrechte vorübergehend eingeschränkt werden, um andere Grundrechte erhalten zu können?fritzthemoose hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 13:32Na Gott sie Dank sind noch nicht alle in diesem Land auf einem Diktaturtrip
https://kurier.at/politik/inland/corona ... /400798520
Sollten die derzeitigen Maßnahmen bei einer nachhaltigen und deutlichen Entspannung, bzw nach Beendigung der Krise nicht aufgehoben werden, dann bin ich bei dir, jedoch sehe ich jetzt, am Beginn der bundesweiten medizinischen Herausforderungen, keine adäquate Alternative zu den derzeitigen Einschränkungen.
Was wenn die USA einfach ein, auf 100 Jahre befristetes, Waffenverbot einführt? Ist OK dann weil ab 2120 läuft das ja eh aus?
Auch in Krisenzeiten muss ein Gesetzt Verfassungskonform sein und auch in Krisenzeiten muss sich die Regierung and die Verfassung halten.
Finde es schon bisschen verstörend, dass viele es anders zu sehen scheinen.
Ähnlich gelagert der AEUV:Artikel 2 — Freizügigkeit
1. Jede Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen.
2. Jeder Person steht es frei, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen.
3. Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
4. Die in Absatz 1 anerkannten Rechte können ferner für bestimmte Gebiete Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt sind.
Wie du siehst, ist in den entsprechenden Bestimmungen sehr wohl die Möglichkeit gegeben, dass die Personenfreizügigkeit eingeschränkt werden kann, sofern diese Einschränkungen notwendig sind und auf Gesetzen beruhen, die im öffentlichen Interesse liegen.Art. 21
(ex-Artikel 18 EGV)
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
combatmiles hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 15:45Dass passt so aber nicht unter den ein oder anderen Aluhut...
Die Frage musst Du dem Rechtsanwalt stellen der die Klage eingebracht hat. Es gibt hier eben einen Rechtsanwalt der wohl ausreichende Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes hat um deshalb eine Klage vor dem Verfassungsgericht einzubringen.Yukon hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 15:41In welchen Punkten besteht denn eine Verfassungswidrigkeit?fritzthemoose hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 14:10Ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstösst ist nicht OK auch wenn es nach einer Krise wieder aufgehoben wird. Selbst wenn die Aufhebung gesetzlich festgeschrieben ist und nicht nur ein wages Versprechen der Regierung ist. Sonst würden wir ja keine Verfassung brauchen wenn man legal einfach ein Gesetzt machen kann, dass die Verfassung bricht.Yukon hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 13:54
Wo siehst du bei uns einen Diktaturtrip, wenn einige Grundrechte vorübergehend eingeschränkt werden, um andere Grundrechte erhalten zu können?
Sollten die derzeitigen Maßnahmen bei einer nachhaltigen und deutlichen Entspannung, bzw nach Beendigung der Krise nicht aufgehoben werden, dann bin ich bei dir, jedoch sehe ich jetzt, am Beginn der bundesweiten medizinischen Herausforderungen, keine adäquate Alternative zu den derzeitigen Einschränkungen.
Was wenn die USA einfach ein, auf 100 Jahre befristetes, Waffenverbot einführt? Ist OK dann weil ab 2120 läuft das ja eh aus?
Auch in Krisenzeiten muss ein Gesetzt Verfassungskonform sein und auch in Krisenzeiten muss sich die Regierung and die Verfassung halten.
Finde es schon bisschen verstörend, dass viele es anders zu sehen scheinen.
Die CoV-Gesetzgebung ist genauso zustandegekommen, wie im B-VG vorgesehen.
Geht es dir um die Freizügigkeit von Personen?
Falls ja, dann darf ich dich auf das 4. Zusatzprotokoll der EMRK aufmerksam machen, das 1969 von Österreich ratifiziert wurde:Ähnlich gelagert der AEUV:Artikel 2 — Freizügigkeit
1. Jede Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen.
2. Jeder Person steht es frei, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen.
3. Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
4. Die in Absatz 1 anerkannten Rechte können ferner für bestimmte Gebiete Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt sind.Wie du siehst, ist in den entsprechenden Bestimmungen sehr wohl die Möglichkeit gegeben, dass die Personenfreizügigkeit eingeschränkt werden kann, sofern diese Einschränkungen notwendig sind und auf Gesetzen beruhen, die im öffentlichen Interesse liegen.Art. 21
(ex-Artikel 18 EGV)
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
Ich denke, dass wir momentan eine solche Situation vorfinden, oder?
Das Einzige worauf man sich verlassen kann sind die Toten
Kann es sein, dass du einen Tag übersprungen hast?
Finde ich übrigens originell: Strafgefangene, die nicht mehr eingesperrte sein wollen, beginnen gewalttätige Ausschreitungen, und werden danach entlassen. Das klingt so ähnlich wie der Witz, wo der neu eingestellte Gefängniswärter meint: "Ich habe keinerlei Probleme mit den Häftlingen. Wer nicht spurt, fliegt raus!"Zehntausende Gefangene werden auf der ganzen Welt wegen Corona entlassen
Nachdem die Uno und der Papst zu Amnestien aufgerufen haben, um Häftlinge nicht dem neuartigen Virus auszusetzen, ziehen viele Länder rund um die Erde nach.
28.03.2020: 60 ToteThe_Governor hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 16:25Kann es sein, dass du einen Tag übersprungen hast?
28.03.2020: 68 Tote
29.03.2020: 86 Tote (+26%)
30.03.2020: 108 Tote (+25%)
31.03.2020: 128 Tote (+18%)