Neu beantragen geht auch nicht?diver99 hat geschrieben: ↑Mi 2. Sep 2020, 12:53Danke für die Tipps. Man kann den Bescheid leider nicht verlängern. Bleiben wohl nur die Fahrstunden.
Schon seltsam, werde mal googeln was da möglich ist.
Ist das schon bekannt ?
Private Ausbildungs- oder Übungsfahrten
Private Ausbildungs- oder Übungsfahrten waren – wenn dein(e) Begleiter(in) mit dir im gemeinsamen Haushalt wohnt – zu keinem Zeitpunkt verboten. Nur bei „Wohnsitzfremden“ war es nicht möglich, gemeinsam im Auto zu fahren, weil der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden konnte.
Die Übungs-und Ausbildungsfahrtenbewilligung ist grundsätzlich eine nicht verlängerbare Frist. Dennoch sieht das Verkehrsministerium vor, dass du die Gültigkeitsdauer um die Dauer der verordneten Ausgangsbeschränkungen (16. März bis 30. April 2020) verlängern darfst, wenn dein Bescheid im „Corona-Zeitraum“ gültig war. Somit sind Übungs-und Ausbildungsfahrtenbewilligungen, die
vor dem 1. Mai 2020 ausgestellt wurden und
nach dem 13. März 2020 abgelaufen sind oder noch ablaufen werden,
nach ihrem Fristende für weitere sieben Wochen gültig.
4. COVID-19-Gesetz
Corona-Krise, Ergänzender Erlass betreffend Führerscheinbereich, GZ. 2020-0.328.083
Corona-Krise, Toleranzerlass zum Führerscheinwesen, GZ. 2020-0.191.773