ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Benutzeravatar
zeroflow
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 621
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 20:57
Wohnort: Wien

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von zeroflow » Fr 11. Sep 2020, 09:18

zeroflow hat geschrieben:
Mo 31. Aug 2020, 21:56
Kurze Frage zu §17 Abs. 1 Z11 Waffen:

Liege ich richtig damit, dass die Waffe "einfach" entlang des Laufes entlang gemessen wird?
Sprich "einfach" von der Schaftkappe bis zum Ende der Mündungsbremse.

Grund ist: Ich liebäugle mit dem 8" CMMG-RD Kit, möchte aber keinen extra Lower mit Fixschaft anschaffen (noch).

Rechnerisch:
AR15 mit 16.75" Lauf: 82cm
Wechsel-Upper mit 8" Lauf (-6.75" / -22cm) macht exakt 60cm
Hier würde eben dann eine Mündungsbremse oder ein Kompensator eben genau die Zentimeter bringen, dass die Waffe >60cm ist.

Kommt das so hin, oder hab ich da irgendwo nen großen Fehler drinnen?
Selbstzitat, da ich nun eine Antwort der LPD Wien erhalten habe.

Kurzfassung:
Alles was nur mit Werkzeug entfernt werden kann, zählt zur Länge was §17/1/11 betrifft dazu.
Sehr geehrter Herr zeroflow,

gemäß § 17/1/11 WaffG 1996 handelt es sich bei halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können; soweit nicht die Regelungen des § 18 anzuwenden sind, um verbotene Waffen.

Das bedeutet, nur wenn die Verkürzung ohne Werkzeug erfolgen kann, handelt es sich um verbotene Waffen gemäß § 17/1/11 WaffG 1996.

Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass das verwendete Wechselsystem Kal. 22 so eingesetzt wird, dass der Originallauf des Halbautomaten in Kal. .223 Rem. verwendet wird.

Weist dieser Originallauf eine Mündungsfeuerbremse auf, wird die Gesamtlänge von dieser bis zum geklappten Schaftende gemessen.

Ist diese Gesamtlänge unter 60 cm, liegt eine verbotene Waffe gemäß § 17/1/11 WaffG 1996 vor.
Sollte ein Wechsellauf auch verwendet werden, ist diese Waffe in der Gesamtlänge neu zu beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von bino71 » Fr 11. Sep 2020, 09:36

Nur da gibt es ein blödes Detail.
LPD geht von einer nicht umgebauten Waffe und die Aussage ist genau für diese Definition korrekt.

Fängst Du Dir durch Umbauten an die Länge hinzubiegen und da sind die Ideen des Waffenbesitzers, sagen wir, vielfältig (sei es durch längere MFD/Kompesatoren oder irgendwelche angeschraubten Anbauten, wie pseudo SD) wird es wieder kompliziert.
Es passiert dann ur plötzlich, daß die "Verlängerungen" rückgebaut werden müssen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Fr 11. Sep 2020, 09:48

rupi hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 16:23
Teal'c hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 13:53
was mich aber zu einer weiteren Frage in die Runde bringt: Was eintragen, wenn kein Hersteller bekannt ist? Surplus? Unbekannt?`
Hersteller: unbekannt
Modell: unbekannt
Kaliber: unbekannt
Seriennummer: 0000
genau

wenns ex militaerischer kram ist verwenden wir auch mal als hersteller surplus
es gibt ihn im system
also warum ned verwenden

zb wennst einen M1 carabine hast der verschluss lauf und schaft von drei verschiedenen herstellern hat oder so
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
zeroflow
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 621
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 20:57
Wohnort: Wien

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von zeroflow » Fr 11. Sep 2020, 10:45

bino71 hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 09:36
Nur da gibt es ein blödes Detail.
LPD geht von einer nicht umgebauten Waffe und die Aussage ist genau für diese Definition korrekt.

Fängst Du Dir durch Umbauten an die Länge hinzubiegen und da sind die Ideen des Waffenbesitzers, sagen wir, vielfältig (sei es durch längere MFD/Kompesatoren oder irgendwelche angeschraubten Anbauten, wie pseudo SD) wird es wieder kompliziert.
So wie du kann ich die Aussage der LPD nicht deuten.

In der Aussage steht ganz klar:
* Messung incl. verbautem MFD
* Bei Wechsellauf o.ä. muss natürlich das System als ganzes neu gemessen werden. (no-na-ned, ich kann ja ned die Waffe mit nem 20" Lauf messen, sagen ist ist OK und dann nen 5" Lauf draufstecken)
bino71 hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 09:36
Es passiert dann ur plötzlich, daß die "Verlängerungen" rückgebaut werden müssen.
Ich bitte da um eine genauere Aussage.
Laut §17/1/11 ist nur relevant, was werkzeuglos verkürzt werden kann.
Und sowohl ein MFD als auch z.B eine Rifle-Length Buffertube ist nicht werkzeuglos.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Fr 11. Sep 2020, 11:14

zeroflow hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 10:45
Ich bitte da um eine genauere Aussage.
Laut §17/1/11 ist nur relevant, was werkzeuglos verkürzt werden kann.
Und sowohl ein MFD als auch z.B eine Rifle-Length Buffertube ist nicht werkzeuglos.
ich suchs jetzt ned raus
aber du kennst die regel ja

durch ABÄNDERUNG einer waffe vom werksmaessigen zustand kann sie niemals in eine niedriger kategorie fallen (sie kann durch solche abaenderungen aber in eine hoeher kategorie wechseln)

das montieren eines MFD auf einer waffe die das werk ohne eine solchen verlassen hat ist eine abaenderung wuerde ich sagen ...
das umbauen auf einen fixschaft genauso
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Bdave » Fr 11. Sep 2020, 11:36

Ganz blöde Frage, aber was ist wenn ich bei der Scorpion den Klappmechanismus so blockiere, dass man zum lösen ein Werkzeug braucht. Dann den Lauf so weit kürzen, dass sie noch knapp über 60cm bleibt?

Somit verlässt sie ja zu keiner Zeit den Kat B bzw Z8 Bereich, oder?
- Black Rifles Matter -

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Fr 11. Sep 2020, 11:41

Bdave hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:36
Ganz blöde Frage, aber was ist wenn ich bei der Scorpion den Klappmechanismus so blockiere, dass man zum lösen ein Werkzeug braucht. Dann den Lauf so weit kürzen, dass sie noch knapp über 60cm bleibt?

Somit verlässt sie ja zu keiner Zeit den Kat B bzw Z8 Bereich, oder?

durch ABÄNDERUNG einer waffe vom werksmaessigen zustand kann sie niemals in eine niedriger kategorie fallen (sie kann durch solche abaenderungen aber in eine hoeher kategorie wechseln)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1169
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Wolf1971 » Fr 11. Sep 2020, 11:44

Bdave hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:36
Ganz blöde Frage, aber was ist wenn ich bei der Scorpion den Klappmechanismus so blockiere, dass man zum lösen ein Werkzeug braucht. Dann den Lauf so weit kürzen, dass sie noch knapp über 60cm bleibt?

Somit verlässt sie ja zu keiner Zeit den Kat B bzw Z8 Bereich, oder?
Was bringt dir das ganze eigentlich im Endeffekt?

Warum kaufst nicht gleich das was so ausschaut wie es am Ende ausschauen soll?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

Benutzeravatar
zeroflow
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 621
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 20:57
Wohnort: Wien

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von zeroflow » Fr 11. Sep 2020, 11:50

gewo hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:14
zeroflow hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 10:45
Ich bitte da um eine genauere Aussage.
Laut §17/1/11 ist nur relevant, was werkzeuglos verkürzt werden kann.
Und sowohl ein MFD als auch z.B eine Rifle-Length Buffertube ist nicht werkzeuglos.
ich suchs jetzt ned raus
aber du kennst die regel ja

durch ABÄNDERUNG einer waffe vom werksmaessigen zustand kann sie niemals in eine niedriger kategorie fallen (sie kann durch solche abaenderungen aber in eine hoeher kategorie wechseln)

das montieren eines MFD auf einer waffe die das werk ohne eine solchen verlassen hat ist eine abaenderung wuerde ich sagen ...
das umbauen auf einen fixschaft genauso
Stimmt auch wieder. Danke Gewo!

Mein Problem ist da aber, dass es sich nicht um eine werksmäßige Waffe, sondern um einen Wechselauf handelt.

Ich habe vor, basierend auf einem CMMG 8" Lauf ein Wechselsystem aufzubauen.

Den Lauf alleine kann ich jetzt nicht beurteilen.

Ich kann mir das Ding jetzt natürlich von einem Büchser gleich direkt mit einem MFD bauen lassen, jedoch hängt das verkürzbar ja nach wie vor davon ab, auf welchen Lower ich das setze.

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Bdave » Fr 11. Sep 2020, 11:51

Weil ich meinen ultimativen 9mm HA Wunsch, eine kurze Scorpion legal nicht kaufen darf, mir die lange Version zu wuchtig ist und man bei der maximal ca 2cm abschneiden kann.
- Black Rifles Matter -

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Fr 11. Sep 2020, 11:59

zeroflow hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:50
gewo hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:14
zeroflow hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 10:45
Ich bitte da um eine genauere Aussage.
Laut §17/1/11 ist nur relevant, was werkzeuglos verkürzt werden kann.
Und sowohl ein MFD als auch z.B eine Rifle-Length Buffertube ist nicht werkzeuglos.
ich suchs jetzt ned raus
aber du kennst die regel ja

durch ABÄNDERUNG einer waffe vom werksmaessigen zustand kann sie niemals in eine niedriger kategorie fallen (sie kann durch solche abaenderungen aber in eine hoeher kategorie wechseln)

das montieren eines MFD auf einer waffe die das werk ohne eine solchen verlassen hat ist eine abaenderung wuerde ich sagen ...
das umbauen auf einen fixschaft genauso
Stimmt auch wieder. Danke Gewo!

Mein Problem ist da aber, dass es sich nicht um eine werksmäßige Waffe, sondern um einen Wechselauf handelt.

Ich habe vor, basierend auf einem CMMG 8" Lauf ein Wechselsystem aufzubauen.

Den Lauf alleine kann ich jetzt nicht beurteilen.

Ich kann mir das Ding jetzt natürlich von einem Büchser gleich direkt mit einem MFD bauen lassen, jedoch hängt das verkürzbar ja nach wie vor davon ab, auf welchen Lower ich das setze.
hier treffen eine menge dinge aufeinander von denen die meisten nicht abschliessend geklaert sind

darfst du aus einzelteilen eine waffe zusammenstellen wenn das ohne spezifisches fachwissen und nur mit haushaltsueblichem werkzeug moeglich ist?
wenn ja, wer ist dann der hersteller der waffe?
denn der
- haftet fuer schaeden die vom produkt ausgehen
- muss die waffe beschiessen lassen
- muss ein beschussbuch fuehren wegen der vergebenen seriennummern
- muss die waffe ins ZWR eintragen lassen
es ist schon ein wenig fraglich ob eine privatperson das darf
ich weiss das nicht

wenn du sie wirklich "herstellen" darfst dann bist du der hersteller
du bist "das werk"
und das was du baust ist eine werksmaessige ausfuehrung
damit kannst die das teil auf 60,2mm hinrexen und fertig

wenn du das nicht darfst dann hat sich die frage eh erledigt

wenn du jetzt einen BueMa (ein waffenhaendler darf das genauso sehr oder weng wie du selber) beauftragts mit der zusammenstellung dann ist der BueMa der hersteller der custom waffe und das was er baut ist die "werksmaessige ausfuehrung"
dann wird er sie aber als eben als
hersteller "manufactur fritz von hinterhof"
eintragen muessen und ned als "DPMS"

glaub ich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1169
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Wolf1971 » Fr 11. Sep 2020, 12:09

Bdave hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:51
Weil ich meinen ultimativen 9mm HA Wunsch, eine kurze Scorpion legal nicht kaufen darf, mir die lange Version zu wuchtig ist und man bei der maximal ca 2cm abschneiden kann.


Ist das der?

https://www.czub.cz/de/firearms-and-pro ... n-evo-3-s1

Der schaut wirklich geil aus - der ist aber bei uns so nicht legal, oder? Daher deine DIY-Bestrebungen.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Fr 11. Sep 2020, 12:14

Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 12:09
Bdave hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:51
Weil ich meinen ultimativen 9mm HA Wunsch, eine kurze Scorpion legal nicht kaufen darf, mir die lange Version zu wuchtig ist und man bei der maximal ca 2cm abschneiden kann.


Ist das der?

https://www.czub.cz/de/firearms-and-pro ... n-evo-3-s1

Der schaut wirklich geil aus - der ist aber bei uns so nicht legal, oder? Daher deine DIY-Bestrebungen.
ist Z11
2,5cm zu lang bei ausgeklapptem schaft
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1169
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Wolf1971 » Fr 11. Sep 2020, 12:20

gewo hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 12:14
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 12:09
Bdave hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:51
Weil ich meinen ultimativen 9mm HA Wunsch, eine kurze Scorpion legal nicht kaufen darf, mir die lange Version zu wuchtig ist und man bei der maximal ca 2cm abschneiden kann.


Ist das der?

https://www.czub.cz/de/firearms-and-pro ... n-evo-3-s1

Der schaut wirklich geil aus - der ist aber bei uns so nicht legal, oder? Daher deine DIY-Bestrebungen.
ist Z11
2,5cm zu lang bei ausgeklapptem schaft

Wenn ein Büchsenmacher den Schaft kürzt so dass die Gesamtlänge unter 60 cm ist dann fällt das ja theoretisch dann unter Faustfeuerwaffe, oder nicht?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

Benutzeravatar
zeroflow
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 621
Registriert: Mo 19. Feb 2018, 20:57
Wohnort: Wien

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von zeroflow » Fr 11. Sep 2020, 13:25

gewo hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:59
zeroflow hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:50
gewo hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 11:14


ich suchs jetzt ned raus
aber du kennst die regel ja

durch ABÄNDERUNG einer waffe vom werksmaessigen zustand kann sie niemals in eine niedriger kategorie fallen (sie kann durch solche abaenderungen aber in eine hoeher kategorie wechseln)

das montieren eines MFD auf einer waffe die das werk ohne eine solchen verlassen hat ist eine abaenderung wuerde ich sagen ...
das umbauen auf einen fixschaft genauso
Stimmt auch wieder. Danke Gewo!

Mein Problem ist da aber, dass es sich nicht um eine werksmäßige Waffe, sondern um einen Wechselauf handelt.

Ich habe vor, basierend auf einem CMMG 8" Lauf ein Wechselsystem aufzubauen.

Den Lauf alleine kann ich jetzt nicht beurteilen.

Ich kann mir das Ding jetzt natürlich von einem Büchser gleich direkt mit einem MFD bauen lassen, jedoch hängt das verkürzbar ja nach wie vor davon ab, auf welchen Lower ich das setze.
hier treffen eine menge dinge aufeinander von denen die meisten nicht abschliessend geklaert sind

darfst du aus einzelteilen eine waffe zusammenstellen wenn das ohne spezifisches fachwissen und nur mit haushaltsueblichem werkzeug moeglich ist?
wenn ja, wer ist dann der hersteller der waffe?
denn der
- haftet fuer schaeden die vom produkt ausgehen
- muss die waffe beschiessen lassen
- muss ein beschussbuch fuehren wegen der vergebenen seriennummern
- muss die waffe ins ZWR eintragen lassen
es ist schon ein wenig fraglich ob eine privatperson das darf
ich weiss das nicht

wenn du sie wirklich "herstellen" darfst dann bist du der hersteller
du bist "das werk"
und das was du baust ist eine werksmaessige ausfuehrung
damit kannst die das teil auf 60,2mm hinrexen und fertig

wenn du das nicht darfst dann hat sich die frage eh erledigt

wenn du jetzt einen BueMa (ein waffenhaendler darf das genauso sehr oder weng wie du selber) beauftragts mit der zusammenstellung dann ist der BueMa der hersteller der custom waffe und das was er baut ist die "werksmaessige ausfuehrung"
dann wird er sie aber als eben als
hersteller "manufactur fritz von hinterhof"
eintragen muessen und ned als "DPMS"

glaub ich
Vielen Dank für die hochqualitative Antwort!

Der Verkäufer des Laufs bietet auch die Zusammenarbeit mit einem Büchser an, der sich um Sonderthemen wie Laufkürzung, Beschuss o.ä. kümmert.
Das ist in dem Fall dann hier die sicherste Variante.

Was davon eine Privatperson darf ist da eine gute Frage.

Meine Vermutung wäre gewesen, dass ich als Endkunde sowieso nur einen Lauf mit gültigem Beschuss bekomme.
Ob ich den dann nun wie bei ner AR in nen Upper verschraube oder in nen Glock-Verschluss einlege hätte ich als unwichtig erwartet.

Antworten