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Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Mi 4. Nov 2020, 11:46

gewo hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 10:37
milu hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 09:59
Zitat Walhbeobachter:
"Von den aktuellen Rohdaten darf man sich da nicht täuschen lassen. In Pennsylvania liegt Trump z. B. bei 74 % Gesamtauszählung um rd. 680.000 Stimmen vor Trump. Klingt viel. Bei der Briefwahl ist Biden aber rd. 450.000 Stimmen vor Trump – und davon wurden erst 28 % ausgezählt."
ja
irgend sowas muss es sein

denn nach den rohdaten (die sich seit ca 8:00 soweit ich sehe nicht mehr geaendert haben ..) sieht es ganz klar nach trump aus
wenn GO an biden gehen sollte dann ist gleichstand 270:270
was passiert dann?
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von milu » Mi 4. Nov 2020, 11:50

Kongress wählt, jeder Bundesstaat eine Stimme soviel ich noch weiß...
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Mi 4. Nov 2020, 12:03

milu hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 11:50
Kongress wählt, jeder Bundesstaat eine Stimme soviel ich noch weiß...
junge junge ist das kompliziert ....

US senat:
"..Demnach waren noch die Ergebnisse zu fünf Republikanern und einem Demokraten offen. Die Hochrechnungen sprechen aber für die Republikaner. Über einen Sitz davon - im Bundesstaat Georgia - wird erst Anfang Januar in einer Stichwahl entschieden. Die zwei unabhängigen Kandidaten, die in diesem Jahr nicht zur Wahl standen, werden den Demokraten zugerechnet...."

wenns wirklich am ende 270:270 steht und wenn das wirklich der kongress entscheidet ..... die wahlen im senat sind genauso knapp .... dh die wissen das erst im jaenner?

nett
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von milu » Mi 4. Nov 2020, 12:23

"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Gonzo666 » Do 5. Nov 2020, 07:37

Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten.
Ein Schützenkollege hat mir gestern in einem Gespräch erzählt das wenn man ab 5000 Schuss Munition (9mm) kauft, das man dann außertourlich kontrolliert wird.
Für mich persönlich horcht sich das wie ein Märchen an. Wie soll das mit Privatkäufen von Privatpersonen oder Wiederlader z.b. kontrolliert werden.
Beim Händler ist es klar der muss sie ja melden.
:at2:

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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von AUG-andy » Do 5. Nov 2020, 07:44

Gonzo666 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 07:37
Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten.
Ein Schützenkollege hat mir gestern in einem Gespräch erzählt das wenn man ab 5000 Schuss Munition (9mm) kauft, das man dann außertourlich kontrolliert wird.
Für mich persönlich horcht sich das wie ein Märchen an. Wie soll das mit Privatkäufen von Privatpersonen oder Wiederlader z.b. kontrolliert werden.
Beim Händler ist es klar der muss sie ja melden.
Ab 5000 solltest du selbst eine Meldung an die Behörde mache.
Formlos und Unbürokratisch, es kann halt passieren das sie danach die Aufbewahrung kontrollieren wollen. Oder du schickst gleich ein Foto mit dann könntest du eventuell Glück haben wenn ihnen das genügt. Danach kannst du Einlagern was und wieviel du willst. Nur das mit der Kontrolle wie von dir angeführt gibt's nicht. Wie soll das funktionieren? Ein Händler macht außerdem keine Meldung an die Behörden was du kaufst. Es haben sicher einige zu viel im Schrank liegen ohne Meldung. Nur rechtlich Abgesichert bist du mit der +5000 Meldung bei deiner Behörde.
MfG
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von AUG-andy » Do 5. Nov 2020, 07:48

Gonzo666 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 07:37
Beim Händler ist es klar der muss sie ja melden.
Der schreibt sie ins Munitionsbuch wer sie gekauft hat und wieviel.
Sonst nix, keine Meldung oder dergleichen.
Wer verpflanzt solchen Unsinn?
MfG
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Gonzo666 » Do 5. Nov 2020, 08:08

AUG-andy hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 07:44
Gonzo666 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 07:37
Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten.
Ein Schützenkollege hat mir gestern in einem Gespräch erzählt das wenn man ab 5000 Schuss Munition (9mm) kauft, das man dann außertourlich kontrolliert wird.
Für mich persönlich horcht sich das wie ein Märchen an. Wie soll das mit Privatkäufen von Privatpersonen oder Wiederlader z.b. kontrolliert werden.
Beim Händler ist es klar der muss sie ja melden.
Ab 5000 solltest du selbst eine Meldung an die Behörde mache.
Formlos und Unbürokratisch, es kann halt passieren das sie danach die Aufbewahrung kontrollieren wollen. Oder du schickst gleich ein Foto mit dann könntest du eventuell Glück haben wenn ihnen das genügt. Danach kannst du Einlagern was und wieviel du willst. Nur das mit der Kontrolle wie von dir angeführt gibt's nicht. Wie soll das funktionieren? Ein Händler macht außerdem keine Meldung an die Behörden was du kaufst. Es haben sicher einige zu viel im Schrank liegen ohne Meldung. Nur rechtlich Abgesichert bist du mit der +5000 Meldung bei deiner Behörde.
Betrifft die Meldung der +5000 auch die freie Munition wie z.b. 22lr und trifft das nur auf dauerhaft gelagerte Munitionstand zu?.
AUG-andy hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 07:48
Der schreibt sie ins Munitionsbuch wer sie gekauft hat und wieviel.
Sonst nix, keine Meldung oder dergleichen.
Wer verpflanzt solchen Unsinn?
alles klar.
andere unwissende die nichts hinterfragen. ;)

Gruß Gernot
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Do 5. Nov 2020, 10:07

Gonzo666 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 07:37
Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten.
Ein Schützenkollege hat mir gestern in einem Gespräch erzählt das wenn man ab 5000 Schuss Munition (9mm) kauft, das man dann außertourlich kontrolliert wird.
Für mich persönlich horcht sich das wie ein Märchen an. Wie soll das mit Privatkäufen von Privatpersonen oder Wiederlader z.b. kontrolliert werden.
Beim Händler ist es klar der muss sie ja melden.
wie der andy schon geschrieben hat

das was du gehoert hast ist mehrfach unsinn

richtig ist dass du gemaess WaffG §41 (1) zu melden hast wenn du eine groessere menge an patronen in einem naheverhaeltnis verwahrst

formlose meldung an deine behoerde unter angabe wie verwahrt wird
wenn fuer die behoerde daran irgendwas nicht voellig klar ist schicken sie eine ausserordentliche verwahrungskontrolle

§ 41.
(1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von fast12 » Do 5. Nov 2020, 22:20

Soweit ich mich erinnern kann gab es nach dem Zwischenfall mit dem "Wilderer vom Annaberg" ein Dokument vom Innenministerium (?) in dem u.a. auf das offiziell vernichtete STG-77 vom Bundesheer eingegangen wurde.

Hat dieses Dokument noch jmd. bzw. gibs das vielleicht sogar online? Gerne per PN!

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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von gewo » Fr 6. Nov 2020, 00:13

fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 22:20
Soweit ich mich erinnern kann gab es nach dem Zwischenfall mit dem "Wilderer vom Annaberg" ein Dokument vom Innenministerium (?) in dem u.a. auf das offiziell vernichtete STG-77 vom Bundesheer eingegangen wurde.

Hat dieses Dokument noch jmd. bzw. gibs das vielleicht sogar online? Gerne per PN!
Das war intern
das war das gutachten des sachverstaendigen
wurde soweit mir bekannt nie veroeffentlicht

aber es kursieren halt a paar pdfs irgendwo

und ja
Das wurde offiziell vernichtet

Interessiert hats keinen

War ja eine behoerdenwaffe und keine private
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von zeroflow » So 15. Nov 2020, 16:11

Habe heute im Kurier-Artikel über die Cobra (https://kurier.at/wirtschaft/karriere/i ... /401094816) auf dem Unterleibsschutz ein Gerät/Attachment gesehen, was ich so direkt nicht zuordnen kann.

Vom Aussehen her schaut es wie ein vorbereiteter Aufnahmepunkt aus - nur was ist das genau, und was kommt da dann drauf? Holster für Sekundärwaffe statt Dropleg-Holster wie am Bild?

Weiß da jemand von euch mehr? Danke!

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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von I a » So 15. Nov 2020, 18:52

zeroflow hat geschrieben:
So 15. Nov 2020, 16:11
... ein vorbereiteter Aufnahmepunkt ...
... für Urinbehältnisse beim langen Wache schieben? *duckundweg*
„Die Herausforderung beim Fragen ist, zu wissen, was man nicht weiß.“
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von Baba-Jaga » Mo 16. Nov 2020, 11:17

Laut dem neuen Gesetz werden ja künftig Kategorie B Waffen mit einer Magazinkapazität über 20 Schuss zur Kategorie A.
Wie ist es nun wenn WP und WBK vorhanden ist, ich diese Waffe aber weiterhin führen möchte (WP ist ja deklariert auf Kategorie B Waffen), müsste mir die Behörde dann die A Waffe einfach auf den WP statt auf die WBK eintragen oder ist hier ein neuer Antrag fällig für WP Kategorie A?

Hoffe da kennt sich jemand aus, die Behörden nemlich nicht xD
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Beitrag von bino71 » Mo 16. Nov 2020, 12:44

>20 gilt nur für FFW.
Wichtiger Punkt: Deine Waffe wird nicht Kat A, sondern wenn Du das Magazin >20 ansteckst und dafür brauchst spätesten in einem Jahr eine Berechtigung.

Ansonst gilt:
Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
Magazine für sonstige halbautomatische Schusswaffen (Langewaffen) mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Schuss aufnehmen, eine passende Waffe ist gemeinsam in Besitz des Betroffenen.
In diesen Fällen wird die (oder eine von mehreren) passende Waffe von der Waffenbehörde als verbotene der Kategorie A registriert und ein Kat. B-Platz auf dem Waffendokument gestrichen. De facto gilt die Anzahl der genehmigten Waffen auf WBK und Waffenpass künftig also für Kat. A und B gleichermaßen. In diesen Fällen wird eine Genehmigung nach § 17 für die betroffene Waffe erteilt und man kann auch künftig lange Magazine neu erwerben, solange man die passende Waffe besitzt.

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