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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 15. Apr 2024, 11:40
von Streubombe
Hi!

Frage: angenommen Person A hat keine WBK und möchte sich eine bestimmte Kat-C-Waffe vom einem weit entfernten Händler holen, spricht gesetzlich etwas dagegen wenn Person B (mit WBK) mitfährt diese Waffe erwirbt und nach einer zeitlichen Frist an Person A veräußert um damit die lange Wegstrecke nicht zweimal in Kauf nehmen zu müssen?

Rahmenbedingungen: gegen Person A besteht kein Waffenverbot, in der Übergangszeit bis der WBK-Besitzer die Waffe abtritt wird diese entsprechend sicher verwahrt und nach Übergabe an Person A erfolgt entsprechende ZWR Ummeldung.

Also die Frage nochmal kurz zusammegefasst: WBK-Besitzer kauft sich C-Waffe, möchte diese zeitnah an Person ohne WBK abtreten - ist hier irgendeine zeitliche Frist zu beachten? (vermutlich zumindest 3 Tage wie bei der regulären Abbkühlphase empfehlenswert?)

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 15. Apr 2024, 17:31
von Wolf1971
Private Käufe sind nicht an die Abkühlphase gebunden weil du als Privatperson das ja gar nicht prüfen kannst.
Du hast halt zwei mal die Gebühren für die Registrierung - außer der Händler übernimmt die Erstregistrierung.
Aber wenn du die drei Tage einhalten möchtest wird dich daran keiner hindern.

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (QTDDTOT)

Verfasst: Mo 15. Apr 2024, 17:54
von Mr. Danger
Wenn Person A dem betreffenden Händler 3 Tage vorab informiert, dass Er diese spezielle Waffen kaufen will und auch das Geld überweist, sollte eine sofortige Mitnahme der Waffe möglich sein.
Das "Rechtsgeschäft" hat dann schon stattgefunden und die Frist (Abkühlphase) ist verstrichen.

Wenn man die Waffe natürlich nur einmal ansehen will und im Fall der Fälle gleich mitnehmen möchte wird Deine Variante wohl notwendig sein.