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Hasskommentare gegen Jägerin
- Glock1768
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
was für eine schöne Welt, in der jeder jeden wegen nichts verklagt ... wo ist die Zeit der 70er/80er und 90er ... da gab es Respekt, Benehmen, Toleranz und das klärende Gespräch unter 4 Augen und dann war alles wieder in Ordnung
Heute redet jeder von Werten (meint damit nur seine eigenen und verachtet alles andere) und Gleichberechtigung (um hier nur immer mehr Gräben in die Gesellschaft zu bringen weil nur noch in Extremen gedacht wird) und es wird immer mehr kaputt gemacht
Bitte kommt alle wieder zur "normalen" Vernunft ...
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Zuletzt geändert von Glock1768 am Mo 28. Sep 2020, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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- combatmiles
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..
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- Glock1768
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
das mit dem Hänger ist ärgerlich .. lass das Teil doch mal abschleppencombatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:32ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
Ich besitze auch ein bischen Wald, also wer sich da nicht zu helfen weiß ist selber schuld. Einen Käferbaum oder mehrere, es gibt ja genug davon, umgeschnitten und vor den Hänger gelegt, wetten der kommt persönlich zu mir. Also wegen soetwas braucht man keinen Anwalt.combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:08es ist leider halt so dass man oft keinenanderen Weg mehr hat..
Beispiel: Besitzstörung
Meine Schwägerin hat a Waldstück wo immer ein kroatischer PKW Hänger (incl Schrottautos) abgestellt wird 100e Zetteln und Anrufe bringen nichts, der scheißt einfach drauf... ALso wird jetzt a Besitzstörungsklage gemacht..
Und nein, sie will damit kein Geld verdienen. Sie will einfach nur nicht dass jeder W***** glaubt nur weils a Wald is derf ma da alles reinstellen.. Weil wenn die Dreckskisten nämlich Öl verlieren dürft ihr raten wer das entsorgen muss.. kostenpflichtig...
Wohlgemerkt in meinem Wald dürfen die Nachbarjungs mit den Motocross Maschinen fahren hab ich kein Problem, die verlassen auch nur sehr selten die Waldwege, ein paar Abkürzungen hab ich ihnen erlaubt damit sie etwas springen können und mehr Spaß haben.
Re: Hasskommentare gegen Jägerin
die 3000€ sind aber Strafe - und keine Schmerzensgeld + Gerichts-/AnwaltskostenKGR84 hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:04Etwas gutheißen, bzw. OK finden ist etwas anderes als jemanden zu beauftragen dafür 3000 Euro einzutreiben.
Und ich würde mich auch dagegen wehren. Aber mit Argumenten und verbal. Und wenn man das Gefühl hat dagegen nicht anzukommen, kann man den Beitrag immer noch löschen. Aber sein wir uns ehrlich, wer stellt so einen polarisierenden Beitrag online und wundert sich über Gegenwind? Wenn das nicht provoziert war was dann?
Die Jagd auf Füchse ist OK, erlaubt und erwünscht - auch wenn man gewisse Dinge eben besser nicht online stellen soll (z.b. Jagd auf Jungfuchs etc.)
Re: Hasskommentare gegen Jägerin
Ich würde da halt auch abklären, ob die wirklich in deinem Wald fahren dürfen - es gibt da zumindest in der Steiermark was, dass nennt sich Geländefahrzeugegesetz. Und du darfst deinen Wald nur als Wald nutzen (auch z.b. das Abstellen von Siloballen wäre strafbar). Mit der Ausrede, dass ist "Erholungswirkung" kommst nicht durch - das haben schon andere vor dir versucht.karl_b hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:34Ich besitze auch ein bischen Wald, also wer sich da nicht zu helfen weiß ist selber schuld. Einen Käferbaum oder mehrere, es gibt ja genug davon, umgeschnitten und vor den Hänger gelegt, wetten der kommt persönlich zu mir. Also wegen soetwas braucht man keinen Anwalt.combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:08es ist leider halt so dass man oft keinenanderen Weg mehr hat..
Beispiel: Besitzstörung
Meine Schwägerin hat a Waldstück wo immer ein kroatischer PKW Hänger (incl Schrottautos) abgestellt wird 100e Zetteln und Anrufe bringen nichts, der scheißt einfach drauf... ALso wird jetzt a Besitzstörungsklage gemacht..
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
da bist du dann ganz schnell selber fällig..Glock1768 hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:34das mit dem Hänger ist ärgerlich .. lass das Teil doch mal abschleppencombatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:32ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..
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Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges
Prinzipiell ist die Selbsthilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden droht. Unwiederbringlich sind solche Schäden, die den Betroffenen in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten so schwerwiegend beeinträchtigen, dass sie nicht oder in nicht ausreichender Weise behoben werden können. Somit kommt es immer auf die Unmittelbarkeit und die Schwere der drohenden Schäden an.
Zudem ist für die Selbsthilfe stets das gelindeste, d.h. unbedingt notwendige Mittel zu wählen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt in der Regel einen Akt der unzulässigen Selbsthilfe dar und ist als Besitzstörung zu qualifizieren.
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
Die dürfen ausdrücklich in meinem Wald fahren, erstens weils die Nachbarn sind und zweitens weil ich auch oft viel Lärm mache und das von meinen Nachbarn unkommentiert bleibt. Ich nenn das stillschweigendes Einverständnis. Beide Parteien nehmen sich Rechte raus die sie vielleicht gar nicht haben und beide sind zufrieden damit. Ich brauch da keinen Anwalt dafür.kuni hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:37
Ich würde da halt auch abklären, ob die wirklich in deinem Wald fahren dürfen - es gibt da zumindest in der Steiermark was, dass nennt sich Geländefahrzeugegesetz. Und du darfst deinen Wald nur als Wald nutzen (auch z.b. das Abstellen von Siloballen wäre strafbar). Mit der Ausrede, dass ist "Erholungswirkung" kommst nicht durch - das haben schon andere vor dir versucht.
Re: Hasskommentare gegen Jägerin
Na da hat einer aber ein sehr verklärtes Bild von der Vergangenheit (das sich überhaupt nicht mit meiner Wahrnehmung deckt).
Früher haben sich die Leut deutlich schneller die Goschn eingehaut, das ist halt nie angezeigt geworden.
Ich frag mich aber schon welche Umgangsformen manche Leute pflegen wenn sie es normal finden sich gegenseitig als "Abschaum" zu bezeichnen...
Ich finds jedenfalls gut dass sich die Kollegin gewehrt hat.
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
meine Schwägerin müsste wieder jemanden bezahlen der den Käferbaum umschneidet…karl_b hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:34Ich besitze auch ein bischen Wald, also wer sich da nicht zu helfen weiß ist selber schuld. Einen Käferbaum oder mehrere, es gibt ja genug davon, umgeschnitten und vor den Hänger gelegt, wetten der kommt persönlich zu mir. Also wegen soetwas braucht man keinen Anwalt.combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:08es ist leider halt so dass man oft keinenanderen Weg mehr hat..
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Und dann wieder mit den oben erwähnten Folgen wenn man selber aktiv wird... da wird das "Recht" dann ganz ganz schnell umgedreht..
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
ich schrieb "abschleppen lassen" ... nicht selber woanders hinstellen.combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:41da bist du dann ganz schnell selber fällig..Glock1768 hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:34das mit dem Hänger ist ärgerlich .. lass das Teil doch mal abschleppencombatmiles hat geschrieben: ↑Mo 28. Sep 2020, 12:32ja, früher hat man gesagt: geh bitte stell dein Hänger da net rein..
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Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges
Prinzipiell ist die Selbsthilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden droht. Unwiederbringlich sind solche Schäden, die den Betroffenen in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten so schwerwiegend beeinträchtigen, dass sie nicht oder in nicht ausreichender Weise behoben werden können. Somit kommt es immer auf die Unmittelbarkeit und die Schwere der drohenden Schäden an.
Zudem ist für die Selbsthilfe stets das gelindeste, d.h. unbedingt notwendige Mittel zu wählen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt in der Regel einen Akt der unzulässigen Selbsthilfe dar und ist als Besitzstörung zu qualifizieren.
Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
Natürlich darfst du nicht einen Dienstleister beauftragen ein fremdes Fahrzeug dass dein Einfahrt blockiert abzuschleppen...
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
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Selbsthilfe durch Abschleppen eines Fahrzeuges
Prinzipiell ist die Selbsthilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und ein unwiederbringlicher Schaden droht. Unwiederbringlich sind solche Schäden, die den Betroffenen in seiner Person, seinem Vermögen oder seinen Rechten so schwerwiegend beeinträchtigen, dass sie nicht oder in nicht ausreichender Weise behoben werden können. Somit kommt es immer auf die Unmittelbarkeit und die Schwere der drohenden Schäden an.
Zudem ist für die Selbsthilfe stets das gelindeste, d.h. unbedingt notwendige Mittel zu wählen.
Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges von einem Privatgrundstück stellt in der Regel einen Akt der unzulässigen Selbsthilfe dar und ist als Besitzstörung zu qualifizieren.
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ich schrieb "abschleppen lassen" ... nicht selber woanders hinstellen.
Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!
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lies dir das nochmal durch... und ja, die Rechtssprechung bestätigt das. Du müsstest schwer akut krank werden in etwa dass du den anderen abschleppen lassen darfst.. und dann würde dir das Gericht sagen sie hätten ja auch die Rettung rufen können...
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ich schrieb "abschleppen lassen" ... nicht selber woanders hinstellen.
Es wäre mir absolut neu, wenn ein Fahrzeug meine Hauseinfahrt verstellt und blockiert, dass ich dieses nicht durch einen Dienstleister abschleppen lassen darf!
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lies dir das nochmal durch... und ja, die Rechtssprechung bestätigt das. Du müsstest schwer akut krank werden in etwa dass du den anderen abschleppen lassen darfst.. und dann würde dir das Gericht sagen sie hätten ja auch die Rettung rufen können...
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
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Re: Hasskommentare gegen Jägerin
dass man ein fahrzeug das auf oeffentlichem grund steht und die ausfahrt blockiert nicht abschleppen darf verstehe ich noch ...
aber wenn wer a karre in meinem eigenen wald parkt .....
da darf ich nicht abschleppen lassen?
echt?
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da darf ich nicht abschleppen lassen?
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