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Kuriosität

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 21:07
von Wick
Bin gerade über folgendes Angebot gestolpert:

http://egun.de/market/item.php?id=3285594

Nachdem mir der Einsatzzweck einer Knallpistole mit Schalldämpfer :tipphead: nicht ganz klar ist, wollte ich um eure Erläuterungen bitten!

Re: Kuriosität

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 21:30
von kemira
Vielleicht damit im Gebrauchsfall die Nachbarn nicht aufweckt? :think:

Re: Kuriosität

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 23:28
von Vintageologist
Wer knallen will... aber nicht so laut.

Re: Kuriosität

Verfasst: Fr 29. Apr 2011, 23:29
von mgritsch
mal abgesehen vo der aktuen sinnlosigkeit - schalldämpfer? sind die bei uns nicht so oder su pfuigack? artikelstandort IBK? :think:

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 08:54
von Longchamp
auf einer spielzeugpuffn wirs denk ich mal egal sein, wenn der schalli sowieso nur zierde ist dann sowieso

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 10:02
von sandman
Sollte das ein echter Schalli sein, der durchgängig ist (keine Stifte im Lauf), dann ist er Kat A, egal worauf, oder überhaupt montiert.

Grüße

Sandman

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 10:11
von gewo
hi

wenn ich mich nicht taeusche gab es das VECTOR ding jedenfalls mal in kombination mit einer schalli-attrappe
ob es eine version mit "echtem" schalli auch gab weiss ich ned
ist jedenfalls superdoof dass ohne hinweis darauf einzustellen
der/die kann sich ganz schoenen aerger einhandeln damit ...

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 10:39
von gewo
hmmmm

nochmal nachgelesen
dass ding ist ja nur knall/gas

damit werden "keine geschosse verschossen"
damit ist es keine schusswaffe

soweit ich das rausgooglen konnte hat der schalli KEIN LOCH VORNE
es kann daraus also nix verschossen werden

damit sollte das ganze aber eigentich legal sein, oder?

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 13:03
von Wick
Keine Ahnung ob legal oder nicht...
Das mit dem fehlenden Loch vorne trifft aber nur bis zum ersten richtigen Schuss zu :lol:

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 23:43
von mgritsch
gewo hat geschrieben:dass ding ist ja nur knall/gas

damit werden "keine geschosse verschossen"
damit ist es keine schusswaffe

soweit ich das rausgooglen konnte hat der schalli KEIN LOCH VORNE
es kann daraus also nix verschossen werden

damit sollte das ganze aber eigentich legal sein, oder?


gewo, liest du waffG:

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
....
5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit
Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten
Vorrichtungen allein;

....

somit: egal was dahinter für ein spielzeug oder scharfes ding ist, schalli = verboten und aus.

lg
martin

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 23:53
von sandman
Ja, aber wenn es nur eine Schalldämpferattrappe ist (=kein Loch vorne, oder verstiftelt), dann ist es auch kein Schalldämpfer und damit nicht verboten.

Grüße

Sandman

Re: Kuriosität

Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 23:54
von gewo
mgritsch hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:dass ding ist ja nur knall/gas

damit werden "keine geschosse verschossen"
damit ist es keine schusswaffe

soweit ich das rausgooglen konnte hat der schalli KEIN LOCH VORNE
es kann daraus also nix verschossen werden

damit sollte das ganze aber eigentich legal sein, oder?


gewo, liest du waffG:

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
....
5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit
Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten
Vorrichtungen allein;

....

somit: egal was dahinter für ein spielzeug oder scharfes ding ist, schalli = verboten und aus.

lg
martin



hi martin

ja schoen, soll mir recht sein

trotzdem denk ich mal dass ein rohr welches vorne geschlossen ist - und daher kein scharfer schuss durchgehen kann - evt dann doch kein schalldaempfer sein wird

aber wie gesagt
ned mein bier

die auktion ist jedenfalls verzichtbar ....
wenn der anbieter pech hat handelt er sich ned menge aerger ein
ob zurecht oder zu unrecht werden wir dann aber nie erfahre schaetze ich ...

Re: Kuriosität

Verfasst: So 1. Mai 2011, 00:07
von mgritsch
sandman hat geschrieben:Ja, aber wenn es nur eine Schalldämpferattrappe ist (=kein Loch vorne, oder verstiftelt), dann ist es auch kein Schalldämpfer und damit nicht verboten.


natürlich. alles was kein schalldämpfer ist, ist wenigstens aufgrund dieses paragrafen nicht verboten. macht sinn. :)
wobei es natürlich einige grenzwertige vorrichtungen gibt, so im bereich der mündungsbremsen und MFD etc.

lg
martin

Re: Kuriosität

Verfasst: So 1. Mai 2011, 00:11
von mgritsch
gewo hat geschrieben:trotzdem denk ich mal dass ein rohr welches vorne geschlossen ist - und daher kein scharfer schuss durchgehen kann - evt dann doch kein schalldaempfer sein wird


naja geschlossen kann es ja wohl nicht sein, sonst würde es dir durch den druck der pulvergase um die ohren fliegen.
und selbst wenn - von "scharfen schüssen" steht im gesetz nix. vorrichtung zur dämpfung des schussknalles.
mir wär das definitiv zu heiß.
andererseits wird er das ja auch wo gekauft haben, möglicherweise sogar bei uns bei einem händler? also doch legal möglich?

egal, das ding ist sowieso irgendwie sinnlos.

Re: Kuriosität

Verfasst: So 1. Mai 2011, 01:13
von Wick
Irgendwie sinnlos?
Äusserst sinnlos!