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Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

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gewo
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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von gewo » Fr 19. Feb 2021, 16:30

steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 11:59
Mein haus steht auf diesem grund, ja. Warum?
es geht ja um den nachweis
du brauchst prima fotos, gestochen scharf, mit allem drauf was du fuer eine besitzstoerungsklage brauchst
und du moechtest keine arbeit damit haben

angenommen du stellst dir sowas ins fenster
https://www.amazon.de/dp/B07X37DT9M/ref ... KMDF8FN7TF
dann ist das NICHT legal

solltest du aber zum fraglichen zeitpunkt zufaellig an genau der selben stelle gestanden sein und haettest du das foto genau zu dem zeitpunkt zum zweck der dokumentation der besitzstoerung mit dem handy oder einem fotoapparat gemacht dann waere das legal ....


zum produkt selber:
blink verlangt jetzt fuer die blink-mini neukunden eine abogebuehr fuer den speicherplatz
das ist uebel
ich als altkunde habe alles gratis
fuer die grossen blink kameras und fuer die blink minis
das produkt selber ist aber prima
wennst mal zu mir in den laden kommst red mich drauf an ich zeigt dir was dazu

clips per email senden geht leider ned
weisst eh
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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von steps » Fr 19. Feb 2021, 17:37

Tirol01 hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 16:15
Vom Anwalt deines Vertrauens auf Besitzstörung und den Übeltäter gleich eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. So handhaben wir das mit widerrechtlich auf Privat/Firmengrund abgestellten KFZ. Mit dem Abschleppen bist immer der Dumme. Da Privatgrund trägst du erstmal die Kosten.
Da auf Privatgrund unsere Polizei nicht zuständig ist, lassen sie dort auch nicht abschleppen. Zuständig sind sie auf Privatgrund dann, wenn aus dem geparkten KFZ Öl oder sonstige Flüssigkeiten austreten und dadurch die Umwelt geschädigt wird. Vielleicht kannst du damit etwas anfangen.
wie meinst du das mit der unterlassungserklärung??ich habe heut(vor wut) wohl schreiben vergessen das an der tafel vor dem 1,tag parker was mit "apschleppen stand".habe da mal blöd geschaut als der apschlepper meinte das des nicht so einfach wäre, vorallem müsste ich die kosten zivilgerichtlich einklagen....die polizei konnte/wollte da auch nicht helfen, habe nur erfahren das es sich um ein firmen kfz handelt...

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von combatmiles » Fr 19. Feb 2021, 18:05

du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

Damit haben wir auf unserem Waldstück die Wildparkerei etwas in den Griff bekommen..
Das Schreiben hefte ich den Knaben immer auf die Scheibe. Bis dato mussten wir erst 2x Klage wegen Besitzstörung machen. Beide Male war die Summe deutlich dreistellig (ohne Anwaltsaufwand) für die Betreffenden.. Zahlen sie sofort die geforderten 70 Euro, gehen Frauchen und ich immer nett essen davon... Weigern sie sich, gehen wir richtig gut essen.. Die Besitzstörung ist eines der mächtigsten Tools in der Rechtssprechung mMn..

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von steps » Fr 19. Feb 2021, 18:09

gewo hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 16:30
steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 11:59
Mein haus steht auf diesem grund, ja. Warum?
es geht ja um den nachweis
du brauchst prima fotos, gestochen scharf, mit allem drauf was du fuer eine besitzstoerungsklage brauchst
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langsam nähern wir uns an einer überwachungslösung. leider ist der teil vom grund vom haus aus nicht einsehbar, da hanglage und auch meine parkplätze oben, davor sind, weshalb mit zaun, hecke, büsche nur einen teil eingefriedet werden könnte und ich noch so eine absenkbare kette oder schrankenanlage brauchen würde :doh: . mit grossen steinen und hohen gras wäre noch die beste lösung, wenn die achse weghängt würde ich auch gestochnscharfe bilder wegn der besitzstörung zusammenbringen ;) .

mich wurmt das mit dem kindergartenpltz soo! als sie im 3tn monat schwanger war wars zu früh, 2tage nach der geburt man könne nix versprechen da nur 2 plätze, natürlich werden ortsansässige bevorzugt,blablabla...und jetz die absage obwohl seit jahren mein grund als ausweich, pausen/müllplatz dient... :angry-cussingblack:

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von steps » Fr 19. Feb 2021, 18:12

combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:05
du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

Damit haben wir auf unserem Waldstück die Wildparkerei etwas in den Griff bekommen..
Das Schreiben hefte ich den Knaben immer auf die Scheibe. Bis dato mussten wir erst 2x Klage wegen Besitzstörung machen. Beide Male war die Summe deutlich dreistellig (ohne Anwaltsaufwand) für die Betreffenden.. Zahlen sie sofort die geforderten 70 Euro, gehen Frauchen und ich immer nett essen davon... Weigern sie sich, gehen wir richtig gut essen.. Die Besitzstörung ist eines der mächtigsten Tools in der Rechtssprechung mMn..

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von fast12 » Fr 19. Feb 2021, 18:25

Du stellst eine einfache Kamera auf, die Fotos speichert mit Bewegungssensor. kA wie die Qualität heute von den Dingern ist, aber zB kannst du auch eine Wildkamera verwenden. Achte darauf, dass (zumindest am Endergebnis....) nur dein Grundstück drauf ist und kein öffentlicher Grund.

Es gibt eigene Firmen die sich auf sowas spezialisiert haben, zB https://www.meinbesitz.at , denen kannst du alles weitere überlassen.

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von ebner33 » Fr 19. Feb 2021, 18:32

steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:12
combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:05
du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

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Warum sollte es?
Der Falschparker begeht die Straftat,und du hast es via Bildbeweis festgehalten,eindeutiger geht es nicht.
Und mit der Unterlassungsverfügung,gibst du dem Täter ja nur die Gelegenheit,diesmal quasi günstiger auszusteigen.
Ist also quasi ein entgegenkommen deinerseits.
Ich kenne einige Grundbesitzer,die sich so jedes Monat einige hundert Euro dazuverdienen,vorallem in Ausfluggebieten...
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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von steps » Fr 19. Feb 2021, 18:39

ebner33 hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:32
steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:12
combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:05
du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

Damit haben wir auf unserem Waldstück die Wildparkerei etwas in den Griff bekommen..
Das Schreiben hefte ich den Knaben immer auf die Scheibe. Bis dato mussten wir erst 2x Klage wegen Besitzstörung machen. Beide Male war die Summe deutlich dreistellig (ohne Anwaltsaufwand) für die Betreffenden.. Zahlen sie sofort die geforderten 70 Euro, gehen Frauchen und ich immer nett essen davon... Weigern sie sich, gehen wir richtig gut essen.. Die Besitzstörung ist eines der mächtigsten Tools in der Rechtssprechung mMn..

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Warum sollte es?
Der Falschparker begeht die Straftat,und du hast es via Bildbeweis festgehalten,eindeutiger geht es nicht.
Und mit der Unterlassungsverfügung,gibst du dem Täter ja nur die Gelegenheit,diesmal quasi günstiger auszusteigen.
Ist also quasi ein entgegenkommen deinerseits.
Ich kenne einige Grundbesitzer,die sich so jedes Monat einige hundert Euro dazuverdienen,vorallem in Ausfluggebieten...
ok, das war ja eigentlich mein gedanke:
zaun büsche kosten...
überwachung, kostet auch ABER, das dauert wahrscheinlich kein 1/4 jahr um mit plus auszusteigen :D

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von combatmiles » Fr 19. Feb 2021, 20:24

steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:12
combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:05
du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von combatmiles » Fr 19. Feb 2021, 20:26

steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:39
ok, das war ja eigentlich mein gedanke:
zaun büsche kosten...
überwachung, kostet auch ABER, das dauert wahrscheinlich kein 1/4 jahr um mit plus auszusteigen :D
die ersten 10 sag ich mal bringen das Geld für die Absicherungsmaßnahmen, dann sicherst ab und spätestens dann haben es die Anrainer eh geschnallt... ;)
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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von gewo » Fr 19. Feb 2021, 22:57

Wenn nicht vom haus aus einsichtig ...... vom baum gegenüber wird es schon einsichtig sein oder?

https://www.amazon.de/die-neue-blink-ou ... 6325560220

Das nur die cam
Du brauchst den WLAN teil (fuer bis zu 10 kameras) auch
Kostet als set zusammen ... weiss ned ... 160,- oder soll
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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von Bernd2 » Fr 19. Feb 2021, 23:02

Als Privatgrund hast das Grundstück ja ausgeschildert. Also ganz einfach den Übeltäter fotografieren und dem Anwalt zwecks Besitzstörungsklage schicken. Das haben wir bei uns am Firmenparkplatz auch öfters gemacht. Die Anwalts und Verfahrenskosten trägt der Falschparker (und das ist grad nicht wenig). Man glaubt gar nicht wie schnell sich das herumspricht und keiner mehr dort parkt.
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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von Tirol01 » Sa 20. Feb 2021, 05:45

combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 20:24
steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:12
combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:05
du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von Tirol01 » Sa 20. Feb 2021, 05:45

combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 20:24
steps hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:12
combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 18:05
du schreibst nen wisch wo drauftsteht: das unrechtmäßige Benützen des Privatgrundstückes kostet XX Euro. Zahlbar SOFORT ansonsten anhand der Beweislage (Fotos am um xx UHr) erfolgt eine Besitzstörungsklage. Dazu schreibst auch dass er wenn er das gleich bezahlt er ja auch die Unterlassungserklärung (das er sich da nicht mehr reinstellt) zu unterfertigen hat. Macht er es trotzdem nochmal, ist es Vorsatz..

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Re: Grundstück/Besitzstörung/Videoüberwachung

Beitrag von Exitus » Sa 20. Feb 2021, 08:54

Das hatte ich leider auch schon mal.
Ich bin bei einem Störungseinsatz mit dem Firmenauto ca 15 Minuten auf einem Privatparkplatz gestanden.
Bei wegfahren hatte ich einen vorgedruckten Zettel auf der Windschutzscheibe mit der Aufforderung binnen 10 Tagen 100€ zu zahlen oder eine Besitzstörungsklage zu bekommen.
Ich hab das mit einem befreundeten Anwalt besprochen und dann gezahlt.
Da kommt man nicht aus.
Mein Fazit, wenn dort das nächste mal eine Störung und kein Parkplatz frei ist, fahr ich wieder.
Soll es denen halt den kompletten Keller anfüllen, mir egal!

Greetings Oliver

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