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Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 09:50
von hari
Darengus hat geschrieben:
Sa 15. Jan 2022, 02:42
hari hat geschrieben:
Sa 15. Jan 2022, 00:56
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Ich versuche es nochmal: was befaehigt Dich dazu medizinische Ratschlaege zu erteilen?
Einiges. Vorerst einige Statistiken und Recherchierte Daten:
Nein, gar nichts. Du bist weder sein Arzt, noch Virologe o.ae. Du bist ein Laie der sich an irgendwelche Informationen klammert die er fachlich gar nicht beurteilen kann. Und darauf basierend gibst Du medizinische Ratschlaege an dritte?

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 10:13
von Laubmasta_reloaded
Colonel Erran Morad hat geschrieben:
Fr 14. Jan 2022, 12:49
An dieser Stelle zwei aktuelle Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes zur Zuverlässigkeit (Geschäftszahl Ra 2019/03/0089, Entscheidung vom 21. August 2021), zu denen sich jeder selbst ein Bild machen kann:
Die Beurteilung der Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde setzt eine Prognose über die zukünftigen Verhaltensweisen des zu Beurteilenden voraus; in diese Prognose haben die gesamte Geisteshaltung und Sinnesart, konkrete Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften des zu Beurteilenden einzufließen. Die "Tatsachen" im Sinne des § 8 Abs. 1 WaffG 1996 als Ausgangspunkt der Prognoseentscheidung sind somit nicht eingeschränkt; vielmehr kommt jede Verhaltensweise, jede Charaktereigenschaft der zu beurteilenden Person in Betracht, die nach den Denkgesetzen und der Erfahrung einen Schluss auf ihr zukünftiges Verhalten im Sinne (u.a.) des § 8 Abs. 1 Z 1 WaffG 1996 zulässt, also erwarten lässt, der Betreffende werde Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden.
Bei der Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist angesichts des mit dem Waffenbesitz verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ein strenger Maßstab anzulegen. Mit Entziehung ist auch dann vorzugehen, wenn im Einzelfall ein nur einmal gesetztes Verhalten den Umständen nach die Folgerung rechtfertigt, der Urkundeninhaber gewährleiste nicht mehr das Zutreffen der in § 8 Abs. 1 WaffG 1996 genannten Voraussetzungen. Die nach der Rechtsvorschrift des § 8 Abs. 1 WaffG 1996 vorzunehmende Verhaltensprognose kann daher bereits auf der Grundlage eines einzigen Vorfalls einen Schluss im Sinn ihrer Z 1 bis 3 rechtfertigen. Eine bisherige Unbescholtenheit tritt bei dieser Beurteilung in den Hintergrund.

Genau das meinte ich.

Wie die Behörden dies dann handhaben werden wird sich ab Februar bzw. 2023 zeigen wenn die Beschwerde Verfahren durch sind.

Von daher kann ich nur jedem Waffenbesitzer raten sich eine Befreiung zu organisieren, falls man sich nicht impfen lassen möchte und nicht Verwaltungsstrafen zu "sammeln" um dann zu hoffen dass das alles Schlussendlich als Verfassungwidrig o.ä eingestuft wird.

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 10:24
von silverstar
Verschenke meine noch ausstehende Boosterimpfung ! Ich war dumm genug mich 2x "Jauckerln " zu lassen ! und bzgl "Verlässlichkeit" ? Wir werden sehen wie lange diese sogenannte "Regierung " noch Bestand hat !

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 10:56
von yoda
Ich würde mal abwarten und Tee trinken. In diversen Skigebietsbezirken ist die 7 Tages Inzident bei 3600, trotzdem stapeln sich keine Leichen bzw. geht die Intensivbelegung zurück. Abgesehen davon hat man eine Vielzahl von Dingen nicht berücksichtigt, also dieser ganze Impfpflichtschwachsinn fliegt denen verwaltungstechnisch und juristisch sowas von um die Ohren. Am 1.2 wenn fast 1 Mio Impfzertifikate ablaufen kriegen Nehammer und Mückstein wahrscheinlich schon Schweißperlen auf der Stirn.

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 15:15
von Darengus
yoda hat geschrieben:
Sa 15. Jan 2022, 10:56
Ich würde mal abwarten und Tee trinken. In diversen Skigebietsbezirken ist die 7 Tages Inzident bei 3600, trotzdem stapeln sich keine Leichen bzw. geht die Intensivbelegung zurück. Abgesehen davon hat man eine Vielzahl von Dingen nicht berücksichtigt, also dieser ganze Impfpflichtschwachsinn fliegt denen verwaltungstechnisch und juristisch sowas von um die Ohren. Am 1.2 wenn fast 1 Mio Impfzertifikate ablaufen kriegen Nehammer und Mückstein wahrscheinlich schon Schweißperlen auf der Stirn.
Achja stimmt, ab Februar läuft ja der Grüne Pass bei fast einer Million ab und sie gelten wieder als ungeimpft:

https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... ebruar-den

Pünktlich zur Impfpflicht sind es dann wieder über 2 Millionen ungeimpfte...

:doh: :D

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 15:52
von winnfield
sorry darengus,

die impfpflicht bezieht sich auf min. 2 impfungen,

der grüne pass fordert den booster spätestens 6 monate nach der 2. impfung.

oder?
chris

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 16:19
von Darengus
winnfield hat geschrieben:
Sa 15. Jan 2022, 15:52
sorry darengus,

die impfpflicht bezieht sich auf min. 2 impfungen,

der grüne pass fordert den booster spätestens 6 monate nach der 2. impfung.

oder?
chris
Soweit ich das richtig verstanden habe laut - https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml:

Umfang der Impfpflicht
§ 4. (1) Die Pflicht, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen, umfasst eine
164/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext2 von 7
www.parlament.gv.at
3 von 7
1. Erstimpfung,
2. Zweitimpfung oder weitere Impfung, die frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der
Erstimpfung durchzuführen ist, und
3. Drittimpfung oder weitere Impfung, die frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der
Vorimpfung durchzuführen ist.

weiterers:

(7) Im Fall einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich der zentral zugelassenen Impfstoffe oder
einer Änderung des Standes der Wissenschaft hinsichtlich der
1. Impfintervalle,
2. der für eine Schutzimpfung anerkannten Impfstoffe, oder
3. der für eine ausreichende Schutzwirkung erforderlichen Anzahl an Impfungen.

Heisst die können durch die Impfpflicht auch anordnen, dass man alle 3 Monate boostern muss, und auch der 8.9. und 10 Booster verpflichtend ist, sonst muss man eine Verwaltungsstrafe bezahlen.

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 16:25
von winnfield
Jo eh,oba 270 tage sind keine 6 monate

zitat kleine zeitung
"Da die Gültigkeit der Impfung nach dem 2. Stich von neun auf sechs Monate verkürzt wurde"

Die 1 mio. ist also nach 6 monaten nicht ungeimpft im sinne der impfpflicht.
jedoch verliert der grüne pass nach 6 monaten seine gültigkeit.

hast mich?

chris

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 16:36
von Darengus
Ja, wenn der Grüne Pass aber abläuft, ist es ja so als wäre man ungeimpft, man kann ja ohne Grünen Pass nichts mehr machen ausser Arbeiten und zuhause sitzen.

Ausserdem da sie ja die Intervalle dauernt ändern, wer sagt dass sie es nicht alles wieder verkürzen in Zukunft. Es steht ja auch im Gesetzestext drinnen:

"(7) Im Fall einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich der zentral zugelassenen Impfstoffe oder
einer Änderung des Standes der Wissenschaft hinsichtlich der
1. Impfintervalle"

heisst Politik und Pharma bestimmen dann wie oft man den booster holen muss, wenn man den Status im Grünen Pass aufrecht erhalten will ohne eine Verwaltungsstrafe zu bekommen. Dann sind wir der Willkür der Pharma und Politik ausgeliefert. Ob das so gut ist?

Anfangs hieß es noch man ist mit nach der 2. Impfung Vollimmunisiert. Jetzt kommt demnächst die 4. https://www.krone.at/2603576

"Der Münchner Corona-Experte Clemens Wendtner mahnt zur zügigen Vorbereitung auf die vierte Corona-Impfung - mit den verfügbaren Impfstoffen. „Für mich wäre eine Viertimpfung vier bis sechs Monate nach der dritten Impfung eine adäquate Maßnahme“, sagte der Chefarzt der Infektiologie an der Münchner Klinik Schwabing."

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 16:45
von AUG-andy
winnfield hat geschrieben:
Sa 15. Jan 2022, 16:25
Jo eh,oba 270 tage sind keine 6 monate

zitat kleine zeitung
"Da die Gültigkeit der Impfung nach dem 2. Stich von neun auf sechs Monate verkürzt wurde"

Die 1 mio. ist also nach 6 monaten nicht ungeimpft im sinne der impfpflicht.
jedoch verliert der grüne pass nach 6 monaten seine gültigkeit.

hast mich?

chris
Richtig
Der 3 Stich oder Booster genannt, ist derzeit auf 9 Monate oder 270 Tage befristet.
Mal schauen ob das so bleibt. :whistle:

Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass): Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

https://gruenerpass.gv.at/geimpft/

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 15. Jan 2022, 16:50
von winnfield
Darengus hat geschrieben:
Sa 15. Jan 2022, 15:15


Pünktlich zur Impfpflicht sind es dann wieder über 2 Millionen ungeimpfte...

:doh: :D
sorry, sind im sinne der impfpflicht GEIMPFT

chris

ps. was in der zukunft passieren kommt gleicht einem möglichen asteroideneinschlag, wir wissen es einfach nicht

Re: Impfpflicht Verwaltungsstrafen

Verfasst: Sa 22. Jan 2022, 17:39
von Maria
Ich war auch gestern Boostern die dritte, anschließend Sofort am Schiesstand und die Wandmontage von der Save-Box erledigt ich wusste das heute die bekannten Nebenwirkungen auftauchen was auch so war ;).