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Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

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combatmiles
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Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » So 21. Aug 2022, 20:59

Ich weiß nicht wo genau ich meine Frage/Problem reinpacken soll... vielleicht weiß ja einer von euch wie man hier etwas Druck aufbauen kann..

Ausgangslage vor knapp 2,5 Jahren:
Eine Gartenbaufirma (Erdbewegungen triffts besser) hat gegenüber unserem Haus ne Wiese gepachtet. Anscheinend Erweitertes Wohngebiet wo also diese Firma zulässig ist.

Die Behörde hat den Betrieb mit Auflagen genehmigt, unter anderem Bau einer Halle, Lärmschutzwänden usw usw..

Dies alles ist bis dato NICHT geschehen, die Firma arbeitet ohne Schutzmaßnahmen für die Anrainer einfach weiter.
Anzeigen bei der Behörde haben bis dato anscheinend nichts gebracht weil die Firma seit 2 Jahren den Betrieb "einfach so" weiter führt.

Morgen hab ich abermals ein Telefonat mit der BH (ist glücklicherweise NICHT meine WohnsitzBH) wo ich gerne etwas Druck aufbauen würde.

S-äum-nis-beschwerde ist es ja nicht wenn die nicht tätig werden.
Wie nennt man dass bzw was kann ich tun damit die BH endlich in die Gänge kommt und da einschreitet? Etwaige Strafen (so wurde mir vor einem Jahr "erzählt") erhöhen sich zwar, aber die Firma lacht anscheinend darüber...
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Laubmasta_reloaded » So 21. Aug 2022, 21:15

Da kannst ned viel machen.

Ist vermutlich eine Freunderl Partie. Sonst wäre schon längst was passiert, weil ja auch diverse Auflagen offensichtlich nicht erfüllt wurden.

Evtl. mal zur Zeitung gehen und öffentlich Druck aufbauen probieren. Vielleicht kommst ja dann bei "Am Schauplatz" vor :lol:

Aber ned mal dann wird groß was passieren.

Hast du Bekannte in der Politik? Die könnten dir da vermutlich am ehesten helfen, falls sie von der richtigen Partei sind.

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rhodium
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von rhodium » So 21. Aug 2022, 21:42

Vielleicht in Richtung Verschmutzung? Ich meine man kann ja nicht auf einer Wiese eine Firma betreiben. Beim Umweltschutz geht's oft dann ganz schnell.

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combatmiles
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » So 21. Aug 2022, 22:19

ja ich weiß es ist schwierig da einen Ansatzpunkt zu finden.. Gemeinde sagt: nicht zuständig. BH sagt: Polizie holen für die anzeige. Polizei sagt: net scho wieder.. usw usw.. und die Firma freut sich weils net bauen müssen und so den Platz nutzen können...
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Camare
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Camare » So 21. Aug 2022, 22:48

wenn die Auflagen zur Genehmigung nicht erfüllt sind und die Gewerbebehörde nichts macht kann eventuell ein Anwalt helfen - ein Gewerbeinspektor müsste auch den einen oder anderen Tipp haben ..

mikonis
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von mikonis » So 21. Aug 2022, 22:51

Ich seh da nicht viel Möglichkeiten. Vor allem fehlen Informationen.

Bescheidfristen bzw. deren Umsetzung (Fertigstellungsfristen) könnten auf Wunsch der Konsenswerberin, der Gartenbaufirma, durchaus verlängert worden sein, z.B. der Bau eines Lärmschutzes (was ich nicht verstehe ist, wieso eine Gartenbaufirma überhaupt Lärmschutzwände brauchen sollte). Eine Halle könnte der ordnungsgemäßen Unterbringung von Baugeräten dienen, also asphaltierter Untergrund, Ölabscheider etc.

Problematischer wird es, wenn neben den Bauarbeiten der eigentliche Betrieb zu Mängeln Anlass gibt, also Betriebszeiten, Betriebsvorschriften, Umweltauflagen etc. nicht eingehalten werden. Die werden aufgezeigt durch schriftliche Anzeige und Fotos, es erfolgt eine Kontrolle durch die Behörde und die Missstände müssen binnen Frist behoben werden. Es muss allerdings ein Verfahren geben, telefonieren hilft da recht wenig. Bisschen schneller geht es, wenn relevante Verstöße festgestellt werden, z.B. die Lagerung von Bodenaushüben oder Bauschutt ohne Bewilligung; da bestünde eventuell eine Umweltgefährdung; es könnte ein Verstoß gegen Steuervorschriften sein, Abfall zu lagern.
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » So 21. Aug 2022, 23:00

Im Bescheid steht, sie müssen innerhalb 3 jahren zu Bauen beginnen.
Die Behörde sagt, solange die Auflagen nicht erfüllt sind ( wie z.Bsp die Halle die für die Lkws ist und auch die Lärmschutzwände) dürfe keine betriebliche Tätiigkeit stattfinden.. nur setzt sie das halt nicht durch, warum auch immer...
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von mikonis » So 21. Aug 2022, 23:20

Das ist zumeist eine Sache von "Leben und leben lassen". Würde die Behörde den - unzulässigen - Betrieb unterbinden, wäre die Firma erledigt. Wer will das schon, daher zuwarten. Den Bescheid kann vermutlich nur die Gemeinde als Partei verhindern, wenn sie das will. Wirklich arm ist der Verpächter, der wird vermutlich auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben (1. der Verursacher, 2. der Grundeigentümer), falls es der Firma nicht gelingt die Bauvollendungsfrist zu verlängern. Eine Verlängerung der 3-jährigen Baubeginnsfrist ist wahrscheinlich. Baubeginn ist kein Thema, dafür reicht ein Bauzaun.
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von joei » Mo 22. Aug 2022, 21:32

Mein Zugang falls alles Andere nicht wirkt:
Kontaktaufnahme möglichst mehrerer Personen mit dem Volksanwalt...oft hilft das...
Stand your ground! :at1:

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » Mo 22. Aug 2022, 21:35

Volksanwalt hab ich gestern schon kontaktiert....
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Grün » Di 23. Aug 2022, 06:06

Was am logisch ist wurde noch nicht gemacht. Mit dem Besitzer/Betreiber selbst reden.

Wenn es nicht legal wäre, hätten die Behörden den Betrieb längst eingestellt.

So viel Lärm wird eine kleine Firma am Lagerplatz auch nicht machen. Es wird ja sicher kein Brecher oder ähnliches betrieben werden. Die paar LKW hört man nicht wenn man will, viel ist da Kopfsache. Spield womöglich Neid auch noch eine Rolle?

Ich selbst bin immer froh wenn sich ein neuer Betrieb andiedelt. Bringt Arbeitsplätze, Steuereinnahmen der Gemeinde und sichert regionale Infrastruktur.

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » Di 23. Aug 2022, 14:57

du, Neid sicher nicht, ganz im Gegenteil!

Der Betreiber lacht uns und die anderen Anrainer aus, er macht einfach weiter.. Er hat ne Erdbewegungsfirma wo um viertel nach 5 im Winter die LKW gestartet werden und dann bis zu einer Stunde am Stand laufen.. Bis die Hackler halt mitn Kaffee fertig sind..
Die Erdbewegungsfirma bescheißt die Behörde wos nur geht, weil sie sich als "Gartenbau" nennen. Das Geschäftsfeld ist aber ein völlig anderes.
Im Bescheid sind klipp und klar die Auflagen genannt unter welchen Bestimmungen er den Betrieb machen darf. Keine einzige der Auflagen ist bisher eingehalten worden. Würde euch das gefallen direkt vor der Haustüre? Die Auflagen hat die Behörde ja nicht gemacht weil ihr langweilig war, sondern weil es eben u den Schutz der Anrainer geht..
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Di 23. Aug 2022, 18:25

Hast schon angefangen alles zu dokumentieren?

Lärm Messung jeden Tag ein oder mehrmals und dokumentieren.

Fotos, Videos vom Betrieb anfertigen um zu beweisen das dort "betriebliches" stattfindet.

Evtl dort Arbeiter bzw. Zulieferer locker in Gespräche verwickeln. Da erfragt man dann vielleicht auch wer von wem der Freunderl ist und warum das so geht wie es geht.

Beschwerden und Anfragen an Behörden natürlich auch niederschreiben, mit wem was besprochen wurde usw. Sprich, ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von gewo » Di 23. Aug 2022, 18:35

this

kamera montiert
daten auswerten

vor allem brauchst aber den bescheid
was hams denn WIRKLICH fuer auflagen?

bist du als anrainer beteiligter im verfahren?
wenn ned kriegst normal garnix
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » Di 23. Aug 2022, 18:40

Bescheid hamma, sind Beteiligte
Dokumentiert wird alles, zumindest wenn ich da bin
Geht per Mail immer incl Sachverhalt an die Behörde

Die schlagendste Auflage meiner Meinung nach: der BEtrieb darf erst nach Fertigstellung der baulichen Maßnahmen und Baufertigstellungsanzeige aufgenommen werden..

Nach dem Telefonat gestern haben die der Firma wieder eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Danach solls nen Lokalaugenschein geben..
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