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(Ärzte-) Kammer Nachzahlung

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Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Beitrag von RAR » Mi 2. Nov 2022, 00:10

gewo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 11:08
RAR hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 10:26
Auch in Institutionen Öffentlichen Rechts arbeiten Menschen, die manchmal Fehler machen.
warum gelten dann gerichtlich betriebene forderungen derartiger institutionen, zB auch der SVA immer als "zu recht erhoben" und du kannst einen ger. zahlungsbefehl von dem haufen ned beeinspruchen?
Ein gerichtlicher Zahlungsbefehl ist aber schon sehr spät im Ablauf … Zuerst bekommt man einen Bescheid, und den kann man beeinspruchen. Da gibt's dann ein paar "Unschärfen", mit denen ich soviel nicht zu tun habe -- meist muss der beschiedene Betrag zum Stichtag eingezahlt sein, um die Betreibung zu verhindern, was aber nicht bedeutet, dass man nichts zurückfordern kann. Wenn der Betrag so hoch ist, dass man in Liquiditätsschwierigkeiten käme, macht man halte eine Ratenvereinbarung und ersucht gleichzeitig um Prüfung der Forderung.

Die SVA (inzwischen ja umbenannt) ist die Versicherung der selbstständig Gewerbetreibenden und die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem, was der Steuerberater an Jahreserfolg abrechnet -- damit ist auch der StB zumindest teilweise an der Vorschreibungshöhe beteiligt und somit erster Ansprechpartner, bevor der Jahresabschluss abgegeben wird.

Bei der (inzwischen) Gesundheitskasse, vormals GKK, laufen die Uhren anders, da hat man es als Unternehmer schon deutlich schwerer -- aber auch dort ist die eigene Lohnverrechnung für die Berechnungsgrundlagen der erste Ansprechpartner …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Beitrag von gewo » Mi 2. Nov 2022, 09:53

RAR hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 00:10
Ein gerichtlicher Zahlungsbefehl ist aber schon sehr spät im Ablauf … Zuerst bekommt man einen Bescheid, und den kann man beeinspruchen.
naja

jaein

in meinem fall war es so das es eine umgruendung gegeben hat.

der betrieb wurde mehr als ein jahr rueckwirkend umgegruendet weil ein gesellschafter gestorben ist und weil das ein nicht-oesterreicher war hat das firmenbuchgericht zuerst a dutzend notariell beglaubigte dokumente aus dem ausland gefordert und dann trotzdem nach ueber einem jahr den firmenbucheintrag amtlich geloescht

damit musste die firma rueckwirkend umgegruendet werden

und damit is die SVA und auch die damalige ASVG ueberhaupt ned zurecht gekommen.
die haben die abgaben ned einfach umgebucht sondern haben fuer den "neuen" betrieb rueckwirkend die vollen abgaben nachgefordert.
uebrigens auch bei meinem mitarbeitern damals.
waehrend das ASVG lohnnebenkostenthema bei den mitarbeitern mit hilfe der AK recht bald geloest werden konnte hat es die SVA einfach ned auf die reihe gebracht.
obwohl ich die abgaben der rueckwirkend umgegruendeten firma ja schon mal entrichtet hatte wurden diese nachgefordert.
immer beeinsprucht
a dutzend mal im detail erklaert
jedes mal bis rauf zum juristen
aber immer "ah ahso wir sehen uns das an" und zwei wochen spaeter kommentarlos die naechste mahnung.
als dann so wie es zu erwarten war die gerichtliche exekutionsklage gekommen ist hab ich den ganzen akt an meinen anwalt geschickt aber der hat mich postwendend angerufen und mir mitgeteilt dass es gegen gerichtliche exekutionen der gebietskoerperschaften kein einspruchsrecht gibt.
wusste ich ned
man kann ned alles wissen
habe denen dann zaehneknirschen mit vorbehalt die €€.€€€,- ueberwiesen .
... und kaum drei wochen spaeter a verstaendigung bekommen dass ich jetzt ein guthaben ueber den genau gleichen betrag auf meinem abgabekonto habe und ob ich das zurueck ueberwiesen bekommen moechte ....

lauter de**en ....
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Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Beitrag von RAR » Mi 2. Nov 2022, 10:22

gewo hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 09:53
habe denen dann zaehneknirschen mit vorbehalt die €€.€€€,- ueberwiesen .
... und kaum drei wochen spaeter a verstaendigung bekommen dass ich jetzt ein guthaben ueber den genau gleichen betrag auf meinem abgabekonto habe und ob ich das zurueck ueberwiesen bekommen moechte ....
Womit der Ablauf ziemlich genau dem entspricht, was ich dargestellt habe. Dass es im Behördenwesen viele gibt, denen die eigenen Handlungen oder Unterlassungen völlig wumpe sind, weil ein Amt halt ein Amt ist, kann niemand ausschließen. Aber bislang hat (für mich) der Rechtsstaat nur wenig Lack lassen müssen, in den letzten 50+ Jahren Behördenumgang :)
gewo hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 09:53
lauter de**en ....
Ohne auf den einzelnen Beamten eingehen zu können -- die Verallgemeinerung kann ich keinesfalls unterschreiben. Man muss sich halt den Betrieb auch von der anderen Seite vorstellen: Tag für die Tag kommen irgendwelche Nöhler und Nörgler, die meinen, sie hätten kraft Geburt Vorfahrt. Dass sich da über lange Dienstjahre eine gewisse Sensibilität gegenüber gewissen Argumenten ausprägt, muss man als gegeben akzeptieren. Die Abhilfe -- aus meiner Sicht -- ist halt nicht heftiger draufhauen, sondern dem Sachbearbeiter einfach die Konsequenzen seines Tuns näher zu bringen. So fanden sich bisher für mich immer wieder Wege, das Problem ohne großen Aufstand zu lösen -- wurscht ob FA, SVdGW, Polizei, … -- nur die GKK hat mich zweimal kalt geduscht und es war kein Warmwasserhebel zu finden. Aber ohne Lehrgeld geht's scheint's nicht :)
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Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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