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(Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 06:53
von Neurologe44
Frage an die Gruppe, vielleicht weiß jemand was.
Habe vor kurzem einen Brief von meiner vielgeliebten Kammer bekommen, die schreiben mir, dass sie ca. 400 Euro nachgezahlt haben wollen und zwar aus den Quartalen 1-3 2015!
Ist so eine Forderung nach so vielen Jahren überhaupt möglich?
Vorgehen? Opponieren oder Weg des geringsten Widerstands und zahlen?

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 07:50
von gewo
Nun
Das jahr 2015 wird 2018 bzw 2019 festgesetzt

Wir hatten vor jahren mal das problem dass unsere SVA abgabenhoehe um €€.€€€,- nicht gestimmt hat wegen einer nachtraeglichen aufrollung aufgrund einer rueckwirkenden umgruendung.

Im ernstfall gibt es keine moeglichkeit den gerichtlichen zahlungsbefehl der SVA zu beeinspruchen. Er gilt immer als richtig und zutreffend. Weils die SVA ist.
Wusste ich damals auch ned.

Wir haben die €€.€€€,- zahlen muessen und haben dann ca 10 wochen später die €€.€€€,- wieder zurueck erhalten ( weil wir sie ja eben nicht geschuldet haben …. )

Ich wuerde die 400,- einfach zahlen.
Spart kopfschmerzen …

PS:
Ich sehe gerade es geht um die WKO.
Denen wuerde ich es nur zahlen wenn es ihnen zusteht.
Und zum thema verjaehrung ….. schwierig…… keine ahnung ob die auch so eine sonderstellung wie die SVA haben…

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 07:58
von tousibaer
Wohlfahrtsfond oder? ;)
Zahlen, auch wenns weh tut.
Bei mir im Umkreis jammern die Ärzte auch immer, sind aber einhellig der Überzeugung das sie da nix dagegen machen können.
Irgendwie müssen ja die Zusatzpensionen der Primarwitwen bezahlt werden :D

Güße

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 08:00
von tousibaer
@ Gewo:
Ärztekammer anscheinend, nicht Wirtschaftskammer.
Der ÄK kommst nicht aus ;-)

Grüße

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 08:15
von gewo
tousibaer hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 08:00
@ Gewo:
Ärztekammer anscheinend, nicht Wirtschaftskammer.
Der ÄK kommst nicht aus ;-)

Grüße
kammer ist kammer ...
:-(

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 10:26
von RAR
Neurologe44 hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 06:53
Vorgehen? Opponieren oder Weg des geringsten Widerstands und zahlen?
Du solltest zu der Forderung ja einen Bescheid erhalten haben und da sollte drinnen stehen, auf welcher Basis die Forderung erhoben wird und - wichtig - bis wann sie zu beeinspruchen wäre. Letztere Frist ist enorm wichtig, denn wenn du die verpasst, hast du der Forderung per se zugestimmt und bist bei Nichtzahlung im Zahlungsverzug … Wenn du mit dem Einspruch noch Zeit hast, kannst du ja freundlich beim Sachbearbeiter anrufen und dich informieren, wie es zur Forderung gekommen ist. Wenn die Ärztekammer ähnlich der Wirtschaftskammer (in der ich mehrere Jahre als Mitglied des Fachgruppenausschusses aktiv war) eine fixe und eine dynamische Komponente der Umlagenstruktur kennt, wäre es ja möglich, dass ein 2015 gemachter Mehrumsatz bislang nicht abgerechnet wurde und es somit jetzt zur Nachforderung kommt. Genau genommen wäre das ja vorteilhaft für dich, denn die Höhe der Forderung ist ja nicht wertgesichert, 400 Euro waren 2015 mehr wert als heute … Aber wie immer gilt: a.) Fristen beachten und b.) fragen/beeinspruchen, wenn etwas niht klar ist. Auch in Institutionen Öffentlichen Rechts arbeiten Menschen, die manchmal Fehler machen.

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 10:57
von Wolf1971
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 08:15
tousibaer hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 08:00
@ Gewo:
Ärztekammer anscheinend, nicht Wirtschaftskammer.
Der ÄK kommst nicht aus ;-)

Grüße
kammer ist kammer ...
:-(
Waffenkammer / Folterkammer / ... :D

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 11:08
von gewo
RAR hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 10:26
Auch in Institutionen Öffentlichen Rechts arbeiten Menschen, die manchmal Fehler machen.
warum gelten dann gerichtlich betriebene forderungen derartiger institutionen, zB auch der SVA immer als "zu recht erhoben" und du kannst einen ger. zahlungsbefehl von dem haufen ned beeinspruchen?

normalerweise ist es einfach
wenn wer geld von dir will und du schuldest es ihm, dann zahl es ihm
wenn wer geld von dir will und du schuldest es ihm nicht, dann erklaere ihm warum du es ihm nicht schuldest
wenn wer zu de**ert ist zu verstehen warum du ihm nix schuldest dann ignoriere ihn
er wird eine gerichtliche zahlungsaufforderung erwirken
die beeinspruchst du mit einem halbsatz
und den rest macht man sich dann vor gericht aus wo menschen sitzen die an taschenrechner bedienen koennen

bei der SVA ist der gerichtliche zahlungsbefehl sakrosankt
wenn der dort beantragt wird dann gilt er
a einspruch laeuft ins leere

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 12:21
von Neurologe44
Richtig, Wohlfahrtsfonds. Die "Pensionsvorsorge" von uns, die in Wahrheit die größte Geldvernichtungsmaschine ist...
Zahl jetzt an die 900 Euro an dieses Gesindel, laut Pensionshochrechner darf ich ab 65 dann mit 980 Euro im Monat rechnen..
Müsste Methusalem werden, dass sich das auszahlt...

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 13:00
von doc steel
wer heut ka freiwillige zusatzpension hat, is aber schon a bissl selber schuld, oder?
nix einzahlen und dann a pension haben wollen is halt schon a bissl billig auch.

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 15:06
von Neurologe44
Hab jetzt bei denen angerufen und eine genauere Aufschlüsselung verlangt. Wenn es auch sonst nix nutzt, zumindest mehr Arbeit haben sie.
Was das mit "nix einzahlen und Pension haben wollen" zu tun haben soll versteh ich nicht...
Gefühlt performt jeder primitiv-Aktienfonds besser als dieser Ärztekammerdreck, von aktiv gemanagter Vermögensverwaltung red ich erst gar nicht...

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 16:03
von Lexman1
Welche Pension? Wer heute mit 30-40 glaubt noch eine staatliche Pension zu erhalten, ist auch nicht mehr zu retten. Private Vorsorge kannst auch vergessen. Du bekommst den Mitleids tausender, der zu viel zum sterben und zu wenig zum Leben sein wird. Eigenverantwortung im Sinne von eigener Veranalgung ist der einzig gangbare Weg, bzw alles abgezahlt zu haben und somit keine Bank im Genick zu haben. Bei unsere jetzigen Bevölkerungsentwicklung hält das System leider ohnehin nichtmehr lange.

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 16:16
von kuni
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 11:08
bei der SVA ist der gerichtliche zahlungsbefehl sakrosankt
wenn der dort beantragt wird dann gilt er
a einspruch laeuft ins leere
na, nicht ganz. Wennst nicht zahlst kriegst nach 2-3 Schreiben an Konkursantrag - da ist die SVA am schnellsten

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 17:50
von doc steel
Lexman1 hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 16:03
Welche Pension? Wer heute mit 30-40 glaubt noch eine staatliche Pension zu erhalten, ist auch nicht mehr zu retten. Private Vorsorge kannst auch vergessen. Du bekommst den Mitleids tausender, der zu viel zum sterben und zu wenig zum Leben sein wird. Eigenverantwortung im Sinne von eigener Veranalgung ist der einzig gangbare Weg, bzw alles abgezahlt zu haben und somit keine Bank im Genick zu haben. Bei unsere jetzigen Bevölkerungsentwicklung hält das System leider ohnehin nichtmehr lange.
das proble an der sache ist, dass die wenigsten bereit sind etwas weiter in die zukunft zu schauen um daran dann die kommenden notwendigkeiten abzulesen.
mein vater sagte mir damals vor gut 35 Jahren: du hast einen sicheren job und zahlst in eine zusatzpensionsversicherung ein. das wird auf lange sicht nicht genügen wenn du so weitermachst und dich mit einer durchschnittspension zufrieden geben willst. du musst dich neu orientieren und in die zukunft veranlagen.
lange rede, kurzer sinn: heute habe ich mehrere wohnungen in Ö, IT und SLO vermietet. das allein macht nach der steuer einkünfte, die eine durchschnittliche pension übersteigen.
jetzt frage ich: warum suderts und habt es nicht auch so oder so ähnlich gemacht. viele von euch verdienen sicher mehr als ich selbst und ich komme "nur" aus einem wohlhabenden aber bei weitem keinen reichen haus.
Wer jetzt um die 40 jahre herum alt ist hat noch die chance, für ältere ist der zug abgefahren.

Re: (Ärzte-) Kammer Nachzahlung

Verfasst: Mo 17. Okt 2022, 19:03
von Ballisticus
doc steel hat geschrieben:
Mo 17. Okt 2022, 13:00
wer heut ka freiwillige zusatzpension hat, is aber schon a bissl selber schuld, oder?
nix einzahlen und dann a pension haben wollen is halt schon a bissl billig auch.
Hat auch recht gut funktioniert, bis ein Subjekt an die Macht kam, das wir gemeinhin mit Küche und/oder Klo assoziieren...