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PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 08:10
von chris01
Bitte eine Frage zu PKW und Anhänger bzw. Anhängelast.
Fiktives Bsp.:
PKW mit eingetragener Anhängelast ungebremst 750kg
Anhänger ungebremst mit eingetragenem max. Gewicht 1000kg, Nettogewicht 200kg - beladen mit 500kg.
Wir vernächlässigen jetzt mal Stützlast, Lenkerberechtigung, Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination, ...
Frage: Geht es jetzt beim erlaubten Anhängen
a) um diese eingetragen max. Gewichte egal von der Beladung (dann darf ich ihn nicht anhängen, weil 750 < 1000) oder
b) um die realen Gewichte (dann schon, weil noch 750 - 200 - 500 = 50 Rest)?
Ich bin mir da nicht sicher, weil es manchmal um eingetragene Werte geht (z.B. Gewichtsbeschärnkungen der Straße) und manchmal um reale.
Danke
Re: PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 08:58
von racepics
Ungebremst > 750kg kenne ich nicht
kommt auf die Lenkerberechtigung an!!
Wenn Du E zu B hast kommt es auf die tatsächlichen Gewichte an, ansonsten HZL GG des Hängers muss unter dem Eigengewicht des Zugfahrzeugs sein und beide HZL GG dürfen 3500kg nicht überschreiten (außer leichter Hänger max 750kg)
Zusätzlich hast im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges erlaubte Gewichte stehen.
Re: PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 09:05
von chris01
racepics hat geschrieben: ↑Mo 23. Jun 2025, 08:58
Ungebremst > 750kg kenne ich nicht
kommt auf die Lenkerberechtigung an!!
Wenn Du E zu B hast kommt es auf die tatsächlichen Gewichte an, ansonsten HZL GG des Hängers muss unter dem Eigengewicht des Zugfahrzeugs sein und beide HZL GG dürfen 3500kg nicht überschreiten (außer leichter Hänger max 750kg)
Zusätzlich hast im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges erlaubte Gewichte stehen.
Ja, das Bsp. ist betr. der Bremse da etwas unglücklich - darum gehts aber nicht - sondern darum, ob man die höchstzulässigen eingetragenen Gewichte beachten muss oder die realen.
Wir können auch andere Zahlen nehmen, ist viell. besser.
PKW Anhängelast ungebremst max. 500kg
Hänger ungebremst max. Gewicht 750kg, Eigengewicht 200kg, Ladung 250kg
Kann ich den jetzt anhängen oder nicht?
Re: PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 09:19
von mr_gjet
Hi,
das hätte ich auch falsch beantwortet intuitiv... KFG sagt:
§ 2 KFG 1967
33b.Ziffer 33 bHöchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;
also ja sollte erlaubt sein.
lg
markus
Re: PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 11:57
von punk-of-vk
Re: PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 23:49
von edi
Ich habe seitens Polizei und BH folgende Darstellung erhalten: Leichte Anhänger bis 750kg HZGG können mit Gruppe B gezogen werden, darüber nur mit BE bis zum einem HZZG von 3500kg des Anhängers.
Wichtig ist daher außerdem die im Zul.-Schein angeführten Daten von ungebremst und gebremste Anhänger -
zB. ungebremster Anhänger HZZG 650 kg, bei deinem Pkw im ZLS angeführte Anhängelast bis 550kg - somit darf dieser Anhänger maximales GG von 550kg bei deinem Pkw wiegen (in diesem Fall darfst mit Gruppe B fahren).
zB. gebremster Anhänger HZZG 3000kg, bei deinem Pkw im ZLS angeführte Anhängelast bis 1700kg - somit darf dieser Anhänger max GG von 1700kg bei deinem Pkw aufweisen - natürlich in diesem Fall nur mit Gruppe BE.
Re: PKW Anhängelast
Verfasst: Mo 23. Jun 2025, 23:57
von gewo
chris01 hat geschrieben: ↑Mo 23. Jun 2025, 09:05
racepics hat geschrieben: ↑Mo 23. Jun 2025, 08:58
Ungebremst > 750kg kenne ich nicht
kommt auf die Lenkerberechtigung an!!
Wenn Du E zu B hast kommt es auf die tatsächlichen Gewichte an, ansonsten HZL GG des Hängers muss unter dem Eigengewicht des Zugfahrzeugs sein und beide HZL GG dürfen 3500kg nicht überschreiten (außer leichter Hänger max 750kg)
Zusätzlich hast im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges erlaubte Gewichte stehen.
Ja, das Bsp. ist betr. der Bremse da etwas unglücklich - darum gehts aber nicht - sondern darum, ob man die höchstzulässigen eingetragenen Gewichte beachten muss oder die realen.
Wir können auch andere Zahlen nehmen, ist viell. besser.
PKW Anhängelast ungebremst max. 500kg
Hänger ungebremst max. Gewicht 750kg, Eigengewicht 200kg, Ladung 250kg
Kann ich den jetzt anhängen oder nicht?
Darfst du
Und FS B reicht