Stickhead hat geschrieben:Was haastn der md5-Hash?
Ist ein inb4. Harmlos. Überflüssig anscheinend eh auch. Nächstes Mal vielleicht.
Stickhead hat geschrieben:Was haastn der md5-Hash?
HS911 hat geschrieben:raptor hat geschrieben:Für schwere müßte ein Opfer 4 Wochen arbeitsunfähig sein, oder?
Oder Polizist sein. Ob 'Außer Dienst' auch zählt, weiß ich leider nicht.
sponsi hat geschrieben:Es ist ein bisserl kompliziert ....
Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
unter Zufügung besonderer Qualen oder
an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
sponsi