Hallo,
also nachdem dem Neuling hasgunz zuerst zum Level 3-Match gerate wurde, was sepp schon sehr gut kommentiert hat,
hat Patrick 89 noch "bessere" Ratschläge auf Lager:
"Ich würde trotzdem hin gehen und es auch ohne WBK versuchen kannst ja deinen Ausweis mitnehmen und versuchen ich brauch ergebnislisten für meine WBK und ich bin mir sicher das sich da was machen lässt die Leute bei so bewerben sind ja ganz nette und hilfsbereite menschen und helfen einen sicha gern also ich würd einfach hin gehen und gleich am Eingang dein Problem erklären
"
Leute, Stop!
Als Nicht-WBKler der Behörde eine Liste vorzulegen (die ja im Akt verbleibt), auf der ersichtlich ist, dass ein nur für WBKler zugelassener Stand einen Nicht-Berechtigten schiessen hat lassen, wird möglicherweise das vom Fragesteller hasgunz erwähnte Waffenverbot für ihn selbst verlängern, mindestens dem Standbetreiber aber gröbere Probleme mit der Behörde einhandeln.
Ich hoffe, daher im Interesse des Schießsports, dass Betreiber von für Nicht-WBKler nicht zugelassenen Ständen, keinesfalls auf so einen Unsinn einsteigen werden.
@ hasgunz: im Eingangspost fragst du auch nach Ordonnanzbewerben, aber "halbautomatisch" sollen sie sein: sowas gibt es in Österreich nicht mehr, da Bewerbe mit StG58, StG77, KM1, Garand usw. nicht mehr für Zivilisten ausgeschrieben werden.
Liebe Grüße,
Benelli