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Notwehrseminar bei Austria Arms

DerDaniel
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von DerDaniel » Do 9. Feb 2017, 16:27

Ich habe das "Amateur" überall heraus editiert.
So lange ihr das in eigenem Namen veröffentlicht ist das OK, hier geschieht das aber juristisch unter Bens Namen daher mit so etwas bitte zurückhaltend sein.

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Maddin
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Maddin » Do 9. Feb 2017, 16:52

HS911 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft ist im B-VG ganz klar als ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeordnet (Art. 90a B-VG), die Polizei die im Rahmen der StPO agiert ist in diesem Aufgabenbereich ein Hilfsorgan der Justiz.

Die Polizei wechselt somit hin und her, je nachdem ob sie als ein Teil der Justiz (StPO) oder der Exekutive (Sicherheitspolizeigesetz) agiert.


Wenn mich nicht alles täuscht, dann hat der Justizminister Weisungsrecht über die Staatsanwaltschaft. Meines Erachtens nach ist der Justizminister schon ein bisschen Teil der Regierung und damit auch ein bisschen Teil der Exekutive. Wenn ichs nicht falsch verstanden habe dann leitet die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungsverfahren und die Polizei arbeitet dann in ihrem Auftrag.

Womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären: Die Polizei kann sehr wohl Vertreter der Anklage sein.
Wenn ich jemals das Pech habe in eine ernste Situation zu kommen, die von der Polizei untersucht wird, dann hoffe ich besonnen genug zu sein um mich nicht unüberlegt zu äußern. Die Beamten in Österreich sind - meinen überschaubaren Erfahrungen nach - durchaus "Freund und Helfer" und würden es demzufolge auch verstehen & respektieren, dass ich Rechtshilfe in Anspruch nehmen wollen würde.


Der Justizminister hat das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft, das ist richtig. Aber die Entscheidung über Verurteilung oder Freispruch obliegt den Gerichten, somit ist ja keine Problematik mit der Gewaltenteilung gegeben. Eine Anklage ist ja längst keine rechtskräftige Verurteilung, das muss man schon differenzieren. Problematisch in dieser Hinsicht ein wenig die Möglichkeit der diversionellen Erledigung, da diese auch von der StA erfolgen kann. Aber man kann diese ja auch ausschlagen, von daher...

Die Polizei ist niemals ein Vertreter den Anklage, sie ist stets Hilfsorgan und unterliegt sowohl den Weisungen des BMI als auch dem BMJ (mittelbar durch die StA), oder wird in Verwaltungsangelegenheiten von den Bezirkshauptmannschaften beauftragt. Ein Vertreter der Anklage ist die Polizei aber genausowenig wie die Justizwache in Haftentscheidungen und Angelegenheiten. Die kontrollieren lediglich, nehmen Beweise auf, führen Hausdurchsuchungen durch und dokumentieren usw. Was die Verfahrensentscheidungen als solches betrifft hat die Polizei aber überhaupt keine Kompetenz in der eigenen Hand. Auserdem stehen gegen Ermittlungsmaßahmen der Polizei genügend Rechtschutzmöglichkeiten offen...

Rechtshilfe zu beantragen ist ein verfassungsmäßig geschütztes Grundrecht. Wird das von der Polizei nicht eingehalten landen wir früher oder später beim VfGH oder gar dem EGMR.

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Norander
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Norander » Do 9. Feb 2017, 22:51

Mein Senf zur Home Defense:

Defensiv vorgehen, sich wenn möglich in einen Raum zurückziehen. Wenn dies nicht möglich ist, da sich in anderen Räumen auch schützenswerte Personen aufhalten, versuchen einen Teil des Wohnraums zu sichern.

Laut Warnungen ausprechen. Wenn der Raum/Wohnbereich dann trotz der Warnungen betreten wird, kann man von einem darauffolgenden Angriff ausgehen, da der Täter offensichtlich die Konfrontation sucht.

Dann gibts zwei Möglichkeiten. Auf Gott vertrauen oder Handeln. In beiden Fällen muss man mit den etwaigen Konsequenzen leben.

“Verteidigung“ von Besitz, welcher zudem versichert, sollte man sich gut überlegen. Waffenverbot, Jobverlust, Ächtung im Ort usw. könnten fie Folge sein.

Wer auf die “Jagd“ geht um zu Rächen oder Festzunehmen, steht mit eineinhalb Beinen im Häfen.

Primärziel sollte sein, seine Lieben und sein eigenens Leben zu schützen. Mehr nicht. Alles andere ist das Risiko nicht Wert. Wenn sich der Täter zurückzieht, sollte mans bleiben lassen.

Vor allem die Anzeige auf freiem Fuß gegen den Täter und eine folgende bedingte Strafe sind nicht das Risiko eines Festnahmeversuchs Wert. Eine Festnahme einer Person durch lediglich eine Person, ist selbst für Profis knusprig. Wenn es einen zweiten Täter gibt, bist im Oar...

Abgegebene Schüsse und Worte können nicht zurückgenommen werden.

Pfefferspray vor Gebrauch schütteln.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Styrax » Do 9. Feb 2017, 23:08

Aufgrund eines aktuellen Ereignis in den Medien. Wie notwehrt es sich richtig gegen einen unmündigen Messerstecher (Alter 12-14 Jahre)?

Hat man da immer die A....karte gezogen wenn man sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - man will ja das Gleichgewicht wahren - wehrt?
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Pirker » Fr 10. Feb 2017, 06:52

Styrax hat geschrieben:Aufgrund eines aktuellen Ereignis in den Medien. Wie notwehrt es sich richtig gegen einen unmündigen Messerstecher (Alter 12-14 Jahre)?

Hat man da immer die A....karte gezogen wenn man sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - man will ja das Gleichgewicht wahren - wehrt?

Ich glaube man sollte sich vor solchen Theorie-spielen nicht verunsichern lassen. Eine Notwehrsituation ist immer nur im entsprechenden Fall unter den gegebenen Umständen zu betrachten.

Egal wie oder gegen wen die Notwehr erfolgt, wenn ich selber in der Situation keinen anderen Ausweg als z.B. den Einsatz meiner Schusswaffe sehe, weil ich um mein Leben fürchte und mir nicht anders zu helfen weiß um diesen Angriff abzuwehren, habe ich richtig gehandelt.
Stellt sich im Nachhinein heraus, das der Angreifer ein 9 jähriger Rotzbub (1,20 groß 25 kg schwer) mit einem schweizer Taschenmesser war, werde ich mir mit einer Erklärung warum ich ihm mit meiner .44er die Birne weggeblasen und dann sicherheitshalber noch 5 mal in die Brust geschossen habe, recht schwer tun.... war der Angreifer allerdings 14 Jahre alt, 177 groß und 83 kg schwer, bekannt für sein aggressives Verhalten, bewaffnet mit einem 25cm Bowiemesser und wurde durch einen einzigen Schuss gestoppt, schaut die Lage sicher ganz anders aus.
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von aurum » Fr 10. Feb 2017, 07:24

Norander hat geschrieben:Mein Senf zur Home Defense:

Defensiv vorgehen, sich wenn möglich in einen Raum zurückziehen. Wenn dies nicht möglich ist, da sich in anderen Räumen auch schützenswerte Personen aufhalten, versuchen einen Teil des Wohnraums zu sichern.

Laut Warnungen ausprechen. Wenn der Raum/Wohnbereich dann trotz der Warnungen betreten wird, kann man von einem darauffolgenden Angriff ausgehen, da der Täter offensichtlich die Konfrontation sucht.

Dann gibts zwei Möglichkeiten. Auf Gott vertrauen oder Handeln. In beiden Fällen muss man mit den etwaigen Konsequenzen leben.

“Verteidigung“ von Besitz, welcher zudem versichert, sollte man sich gut überlegen. Waffenverbot, Jobverlust, Ächtung im Ort usw. könnten fie Folge sein.

Wer auf die “Jagd“ geht um zu Rächen oder Festzunehmen, steht mit eineinhalb Beinen im Häfen.

Primärziel sollte sein, seine Lieben und sein eigenens Leben zu schützen. Mehr nicht. Alles andere ist das Risiko nicht Wert. Wenn sich der Täter zurückzieht, sollte mans bleiben lassen.

Vor allem die Anzeige auf freiem Fuß gegen den Täter und eine folgende bedingte Strafe sind nicht das Risiko eines Festnahmeversuchs Wert. Eine Festnahme einer Person durch lediglich eine Person, ist selbst für Profis knusprig. Wenn es einen zweiten Täter gibt, bist im Oar...

Abgegebene Schüsse und Worte können nicht zurückgenommen werden.

Pfefferspray vor Gebrauch schütteln.

Danke, sauber zusammengefaßt. Das entspricht den Notwehrseminaren, die ich bisher besuchte. Beim Eigentum gibt es unterschiedliche Aussagen, aber dazu läßt sich nicht viel sagen, da die Situationen zu individuell sind.
Psssst!

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von aurum » Fr 10. Feb 2017, 07:25

Styrax hat geschrieben:Aufgrund eines aktuellen Ereignis in den Medien. Wie notwehrt es sich richtig gegen einen unmündigen Messerstecher (Alter 12-14 Jahre)?

Hat man da immer die A....karte gezogen wenn man sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - man will ja das Gleichgewicht wahren - wehrt?

Handhaben wie jeden Messerangriff!
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Styrax » Fr 10. Feb 2017, 07:32

Also ist das Alter des Angreifers relativ egal. Danke für die Info. @Pirker & @aurum
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von yoda » Fr 10. Feb 2017, 07:47

Das Vorgehen von Norander halte ich für sehr vernünftig, würde es auch so handhaben.

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Robiwan » Fr 10. Feb 2017, 09:08

Styrax hat geschrieben:Also ist das Alter des Angreifers relativ egal. Danke für die Info. @Pirker & @aurum


Ja, du lässt dir vorher ja keinen Ausweis zeigen, oder? Wie schon vorher beschrieben kommt es eher auf das körperliche Verhältnis an.
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Pirker » Fr 10. Feb 2017, 09:19

Norander hat geschrieben:Primärziel sollte sein, seine Lieben und sein eigenens Leben zu schützen. Mehr nicht. Alles andere ist das Risiko nicht Wert.

Einspruch!!! Recht hat Unrecht nicht zu weichen. Ich darf mein Hab und Gut verteidigen, also mache ich das!

Ich würde bei diesem Thema keinen Millimeter nachgeben. Ich weiß zwar nicht was der nächste Schritt wäre aber einer der nächsten wäre sicher die Abschaffung von Feuerwaffen für Selbstverteidigung...
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Balistix » Fr 10. Feb 2017, 09:23

Styrax hat geschrieben:Aufgrund eines aktuellen Ereignis in den Medien. Wie notwehrt es sich richtig gegen einen unmündigen Messerstecher (Alter 12-14 Jahre)?

Hat man da immer die A....karte gezogen wenn man sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - man will ja das Gleichgewicht wahren - wehrt?


Vielleicht solltest du der Vollständigkeit halber erwähnen, dass dem Zücken des Messers eine aktive Provokation durch den Angegriffenen vorausgegangen ist. ;)
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von bino71 » Fr 10. Feb 2017, 11:04

Pirker hat geschrieben:Einspruch!!! Recht hat Unrecht nicht zu weichen. Ich darf mein Hab und Gut verteidigen, also mache ich das!
Ich würde bei diesem Thema keinen Millimeter nachgeben. Ich weiß zwar nicht was der nächste Schritt wäre aber einer der nächsten wäre sicher die Abschaffung von Feuerwaffen für Selbstverteidigung...

Ja, aber eben nur defensiv verteidigen.
Ansonst besteht die Gefahr, daß Du länger sitzt als der Täter und Waffenverbot (und das nicht nur vorläufig) hast.

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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von HS911 » Fr 10. Feb 2017, 11:04

Balistix hat geschrieben:Vielleicht solltest du der Vollständigkeit halber erwähnen, dass dem Zücken des Messers eine aktive Provokation durch den Angegriffenen vorausgegangen ist. ;)
Die Vorgeschichte zu potentiellen SV-Fällen ist wohl auch interessant. Fürs Erste würde ich behaupten, dass keine Provokation (welcher Art auch immer) das Zücken eines Messer rechtfertigen kann. Andererseits gibts natürlich viele Leute, die das ganz anders sehen (vgl. Ehrenmorde). Bei einer Konfrontation mit solchem Gesindel kann man nichts gewinnen sondern nur verlieren - von daher ist provozieren vielleicht eine dumme Idee.

Problematisch wird es halt dann, wenn die vermeintliche Provokation etwas Alltägliches ist: kurzes Hupen an der Ampel oder sonstige Missverständnisse im Straßenverkehr. Ich habs schon erlebt, dass ein Mann sehr "südländisch" reagiert hat, weil er selber einen Vollscheiss zusammengefahren ist und dann einfach die nächste Verkehrsteilnehmerin beschimpft bzw. bedrängt hat (die absolut nichts gemacht hat).
Wenn also schon eine Kleinigkeit für eine massive Konfrontation reicht, dann wird der Grat zwischen "nicht provozieren" und "freies Bewegen in der Öffentlichkeit" extrem schmal, gerade für uns LWB wo die Zuverlässigkeit schnell beim Teufel ist.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
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Re: Notwehrseminar bei Austria Arms

Beitrag von Norander » Fr 10. Feb 2017, 11:52

@Pirker
Grundsätzlich bin ich deiner Meinung, dass Recht Unrecht nicht zu weichen braucht.

Jedoch sagt der Paragraf eigentlich schon ziemlich genau aus, wie weit das Recht dem Unrecht weichen muss.

Sofern du keine unwiederbringlichen Schätze hortest, wirds bei der Notwehr von Besitz schwierig.

Notwehr
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Bei einem Raub sieht das Ganze jedoch wieder anders aus. Da du hier nicht die Sache verteidigst sondern dein Leben gegen die vom Täter angedrohte Gewalt.

Du musst auch über die ganzen Unannehmlichkeiten nachdenken die da folgen.

Unzählige fremde Leute, Blut oder Leiche im Haus. Stundenlange Vernehmungen. Traumatisierte Frau und Kinder. Belagerung durch Presse und Angehörige des Täters und womöglich Demonstranten. Ne Kerze vorm Haus. Selbstzweifel. Monatelange Ungewissheit vor Gericht. Tausende Euronen für den Rechtsanwalt.

Glaub mir, kein Besitz ist das alles Wert. Dagegen ist der Gang zur Versicherung einfach.

Aber das muss jeder selbst für dich entscheiden.

Um das Leben und die Gesundheit geliebter Menschen bzw. sich selbst zu verteidigen, heiligt der Zweck natürlich die Mittel.
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