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Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

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martin
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von martin » Mi 6. Mär 2019, 10:35

zur Aufheiterung hätte ich noch was

Ich wurde genau wegen so einer Sache durch eine Spezialtruppe der Polizei angezeigt und habe eine Woche später den Strafbescheid mit saftigen €500 von der BH erhalten. Nach über einem Jahr und der Beiziehung eines waffentechnischen Amtssachverständigen, das Fachgebiet Polizei der Bezirkshauptmannschaft konnte das nämlich nicht klären, ist man meinem Einspruch gefolgt und hat das Verfahren eingestellt. :lol: :tipphead:

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Glock1768
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mär 2019, 12:24

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 09:46
martin hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 09:22
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 06:25
Was für mich neu ist, ist, das Druckluftwaffen auch bei dem Thema Schusswaffen im Naheverhältnis (Meldung ab 20 Stück und bei Verdoppelung) mitzuzählen sind ...
Die meisten Luftdruckwaffen (mit Kaliber 4,5 und 5,5mm) fallen unter den §45, hier findet der §41 keine Anwendung.
Hier hat es durch die Novelle keine Änderung gegeben.

Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.Zimmerstutzen und
5.andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
ich sehe es genauso,

aber du wirst lachen, genau diese Zusammenstellung kenne ich und möchte sie Hrn. Wagner nochmal mit der Bitte um kurze Stellungnahme zusenden ... denn ich bin hier im Moment etwas verunsichert

Denn Hr. Wagner hat gestern definitiv beim Kaliber KEINE Unterschiede gemacht und meinte nur "es gibt ja auch Druckluftwaffen mit ordentlich Power" ... da hat er schon recht, aber ich möchte nur Rechtssicherheit haben

Bereite es gerade vor ...
So, ich habe von Hrn Wagner schon die Antwort bekommen ... Sinngemäß: er wolle bei seinen Vorträgen ein Bewusstsein schaffen und kann nicht bei jedem Punkt exakt ins Detail gehen ...
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von burggraben » Mi 6. Mär 2019, 13:52

martin hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 10:35
zur Aufheiterung hätte ich noch was

Ich wurde genau wegen so einer Sache durch eine Spezialtruppe der Polizei angezeigt und habe eine Woche später den Strafbescheid mit saftigen €500 von der BH erhalten. Nach über einem Jahr und der Beiziehung eines waffentechnischen Amtssachverständigen, das Fachgebiet Polizei der Bezirkshauptmannschaft konnte das nämlich nicht klären, ist man meinem Einspruch gefolgt und hat das Verfahren eingestellt. :lol: :tipphead:
Du wurdest angezeigt weil du durch Druckluftwaffen auf über 20 Stück gekommen bist, oder wegen was anderem im Zusammenhang mit Druckluftwaffen?

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von yoda » Mi 6. Mär 2019, 13:59

Mich hat der Polizist bei der Verwahrungskontrolle zu einem Bewerb eingeladen damit ich mir beim erweitern leichter tue, schade dass es auch Wichtigtuer bei der Polizei gibt, die glauben sie können einem das Leben schwer machen. Als ob es keine anderen Probleme gäbe...

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von martin » Mi 6. Mär 2019, 14:33

doppelpost
Zuletzt geändert von martin am Mi 6. Mär 2019, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von martin » Mi 6. Mär 2019, 14:34

doppelpost
Zuletzt geändert von martin am Mi 6. Mär 2019, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.

Pitmaster
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Pitmaster » Mi 6. Mär 2019, 14:35

Tagnor hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:33
burggraben hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:31
Wer ist heute dort und mag nachher hier berichten?
War sehr spannend, unterhaltsam vorgetragen und es gab auch für mich einiges neues zu hören.

Auf die einzelnen Punkte hier im Detail einzugehen würde den Rahmen sprengen aber im Kurzfazit: Kauft Magazine :mrgreen:

Für mich neu war z.B.:
- Magazine werden nicht auf genau eine Waffe eingetragen sondern man erhält nen Platz für "diese Art von Waffe"
- AK Magazin jetzt kaufen und die HA-AK dann nach dem 14.12. geht
Das ist jedoch alles nur wie ichs gehört habe und keine verbindliche Rechtsaussage!
Servus,
Darf ich hier mal kurz nachfragen zu deinem Eintrag
Also wenn ich 2 freie Platze habe und der Ankauf eines HA mit Wechselsystem im Raum steht wegen dem 14.12.,
aber jedoch eine neue FFW höchste Priorität hat und ich nicht Dagobert Duck bin mit einem Goldspeicher im Keller.
Würde das so klappen?
bis Dezember FFW, ein paar Magazine für AR15 223 und das dazu passende 9mm Wechselsystem kaufen.
Das AR System von Schmeisser, OA oder SIG nächstes Jahr zum Osterhasen wünschen mit dem Wechselsystem. :D

LG
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von martin » Mi 6. Mär 2019, 14:35

burggraben hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 13:52
Du wurdest angezeigt weil du durch Druckluftwaffen auf über 20 Stück gekommen bist, oder wegen was anderem im Zusammenhang mit Druckluftwaffen?

Inklusive drei Druckluft/Co2 Waffen haben sie 21 Stück Schusswaffen in einem Haushalt gezählt und daher die unterlassene Meldung nach §41 angezeigt. In der Anzeige stand sogar Luftdruckgewehr Marke x, Co2 Matchpistole Modell y, ...

Das waren aber keine uniformierten Polizisten vom örtlichen Polizeiposten. :mrgreen:

Aber bleiben wir beim ursprünglichen Thema :dance:

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Peanut
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Peanut » Mi 6. Mär 2019, 14:54

martin hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 14:35
burggraben hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 13:52
Du wurdest angezeigt weil du durch Druckluftwaffen auf über 20 Stück gekommen bist, oder wegen was anderem im Zusammenhang mit Druckluftwaffen?

Inklusive drei Druckluft/Co2 Waffen haben sie 21 Stück Schusswaffen in einem Haushalt gezählt und daher die unterlassene Meldung nach §41 angezeigt. In der Anzeige stand sogar Luftdruckgewehr Marke x, Co2 Matchpistole Modell y, ...

Das waren aber keine uniformierten Polizisten vom örtlichen Polizeiposten. :mrgreen:

Aber bleiben wir beim ursprünglichen Thema :dance:
Ich hoffe ich habe nie solche ungusteln bei mir , bis jetzt meistens auf nette Beamte gestoßen
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Tagnor » Mi 6. Mär 2019, 15:45

Pitmaster hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 14:35
Tagnor hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:33
burggraben hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:31
Wer ist heute dort und mag nachher hier berichten?
War sehr spannend, unterhaltsam vorgetragen und es gab auch für mich einiges neues zu hören.

Auf die einzelnen Punkte hier im Detail einzugehen würde den Rahmen sprengen aber im Kurzfazit: Kauft Magazine :mrgreen:

Für mich neu war z.B.:
- Magazine werden nicht auf genau eine Waffe eingetragen sondern man erhält nen Platz für "diese Art von Waffe"
- AK Magazin jetzt kaufen und die HA-AK dann nach dem 14.12. geht
Das ist jedoch alles nur wie ichs gehört habe und keine verbindliche Rechtsaussage!
Servus,
Darf ich hier mal kurz nachfragen zu deinem Eintrag
Also wenn ich 2 freie Platze habe und der Ankauf eines HA mit Wechselsystem im Raum steht wegen dem 14.12.,
aber jedoch eine neue FFW höchste Priorität hat und ich nicht Dagobert Duck bin mit einem Goldspeicher im Keller.
Würde das so klappen?
bis Dezember FFW, ein paar Magazine für AR15 223 und das dazu passende 9mm Wechselsystem kaufen.
Das AR System von Schmeisser, OA oder SIG nächstes Jahr zum Osterhasen wünschen mit dem Wechselsystem. :D

LG
Pitmaster
Servus Pitmaster,

ich verstehe, glaube ich, deine Frage nicht ganz, Aber wenn du weißt du willst in Zukunft ne AR haben dann reichts, wenn du dir jetzt ein paar Magazine dafür kaufst. Die Waffe selbst und ein WS kannst dir auch nach dem 14.12.2019 holen. Du solltest dann sogar viel mehr Auswahl haben und theoretisch sollten die AT-Anpassungen wegfallen, was zu billigeren ARs führt. Wie gesagt "sollte" theoretisch". Garantie für das alles kann dir eh keiner geben.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von panhandle » Mi 6. Mär 2019, 15:59

Tagnor hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:33
burggraben hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:31
Wer ist heute dort und mag nachher hier berichten?
War sehr spannend, unterhaltsam vorgetragen und es gab auch für mich einiges neues zu hören.

Auf die einzelnen Punkte hier im Detail einzugehen würde den Rahmen sprengen aber im Kurzfazit: Kauft Magazine :mrgreen:

Für mich neu war z.B.:
- Magazine werden nicht auf genau eine Waffe eingetragen sondern man erhält nen Platz für "diese Art von Waffe"
- AK Magazin jetzt kaufen und die HA-AK dann nach dem 14.12. geht
- Transport mit WBK durch Waffenverbotszone is ok
- Transport vorgeladener Magazine is aus seiner Sicht pfui

Das ist jedoch alles nur wie ichs gehört habe und keine verbindliche Rechtsaussage!
Servus....

Wie wird dann da bzgl "Stückzahl" vorgegangen?

Belegt dann jeweils ein Magazin einen "Sonderplatz"....oder ist dieser "Platz" dann mit einer "freien" Anzahl an Magazinen zu belegen?
Gibt's da was konkretes?

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Tagnor » Mi 6. Mär 2019, 16:16

panhandle hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 15:59
Tagnor hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:33
burggraben hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 17:31
Wer ist heute dort und mag nachher hier berichten?
War sehr spannend, unterhaltsam vorgetragen und es gab auch für mich einiges neues zu hören.

Auf die einzelnen Punkte hier im Detail einzugehen würde den Rahmen sprengen aber im Kurzfazit: Kauft Magazine :mrgreen:

Für mich neu war z.B.:
- Magazine werden nicht auf genau eine Waffe eingetragen sondern man erhält nen Platz für "diese Art von Waffe"
- AK Magazin jetzt kaufen und die HA-AK dann nach dem 14.12. geht
- Transport mit WBK durch Waffenverbotszone is ok
- Transport vorgeladener Magazine is aus seiner Sicht pfui

Das ist jedoch alles nur wie ichs gehört habe und keine verbindliche Rechtsaussage!
Servus....

Wie wird dann da bzgl "Stückzahl" vorgegangen?

Belegt dann jeweils ein Magazin einen "Sonderplatz"....oder ist dieser "Platz" dann mit einer "freien" Anzahl an Magazinen zu belegen?
Gibt's da was konkretes?

g
willi
Wie das genau ablaufen wird weiß wohl keiner. Ich hab nur kurz zusammengefasst was Dr. Wagner da gestern alles so erzählt hat.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von Pitmaster » Mi 6. Mär 2019, 16:24

@Tagnor
Danke für die rasche Antwort :handgestures-thumbupleft:
Ich weiß genau was ich haben will,
nur ist der Daumen zu kurz um mir eine KW und den HA+WS mit Zubehör heuer noch zu kaufen,
habe keine 7000 extra übrig für die Hardware im heurigen Jahr.
Wenn dem so ist verschiebe ich das AR auf 2020,
kaufe mir heuer noch eine KW und die Magazine für das AR.
Sicherheitshalber werde ich mich im Herbst bei meiner BH auch noch erkundigen,
nicht dass mir dann jemand einen Strich durch die Rechnung macht.

LG
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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von panhandle » Mi 6. Mär 2019, 16:37

@Tagnor...

Ok... Danke.

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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Beitrag von MikeD » Mi 6. Mär 2019, 17:23

Der Unterschied ist der, dass man mit Waffe + Magazin(en) einen Eintrag für §17(1) Z8 bekommt, wenn man nur Magazine (ohne Waffe) besitzt einen Eintrag für §17(1) Z10.
Das Gleiche gilt bei KW für §17(1) Z7 (Waffe+Magazin) und §17(1) Z9 (nur Magazine).

Mit §17(1) Z10 darf man das Hi-Cap Magazin nur auf behördlich genehmigten Ständen verwenden und kann auch keine Magazine mehr kaufen. Die Waffe bleibt Kat. B, sobald man das Magazin ansteckt wird sie aber Kat. A (für die man keine Berechtigung besitzt). Selbst in den eigenen Wohnräumen wäre das verboten !!!

Meldet man aber Waffe + Hi-Cap Magazin(e), erhält man eine Berechtigung für eine Kat. A Waffe (ein Kat B. Platz wird dafür gestrichen). Man kann damit das Hi-Cap Magazin auch ausserhalb behördlich genehmigter Stände anstecken. Weiters kann man (voraussichtlich) weitere Hi-Cap Magazine (für diese Waffen) kaufen -> siehe §17(3).

Es ist also sinvoller sich bereits vor dem 14.12.2019 die Waffe (+ zumindest 1 Hi-Cap Magazin) anzuschaffen ! Eine KW bzw. eine Zubehör (Wechselsystem) kann man auch noch 2020 kaufen...

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